Volltext: England als Seeräuberstaat

Der Versuch der Aushungerung Deutschlands. 
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mehr als einem Jahrhundert bekämpft hat. Seit dem Jahre 1795 
hat England niemals die Behauptung aufgestellt, Nahrungsmittel, die 
nicht ausdrücklich für feindliche Streitkräfte bestimmt seien, müßten als 
Konterbande betrachtet werden. Dagegen forderte es wiederholt (so 1885 
gegen Frankreich), zur Beschlagnahme von Lebensmitteln sei in jedem ein 
zelnen Falle nachzuweisen, daß die Schiffsladung für militärische Zwecke be 
stimmt sei. Ebenso hat Lord Salisbury im Burenkrieg erklärt: „Brot 
stoffe können, auch wenn sie für den Feind bestimmt sind, nur in dem Falle 
als Kriegskonterbande betrachtet werden, daß sie für die feindlichen Truppen 
bestimmt sind. Es genügt nicht, daß sie in solcher Weise benützt werden kön 
nen, sondern es muß nachgewiesen werden, daß dies tatsächlich ihre Bestim 
mung zur Zeit ihrer Beschlagnahme war." 
Es gibt kein ärgeres Beispiel als dieses für die „P e r s i d i t ä t", mit 
der England in dem Augenblick, da es einen Vorteil erwartet, alle völker 
rechtlichen Abmachungen und Grundsätze, auch die von ihm selbst vertretenen, 
über Bord wirst. William Bahard Hale hat im Dezember 1914 in der 
„New Aork Times", einem deutschfeindlichen Blatt, über die Festhaltung von 
etwa 50 amerikanischen Schiffen durch England erklärt: das „Prinzip 
der britischen Anmaßung" sei, daß es englischen Schiffen freistehe, 
amerikanische und andere neutrale Fahrzeuge aufzuhalten und in englische 
Häfen auf den bloßen Verdacht hin einzuschleppen, ein Teil der Fracht 
könne für feindliche Streitkräste bestimmt sein. 
„Welches Verbrechen haben die Eigentümer dieser Schiffe begangen? Keines! Unter 
welchem Gesetze werden sie gestraft? Sie haben keines übertreten und verdienen keine 
Strafe. Ihr einziges Vergehen ist, daß sie Güter- an Bord gebracht haben, die mög 
licherweise in die Hände der feindlichen Kräfte gelangen möchten. Aber kann dem 
amerikanischen Handel und kann dem amerikanischen Farmer und Viehzüchter das Recht 
verweigert werden, ihre Güter friedlichen Zwecken zuzuführen, lediglich, weil englische 
Staatsmänner solche Möglichkeiten zu argwöhnen belieben? Verlangt es das Völkerrecht 
oder der gesunde Verstand, daß der Farmer eines friedlichen Landes in Kriegszeiten 
feinem Weizen oder seinem Fleisch durch alle Handelskanäle folgen muß bis zu dem 
Mund, der diese Güter verzehrt? Nein, das Völkerrecht verlangt nichts dergleichen, und 
der gesunde Menschenverstand brandmarkt eine solche Annahme als widersinnig. Die 
britische Regierung indes fordert sie. Das Recht der Durchsuchung war schon lästig genug 
in frühern Tagen; heutzutage aber sollte es nicht noch mehr gedehnt werden, bis zu dem 
unerträglichen Punkte, bis zu dem England es jetzt ausdehnt?)." 
Auch Hale weist auf die unerträgliche Belästigung des neutralen Han 
dels hin, dessen Lebensinteressen erheischen, daß keine Abweichung von der 
Regel stattfindet, die bestinlmt, daß berechtigterweise der Beschlagnahmung 
von Waren auf neutralen Schiffen nur das unterliegt, was durch kriegerische 
Natur, Gebrauch und Bestimmung gekennzeichnet ist. England habe zwar er 
klärt, sich an die Londoner Deklaration halten zu wollen: aber mit Zusätzen 
st Wiedergegeben nach dem Leitartikel der „Kölnischen Zeitung" vom 28. Januar 1915.
	        
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