Volltext: England als Seeräuberstaat

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11. Abschnitt: Internationale Konferenzen. 
auf die Regierungen als wichtige Aufgabe betrachtete, die Einberufung 
mehrerer diplomatischer Konferenzen zu danken, von denen eine 
der wichtigsten in Brüssel im September 1910 damit endete, daß 25 Staaten 
die ersten beiden Verträge über Schiffszusammenstoß und Hilfeleistung unter 
zeichneten. Zwar ist manche von dem Komitee eifrig vorbereitete und nach 
drücklich geforderte internationale Einigung nicht zustande gekommen. Den 
noch hat es, bedenkt man die Schwierigkeiten und die Langsamkeit inter 
nationaler Fortschritte, in verhältnismäßig kurzer Zeit viel erreicht. 
Damit hat das Komitee auch der Diplomatie mannigfach vorgearbeitet. 
Sollte eine dritte Haager Konferenz zustande kommen, so würde sie 
daraus manchen Vorteil ziehen. In der ersten Hälfte des Jahres 1914 
verlautete, die Regierungen Rußlands und der Niederlande seien überein 
gekommen, die dritte Konferenz zum Frühjahr 1917 einzuberufen. Gemäß 
den Anregungen der zweiten Haager Konferenz vom Jahre 1907 sollte zu 
nächst ein vorbereitender Ausschuß zusammentreten, auf dessen Arbeiten die 
neue Zusammenkunft in weitgehendem Maße angewiesen wäre. Die zweite 
Konferenz hat die Bildung einer vorbereitenden Kommission empfohlen, als 
deren Aufgabe bezeichnet wurde, die eingehenden Vorschläge zu sammeln, 
das für eine internationale Regelung geeignete Material zu sichten und ein 
Programm für die Arbeiten der dritten zusammenzustellen, das den Regie 
rungen früh genug unterbreitet werden müßte, um ihnen Zeit zur Prüfung 
der Vorschläge zu lassen. Im deutschen Reichstag wurde von national 
liberaler Seite — die Parteien weiter links unterstützten den Vorschlag — 
der Regierung empfohlen, nach dem Beispiel anderer Staaten alsbald eine 
vorbereitende Studienkommission einzusetzen, um beim Zusammentreten der 
dritten Haager Konferenz gut vorbereitet zu sein; das Interesse für die 
Schiedsgerichtsbewegung sei nun einmal in Deutschland zweifellos erwacht. 
Unter den Fragen, die die dritte Haager Konferenz beschäftigen würden, 
stehen das Seebeuterecht und ihm zur Seite die Fragen der Konterbande und 
Blockade an erster Stelle. Der Weltkrieg mag eine Hinausschiebung der 
Konferenz bedeuten — überflüssig macht er sie nicht. Im Gegenteil. Man 
hat in dieser Zeit, in der die ganze Welt erschüttert wurde, noch deutlicher 
als vorher den außerordentlichen Wert klarer völkerrechtlicher Bestimmungen 
eingesehen. Neben den früheren Problemen sind neue emporgetaucht, die 
dringend Lösung heischen. Selbst wenn die Mehrzahl der am Kriege be 
teiligten Staaten keine Sehnsucht nach einer neuen Haager Konferenz emp 
finden sollte, so werden doch die Neutralen um so stärker darauf 
dringen, daß man die Fortbildung des Völkerrechts nicht versäumt. 
Der Krieg hat die Welt in einem Augenblick überrascht, als das See 
kriegsrecht in halbfertigem Zustand war. Aus der Erstar 
rung, die ihm seit beinahe zwei Jahrhunderten durch den Widerspruch der 
stärksten Seemacht aufgezwungen war, konnte es sich nur 1856 auf einen
	        
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