Volltext: Th. 2 [=B. Besondere historische Notizen über Schärding] (Theil 2 / 1860)

So lange es einen Handel gab, gab es auch Kaufleute 
und Krämer, je nachdem sie im Großen oder Kleinen han¬ 
delten, und nach dem Unterschiede der Waaren Innungen 
bildeten. , . 
Dem Begriffe der ehemaligen Kaufleute entsprechen die 
heutigen Großhändler, die nur im Großen handeln oder ver¬ 
kaufen durften; dem Begriffe Krämer entsprechen die heuti¬ 
gen Kaufleute, die nur nach Pfunden und Ellen verkaufen 
durften. Fragner wurden jene genannt, die mit verschie¬ 
denen Viktnalien handelten.') 
Im 13. Jahrhunderte war jeder hausgesessene Bürger 
berechtiget, mit allen ihm beliebigen Dingen Handel zu trei¬ 
ben. Das 14. Jahrhundert stellte neue Grundsätze auf, 
theilte die Bürger nach ihren Gewerben in verschiedene Clas¬ 
sen, machte einen Unterschied zwischen Handwerkern, 
Schänkwirthen und behausten Bürgern, und be¬ 
stimmte einer jeden Classe den Antheil, den sie an den ver¬ 
liehenen Handels-Vorrechten zu nehmen befugt sein sollte; 
es wurde auch bestimmt, daß ein Kaufmann nicht zugleich 
Gastwirth sein könnte, und wollte er das Schankrecht aus¬ 
üben, so mußte er auf die Handelschaft verzichten. 
Die hausgesessenen Bürger durften mit Wein, Salz, 
Getreide, Holz, Leinwand re., die Handwerker aber nur mit 
ihren Fabrikaten, und mit Allem, was zu ihrem Handwerke 
gehört, Handel treiben, somit hatten letztere nicht dieselben 
Vorrechte bezüglich des Handels, wie die Bürger; auch wa¬ 
ren sie vom Schänkrechte ausgeschlossen?) 
Diese Einschränkung fiel dem Handwerker lästig; viele 
verarmten hiedurch, während wenige eigennützige Bürger 
sich durch dieses Monopol bereicherten; ja diese höhere Classe 
der Bürger suchte die Handwerker immer tiefer in den Staub 
niederzudrücken, und sie, wie von allen Handelsvortheilen, 
so auch von allen Stadtämtern auszuschließen/') Aehnliches 
hatte auch zu Schärding statt. Denn im 17. Jahrhunderte 
befand sich dahier noch eine beträchtliche Anzahl von Han¬ 
delsleuten, die mit Wein, Salz, Holz, Tuch, Leinwand re. 
arbeiteten,4) und von Krämern, die ihre Waaren nach Ellen 
‘) gr. Kurzs Geschickte des Handels in Oesterreich, p. 102. 
3) Privilegienbrief, Datum Landshut 20. Jänner 1316. 
3) Fr. Kurz's Geschichte des Handels in Oesterreich, p. Ul 
113 117* 
4) Arbeiten mit Waaren, hieß im Mittelalter so viel, als damit 
Handel treiben. Kurz's Geschichte des Handels.
	        
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