In bestimmten Zeitabschnitten versammelte sich der Taiding
(Gerichtstag). Hier wurde Gericht gehalten, die einzelnen
Ämter durch Bürger besetzt (Wahlen).
Wenn heute die Gesetze und Behörden wachen, so wachte
damals die Marktordnung und das Marktgericht. Werden
heute Gesetze für soziale Fürsorge erlassen, so trug das Volk
auch damals soziales Empfinden. Die Bürgerschaft sammelte
Geld und wir sehen im Spitale Wohnungsfürsorge und
Unterstützung verarmter Bürger. In der Spitalsverwaltung,
auch Kommune genannt, lebt noch heute der Marktrichter Mit
seinem Ausschusse und denr Bürgerstand fort. Sind die Rechte
nicht mehr vorhanden, so ist es soziales Werk, was ihnen ob¬
liegt. Der Bürger stand hoch über den andern. Eine Eingabe
an den Marktrichter trug stets die Einleitung: „An den weisen
Herrn Richter und Rat", daher auch die Mitglieder des Markt¬
gerichtes Ratsbürger. Aber nicht allein in Marktangelegen¬
heiten entschied der Marktrichter, er ward auch von anderen
gerufen, Streit zu schlichten. So ersehen wir aus einem Pro¬
tokolle vom 4. Feber 1653, wie der Marktrichter Joachim
Sprhtzl einen Grundstreit zwischen Fürling und Nußbaum
schlichtet. Hatte Liebe zwei Herzen vereint, so mußte man
an den Marktrichter die Bitte um Heiratsbewilligung richten.
So richtete am 5. Februar 1597 Hans Kröpnhofer, Bürger zu
Guettau, die Bitte um Bewilligung zur Heirat der Ottilie
Lichteuwallner, ehrbare Jungfer und Tochter des Schusters
in Lehen. Leumundszeugnisse, Geburtsbriefe stellte der Markt¬
richter aus.
Abschrift der Gerechtigkeit, die von Alters Her¬
kommen ist in unserer Herrschaft und des
Marktes Gutau.
Item, von erst (zum ersten), so soll ein jeder Richter, der
das Amt hat, alle Jahr jährlichen besitzen Ehehaft Täding
ohne seinen Schaden und wenn man das Täding rueft, so
soll ein jeder desselbigen Tages da sein, alle die gerechtigkeit
(gerechsame) haben an dem Hundsberg, ehe man die Schrott