Volltext: Gutau einst und jetzt

In bestimmten Zeitabschnitten versammelte sich der Taiding 
(Gerichtstag). Hier wurde Gericht gehalten, die einzelnen 
Ämter durch Bürger besetzt (Wahlen). 
Wenn heute die Gesetze und Behörden wachen, so wachte 
damals die Marktordnung und das Marktgericht. Werden 
heute Gesetze für soziale Fürsorge erlassen, so trug das Volk 
auch damals soziales Empfinden. Die Bürgerschaft sammelte 
Geld und wir sehen im Spitale Wohnungsfürsorge und 
Unterstützung verarmter Bürger. In der Spitalsverwaltung, 
auch Kommune genannt, lebt noch heute der Marktrichter Mit 
seinem Ausschusse und denr Bürgerstand fort. Sind die Rechte 
nicht mehr vorhanden, so ist es soziales Werk, was ihnen ob¬ 
liegt. Der Bürger stand hoch über den andern. Eine Eingabe 
an den Marktrichter trug stets die Einleitung: „An den weisen 
Herrn Richter und Rat", daher auch die Mitglieder des Markt¬ 
gerichtes Ratsbürger. Aber nicht allein in Marktangelegen¬ 
heiten entschied der Marktrichter, er ward auch von anderen 
gerufen, Streit zu schlichten. So ersehen wir aus einem Pro¬ 
tokolle vom 4. Feber 1653, wie der Marktrichter Joachim 
Sprhtzl einen Grundstreit zwischen Fürling und Nußbaum 
schlichtet. Hatte Liebe zwei Herzen vereint, so mußte man 
an den Marktrichter die Bitte um Heiratsbewilligung richten. 
So richtete am 5. Februar 1597 Hans Kröpnhofer, Bürger zu 
Guettau, die Bitte um Bewilligung zur Heirat der Ottilie 
Lichteuwallner, ehrbare Jungfer und Tochter des Schusters 
in Lehen. Leumundszeugnisse, Geburtsbriefe stellte der Markt¬ 
richter aus. 
Abschrift der Gerechtigkeit, die von Alters Her¬ 
kommen ist in unserer Herrschaft und des 
Marktes Gutau. 
Item, von erst (zum ersten), so soll ein jeder Richter, der 
das Amt hat, alle Jahr jährlichen besitzen Ehehaft Täding 
ohne seinen Schaden und wenn man das Täding rueft, so 
soll ein jeder desselbigen Tages da sein, alle die gerechtigkeit 
(gerechsame) haben an dem Hundsberg, ehe man die Schrott
	        
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