Volltext: Gutau einst und jetzt

in protetionem nostram suscipientes confirmams supera- 
tictis fratribus cum omni utilitate perpetur possidenta vi am 
scilicet sub ipso monasteris sitam cum omnibus ad eam 
pertinentibus Walhelingen mamsum unum et dinidium. 
Bischof Regiumar (Neinmar) bestätigt einen Zehent in 
Hörsching, in Tening einen, in Ternbach einen, in Ried einen, 
in Mitterkirchen einen, in Saxen einen .... All diese Schen¬ 
kungen die von unseren Vorgängern zu Recht gemacht wurden, 
halten auch wir aufrecht und bestätigen sie: Wir haben ins¬ 
besondere die Kirche in Gntau und in allen Gebieten dieser 
Pfarre, den bebauten und noch zu kultivierenden den halben 
Zehent jenen Brüdern gegeben (Kloster St. Florian). Außer¬ 
dem nehmen wir die Landgüter, welche durch das Wohlwollen 
unserer Vorgänger bei der Restauration jenes Klosters dem 
Gebrauch der Brüder wieder zurückgegeben oder von anderen 
Gläubigen gespendet worden sind in unseren Schutz und be¬ 
stätigen sie den obgenannten Brüdern mit allen Nutzen zu 
ewigen Besitz, nämlitf): das Haus unterhalb des Klosters 
mit allem was dazugehöret, in Walling eine nnd eine halbe 
Hube usw. 
Hier haben wir das erste und für die Geschichte so wert¬ 
volle Dokument, wo Gntau auferscheint. Es trägt das Datum 
18. März 1122. Sehen wir uns dieses Schriftstück an, so finden 
wir vorherrschend deutsche Namen, wodurch bezeugt wird, 
daß zur Slavenzeit, Völker unserer deutschen Zunge in unseren 
Gegenden waren. Sie können auch als die Gründer und 
Roder unserer Heimat angesehen werden. Es war die Zeit 
herangebrochen, wo die Wälder fielen, wo Menschen dauernde 
Wohnsitze schufen. Es entstehen Orte und Pfarreien. Das 
Christentum hat sich nebst der deutschen Sprache bis auf die 
heutige Zeit behauptet. 
Gutau als Pfarre. 
1122, das Jahr der ersten schriftlichen Überlieferung. 
800 Jahre sind vorübergegangen. Gntowe, Götawe forum, 
später Gnettau, Gutau erhielt als Pfarre in dieser Zeit eine 
Kirche, die Weihe des Presbyteriums fand 1131, des Kirchen« 
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