Volltext: Nr. 3 1928 (Nr. 3 1928)

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Nach richte« 
Nr. 3 
eine Bekleidungsaktion im Gange, bei der aber für ganz 
Oberösterreich nur eine ganz kleine Anzahl von Anzügen, 
Mänteln und Schuhen zur Verfügung steht, auf die schon 
eine derartige Anzahl von Ansuchen einläuft, daß bereits 
heute schon darauf hingewiesen werden muß, daß nur die 
Allerbedürstigsten Berücksichtigung finden können und 
insbesondere nur solche, die außer ihrer Rente absolut 
kein wie immer geartetes Einkommen haben und auch 
dann müssen noch die familiären Verhältnisse in Betracht 
gezogen werden. Die gegenwärtige Bekleidungsaktion 
enthält auch eine Bestimmung für weibliche Krieg s- 
beschädigte, welche leicht irrtümlich aufgefaßt wer- 
den kann. Es heißt ausdrücklich weibliche Kriegs- 
beschädigte, alfo keine Witwen oder Hinterbliebene. 
Um keine unerfüllbare Hoffnungen aufkommen zu lassen, 
möchten wir im Rahmen dieses Artikels auf diesen Um- 
stand besonders hinweisen, damit derartige, unbedingt 
abzuweisende Ansuchen nicht gemacht und Enttäuschun- 
gen »ermieden werden. 
D^nk der Fürsorgetätigkeit des Verbandes konnte auch 
schon sehr vielen Kameradinnen und Kameraden durch 
unverzinsliche, mit der Rente rückzahlbare Darlehen auf- 
geholfen werden und sind es besonders viele Trafikanten, 
denen auf diese Weile eine Existenz verschafft wurde. Die 
Kameraden machen sich sicher keine Vorstellung, wie 
schwer diese Darlehen oft zu erreichen sind, da auch hier 
die zur Verfügung stehenden Mittel bei weitem nicht 
ausreichen, um auch nur dem kleinsten Teile der Gesuche 
entsprechen zu können. Auch in diesem Zweige der Für- 
sorge sind die Beiräte gezwungen, auf das Gewissen- 
hafteste zu prüfen, ob die Gesuchtsangaben den Tatsachen 
entsprechen und eine Bewilligung von ihrer Seite auch 
Aussicht auf endgültigen Erfolg hat. Es würde dem an- 
gestrebten Zweck sicherlich nicht dienen, alle einlaufenden 
Ansuchen einfach zu bewilligen, da die für diese Zwecke 
zur Verfügung stehenden Mittel leider auch nur für die 
.dringendsten Fälle ausreichen und auch diese nur dann 
bewilligt werden können, wenn die Bedingungen für eine 
zeitgerechte Rückzahlung gegeben sind, da ja die Rück- 
zahlung bereits erhaltener Darlehen eine Grundbedin- 
?;ung für weitere Darlehensbewiligungen sind. Es wäre 
retlich wünschenswert, wenn die für dielen Zweig der 
Fürsorge zur Verfügung stehenden Mittel größer wären, 
da ja durch die ungenügende Versorgung der Kriegsopfer 
diese in der schweren Wirtschaftskrise großen Entbehrun- 
gen ausgesetzt sind. Es wäre Sache der Regierung, diesen 
Uebelständen durch Beistellung größerer Mittel ab zu- 
helfen. Mit Rücksicht auf die für Darlehen zur Verfügung 
stehenden Mittel, die vom Kasseserwalter der Invaliden- 
Entschädigungs-Kommission meistens schon in den ersten 
Tagen des'Monates verausgabt sind, möchten wir auch 
hier an die Einsicht unserer Mitglieder appellieren, nur 
in dringendsten Fällen um Darlehen anzusuchen und auch 
dann nur in einer Höhe, die Aussicht auf Bewilligung 
hat, denn, wird ein Betrag gefordert, der nicht in einem 
Jahre rückgezahlt werden kann, so ist eine Bewilligung 
ausgeschlossen, da eine längere Rückzahlungsfrist nicht 
vorgesehen ist. 
Wohl den breitesten Raum in der Fürsorgetätigkeit 
des Verbandes beansprucht die Behandlung der Gesuche 
um einmalige Unterstützungen, die oft in einer Menge 
einlaufen, daß den Beiräten, sowohl wie dem Kassier der 
Jnvaliden-Entschädigungs-Kommission bange werden 
könnte. Es ist keine kleine und eine verantwortungsvolle 
Arbeit, die in den Fürsorgeausschußsitzungen zu leisten 
ist, denn es muß jedes Ansuchen sorgsam geprüft, die be- 
hördlichen Erhebungen durchgesehen werden, um sich ein 
Bild über die Lage, Dürftigkeit und auch Würdigkeit des 
Ansuchenden zu machen. Wie gerne würde der Fürsorge- 
ausschuß jedes Ansuchen bewilligen, jedoch auch hier ist 
derselbe an die beschränkten Mittel gebunden, die für 
diesen Zweck bereit stehen und mit denen unbedingt das 
Auslangen gefunden werden muß, so daß wohl oft die 
Notwendigkeit an den Ausschuß herantritt, das eine oder 
andere Ansuchen, wenn auch schweren Herzens abweisen 
zu müssen, um wenigstens jenen, die am schwersten unter 
der Unbill der Verhältnisse zu leiden haben, helfen zu 
können. Bei ruhiger, ehrlicher Ueberlegung wird wohl 
mancher Kamerad, der mit Groll an eine Abweisung sei» 
nes Ansuchens denkt, zugeben, daß die Beiräte in erster 
Linie jene Kameraden berücksichtigen, die erwerbslos und 
mit größerer Familie bedacht, vielmehr der Unterstützung 
bedürftig sind und der Fürsorgeausschuß stets nach reif» 
licher Ueberlegung und gewissenhafter Prüfung urteilt. 
Unsere ganze Fürsorgetätigkeit ist schließlich abhängig 
von den Zahlen, die uns zur Verfügung stehen und mit 
denen wir rechnen müssen. 
Von großer Bedeutung für die Entwicklung der 
unterernährten Kinder ist die alljährlich durchgeführte 
FerienaMon. Hunderte Kinder, denen es am Notwendig» 
ten, an ausreichender Nahrung, an Luft und Sonne 
ehlt, können sich des Sommers über einige Wochen an 
Äscher Luft bei guter Verpflegung erholen. Trotz der 
beschränkten Mittel gelang es bisher, den Wünschen der 
Eltern, ihren Kindern eine Erholung zu gönnen, best» 
möglichst entgegenzukommen. Wenn alle mithelfen, kann 
und muß auch dieses Samariterwerk gelingen. 
Aber trotzdem kann der Verband mit Recht und Stolz 
auf diese Tätigkeit hinweisen, und möchte der Schreiber 
dieses mit dem Wunsche schließen, es möchten alle Mit» 
glieder unseres Verbandes diese äufklärendett Zeilen in 
sich aufnehmen mit dem Gedanken, daß diese Tätigkeit 
nur ein kleiner Teil dessen ist, was der Verband zu leisten 
hat. Mögen diese Zeilen dazu beitragen, das Gefüge 
unserer Nur den Interessen der Kriegsopfer dienenden 
Organisation noch fester zu gestalten als bisher und die 
noch außenstehenden unserer Leidensgefährten zu uns 
führen. , 
Die Frau in der Srgauifation. 
Von Julie K a r i g l, Obfrau der Witwenschutzstelle. 
Vielfach herrscht unter den Kriegerswitwen die Mei- 
nung vor, daß es für sie eigentlich unzweckmäßig fei, flch 
einer Organisation anzuschließen, da, den Kampf um die 
Verbesserung der Lebensexistenz zu führen, Aufgabe der 
Männer sei. Räch dieser veralteten Ansicht abzukommen 
ist höchst an der Zeit. Räch dem Zusammenbruche der 
Oesterreichisch-ungarischen Monarchie wurde die Frau in 
allen Rechten gleichgestellt, hat daher auch die gleichen 
Pflichten zu erfüllen. Sie muß selbst aktiv durch den An- 
schluß an eine Kampforganisation mitwirken, sich eine 
bessere Lebensexistenz zu erringen. 
Es kann nicht oft und deutlich genug betont werden^ 
daß es nicht allein Pflicht der Kriegsbeschädigten ist, sich 
einer Invaliden-Organisation anzuschließen, sondern daß 
auch die Frau an der Seite der Invaliden ihre Stelle ein- 
nehmen muß, um eine menschlichere Versorgung zu er» 
kämpfen. Wenn sie erkannt hat, daß sie in eine Inter» 
essengemeinfchaft gehört, so hat sie zu prüfen, welcher sie 
sich anschließen soll, da es deren mehrere gibt. Es bleibt 
ihr kein anderer Ausweg, als sich dem Verbände anzu¬ 
schließen, der seit dem Zusammenbruche rastlos und er- 
folgreich bemüht war, die wirtschaftliche und soziale
	        
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