Seite 10
Nach richte«
Nr. 3
eine Bekleidungsaktion im Gange, bei der aber für ganz
Oberösterreich nur eine ganz kleine Anzahl von Anzügen,
Mänteln und Schuhen zur Verfügung steht, auf die schon
eine derartige Anzahl von Ansuchen einläuft, daß bereits
heute schon darauf hingewiesen werden muß, daß nur die
Allerbedürstigsten Berücksichtigung finden können und
insbesondere nur solche, die außer ihrer Rente absolut
kein wie immer geartetes Einkommen haben und auch
dann müssen noch die familiären Verhältnisse in Betracht
gezogen werden. Die gegenwärtige Bekleidungsaktion
enthält auch eine Bestimmung für weibliche Krieg s-
beschädigte, welche leicht irrtümlich aufgefaßt wer-
den kann. Es heißt ausdrücklich weibliche Kriegs-
beschädigte, alfo keine Witwen oder Hinterbliebene.
Um keine unerfüllbare Hoffnungen aufkommen zu lassen,
möchten wir im Rahmen dieses Artikels auf diesen Um-
stand besonders hinweisen, damit derartige, unbedingt
abzuweisende Ansuchen nicht gemacht und Enttäuschun-
gen »ermieden werden.
D^nk der Fürsorgetätigkeit des Verbandes konnte auch
schon sehr vielen Kameradinnen und Kameraden durch
unverzinsliche, mit der Rente rückzahlbare Darlehen auf-
geholfen werden und sind es besonders viele Trafikanten,
denen auf diese Weile eine Existenz verschafft wurde. Die
Kameraden machen sich sicher keine Vorstellung, wie
schwer diese Darlehen oft zu erreichen sind, da auch hier
die zur Verfügung stehenden Mittel bei weitem nicht
ausreichen, um auch nur dem kleinsten Teile der Gesuche
entsprechen zu können. Auch in diesem Zweige der Für-
sorge sind die Beiräte gezwungen, auf das Gewissen-
hafteste zu prüfen, ob die Gesuchtsangaben den Tatsachen
entsprechen und eine Bewilligung von ihrer Seite auch
Aussicht auf endgültigen Erfolg hat. Es würde dem an-
gestrebten Zweck sicherlich nicht dienen, alle einlaufenden
Ansuchen einfach zu bewilligen, da die für diese Zwecke
zur Verfügung stehenden Mittel leider auch nur für die
.dringendsten Fälle ausreichen und auch diese nur dann
bewilligt werden können, wenn die Bedingungen für eine
zeitgerechte Rückzahlung gegeben sind, da ja die Rück-
zahlung bereits erhaltener Darlehen eine Grundbedin-
?;ung für weitere Darlehensbewiligungen sind. Es wäre
retlich wünschenswert, wenn die für dielen Zweig der
Fürsorge zur Verfügung stehenden Mittel größer wären,
da ja durch die ungenügende Versorgung der Kriegsopfer
diese in der schweren Wirtschaftskrise großen Entbehrun-
gen ausgesetzt sind. Es wäre Sache der Regierung, diesen
Uebelständen durch Beistellung größerer Mittel ab zu-
helfen. Mit Rücksicht auf die für Darlehen zur Verfügung
stehenden Mittel, die vom Kasseserwalter der Invaliden-
Entschädigungs-Kommission meistens schon in den ersten
Tagen des'Monates verausgabt sind, möchten wir auch
hier an die Einsicht unserer Mitglieder appellieren, nur
in dringendsten Fällen um Darlehen anzusuchen und auch
dann nur in einer Höhe, die Aussicht auf Bewilligung
hat, denn, wird ein Betrag gefordert, der nicht in einem
Jahre rückgezahlt werden kann, so ist eine Bewilligung
ausgeschlossen, da eine längere Rückzahlungsfrist nicht
vorgesehen ist.
Wohl den breitesten Raum in der Fürsorgetätigkeit
des Verbandes beansprucht die Behandlung der Gesuche
um einmalige Unterstützungen, die oft in einer Menge
einlaufen, daß den Beiräten, sowohl wie dem Kassier der
Jnvaliden-Entschädigungs-Kommission bange werden
könnte. Es ist keine kleine und eine verantwortungsvolle
Arbeit, die in den Fürsorgeausschußsitzungen zu leisten
ist, denn es muß jedes Ansuchen sorgsam geprüft, die be-
hördlichen Erhebungen durchgesehen werden, um sich ein
Bild über die Lage, Dürftigkeit und auch Würdigkeit des
Ansuchenden zu machen. Wie gerne würde der Fürsorge-
ausschuß jedes Ansuchen bewilligen, jedoch auch hier ist
derselbe an die beschränkten Mittel gebunden, die für
diesen Zweck bereit stehen und mit denen unbedingt das
Auslangen gefunden werden muß, so daß wohl oft die
Notwendigkeit an den Ausschuß herantritt, das eine oder
andere Ansuchen, wenn auch schweren Herzens abweisen
zu müssen, um wenigstens jenen, die am schwersten unter
der Unbill der Verhältnisse zu leiden haben, helfen zu
können. Bei ruhiger, ehrlicher Ueberlegung wird wohl
mancher Kamerad, der mit Groll an eine Abweisung sei»
nes Ansuchens denkt, zugeben, daß die Beiräte in erster
Linie jene Kameraden berücksichtigen, die erwerbslos und
mit größerer Familie bedacht, vielmehr der Unterstützung
bedürftig sind und der Fürsorgeausschuß stets nach reif»
licher Ueberlegung und gewissenhafter Prüfung urteilt.
Unsere ganze Fürsorgetätigkeit ist schließlich abhängig
von den Zahlen, die uns zur Verfügung stehen und mit
denen wir rechnen müssen.
Von großer Bedeutung für die Entwicklung der
unterernährten Kinder ist die alljährlich durchgeführte
FerienaMon. Hunderte Kinder, denen es am Notwendig»
ten, an ausreichender Nahrung, an Luft und Sonne
ehlt, können sich des Sommers über einige Wochen an
Äscher Luft bei guter Verpflegung erholen. Trotz der
beschränkten Mittel gelang es bisher, den Wünschen der
Eltern, ihren Kindern eine Erholung zu gönnen, best»
möglichst entgegenzukommen. Wenn alle mithelfen, kann
und muß auch dieses Samariterwerk gelingen.
Aber trotzdem kann der Verband mit Recht und Stolz
auf diese Tätigkeit hinweisen, und möchte der Schreiber
dieses mit dem Wunsche schließen, es möchten alle Mit»
glieder unseres Verbandes diese äufklärendett Zeilen in
sich aufnehmen mit dem Gedanken, daß diese Tätigkeit
nur ein kleiner Teil dessen ist, was der Verband zu leisten
hat. Mögen diese Zeilen dazu beitragen, das Gefüge
unserer Nur den Interessen der Kriegsopfer dienenden
Organisation noch fester zu gestalten als bisher und die
noch außenstehenden unserer Leidensgefährten zu uns
führen. ,
Die Frau in der Srgauifation.
Von Julie K a r i g l, Obfrau der Witwenschutzstelle.
Vielfach herrscht unter den Kriegerswitwen die Mei-
nung vor, daß es für sie eigentlich unzweckmäßig fei, flch
einer Organisation anzuschließen, da, den Kampf um die
Verbesserung der Lebensexistenz zu führen, Aufgabe der
Männer sei. Räch dieser veralteten Ansicht abzukommen
ist höchst an der Zeit. Räch dem Zusammenbruche der
Oesterreichisch-ungarischen Monarchie wurde die Frau in
allen Rechten gleichgestellt, hat daher auch die gleichen
Pflichten zu erfüllen. Sie muß selbst aktiv durch den An-
schluß an eine Kampforganisation mitwirken, sich eine
bessere Lebensexistenz zu erringen.
Es kann nicht oft und deutlich genug betont werden^
daß es nicht allein Pflicht der Kriegsbeschädigten ist, sich
einer Invaliden-Organisation anzuschließen, sondern daß
auch die Frau an der Seite der Invaliden ihre Stelle ein-
nehmen muß, um eine menschlichere Versorgung zu er»
kämpfen. Wenn sie erkannt hat, daß sie in eine Inter»
essengemeinfchaft gehört, so hat sie zu prüfen, welcher sie
sich anschließen soll, da es deren mehrere gibt. Es bleibt
ihr kein anderer Ausweg, als sich dem Verbände anzu¬
schließen, der seit dem Zusammenbruche rastlos und er-
folgreich bemüht war, die wirtschaftliche und soziale