Volltext: Nr. 1 1928 (Nr. 1 1928)

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«ins, am l. äfättttcr 1928. 
verschiedenen Staaten fite ihre Kriegsopfer sorgen. — Preßsondspenden. — Erklärungen der Rentenempfänger über Einkommensteuer für 
• das Jahr 1928. — Die soziale Verwaltung wieder verurteilt. — Lcinoer-Delegiertenkonferenz des Zentralverbandes in Innsbruck. — Mitteilungen 
■ des Verbandes. — Mitteilungen der Ortsgruppen und Sektionen. — Spendenausweife. — Auskunftei. 
AnlößNch de» Sahreswechsel» 
entbietet allen Funktionären und Mitgliedern unseres 
Verbandes die herzlichsten Glückwünsche 
Der Verbandsvorstand. 
Wie die verschiedenen Staaten Kr 
ihre Kriegsopfer sorgen. 
Auf dem Berbandstag am 1. und 2.Oktober hielt 
Kamerad Kainradl, Sekretär des Zentralverbandes, ein 
Referat über obiges Thema und führte folgendes aus: 
Bei dem Thema meines Bortrages ist es nicht zu 
wundern, daß sich Funktionäre der Ortsgruppen fragen: 
Was haben die anderen Kameraden und Kameradinnen 
in den übrigen Staaten, in Europa, Amerika usw. Wie 
geht es den anderen Kriegsopfern; geht es diesen besser 
oder schlechter als den Oesterreichern? Es ist begreiflich, 
daß ein solches Thema die Funktionäre etwas interessiert. 
Aber es ist nicht leicht, über dieses Thema einen erschöp- 
senden Vortrag zu halten, weil die nötigen Unterlagen, 
die Berichte über die Gesetzgebung der anderen Staaten, 
noch nicht vollständig gesammelt sind. Wir haben vom 
Internationalen Arbeitsamt einige Übersichten. Aber 
diese Übersichten, diese Berichte, betreffen nur einzelne 
Versorgungsfragen. Nur die wichtigsten Dinge sind da ge¬ 
nannt; die Renten und die Verhältnismäßigkeit der Ren- 
ten. Aber über viele andere Fragen, wie z. B. die Heilbe- 
Handlung, Prothesenversorgung oder die Bedingungen, 
unter welchen eine Rente gewährt wird oder das Schieds- 
gerichtsverfahren und die BeHorden, über diese Sachen ist 
noch kein erschöpfender Bericht zu geben. Wir Oester- 
reicher haben verlangt, daß das Sekretariat der inter¬ 
nationalen Arbeitsgemeinschaft in kürzester Zeit eine 
solche Sammlung herausgibt. Die Vergleiche machen wir 
uns dann schon selbst. Aber das Material, das vorliegt, 
ist ja auch ganz interessant. Zur Gänze kann ich dasselbe 
jedoch nicht bringen. Es sind Schwierigkeiten bei der Be¬ 
richterstattung, denn wenn ich sagen würde, der Eng- 
länder hat für 100 Prozent so und so viel Schillings 
Rente und der Oesterreicher so viel Schillinge, würden 
Sie auch nichts wissen, weil man wissen müßte, was für 
Waren damit eingekauft werden können. Außerdem muß 
man die ganze Versorgung betrachten. Wenn in der 
Tscheche! die Rente höher wäre, aber dafür die Witwen 
überhaupt keine Rente bekommen würden, wäre das 
System kein Gutes. Und wenn ein Staat gar keine Heil¬ 
behandlung und Prothesen gewährt, so nützt es nicht 
viel, wenn er bessere Renten hat. Run, Kameraden, bei 
dieser Untersuchung über die Gesetzgebung der verschiede- 
Nen Staaten, können wir genau unterscheiden, die Län- 
der der besiegten Staaten und der westeuropäischen und 
itberseeischen Staaten, Wir haben eine Gleichheit der 
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oroasstfatione» der Kriegsinvaßide« u.Krieaerhtotervlievenen in £ists a. 
Redaktion, Verwaltung n. Expedition: Linz, Promenade II, Tel. Ant. 4103. - RedaktionsschlnA am 15. jeden Monates 
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S. ÄttvrsaskK. 
Versorgung der ganzen Systeme in den Ländern Oester- 
reich, Deutschland, Polen, und Tscheche?. Wir haben wie¬ 
der ein anderes aber ähnliches System in den Ländern 
Frankreich, England, Italien usw. Dann kommen die 
überseeischen Staaten Nordamerika, Kanada und Reusee- 
land. Vom Balkan und von Rußland wissen wir gar 
nichts, von Polen haben wir bloß wenige Daten, mehr 
von Deutschland und Frankreich. Betrachten wir den 
Grundgedanken, von dem die ganze Versorgung ausgeht, 
so sind daher drei verschiedene Systeme. Es ist das söge- 
nannte Versorgungsprinzip, in zweiter Linie das Ent¬ 
schädigungsprinzip und in dritter Linie das Prinzip der 
Militärpensionen, der Belohnung für geleistete Dienste. 
Das erste Prinzip will eine Versorgung für die Kriegs- 
opfer schaffen, es will ihnen etwas gewähren, damit sie 
ihren Unterhalt finden können. Das zweite Prinzip wäre 
zu bezeichnen als Ersatz oder Entschädigung für einen 
erlittenen körperlichen Schaden, das dritte Prinzip ist 
eine Belohnung fiir geleistete Dienste. Es gibt gerade in 
Oesterreich das System der teilweisen Versorgung, der 
teilweise» Entschädigung. Wenn es heißt, Bundesbeamte 
stehen zur Debatte, dann kommt das System der Ver- 
sorgung in Anwendung. In anderen Ländern wieder 
kommen sie mit dem Entschädigungsprinzip. Man kann 
sagen, daß dieses Versorgungsprinzip im allgemeinen ge- 
kennzeichnet ist, daß keine Rücksicht auf den früheren Be- 
ruf des Geschädigten genommen wird bei Festsetzung der 
Rente. Bei der Schätzung ist es etwas anderes. Wir haben 
in Oesterreich den § 10. Bei Festsetzung der Prozente 
spielt der Beruf keine Rolle mehr. Es wird auch beim 
Versorgungsprinzip keine Rücksicht genommen auf mili- 
täusche Chargen, dafür bringt dieses Prinzip eine Ren- 
tenkürzung. Der Staat sagt sich, nach meinem Prinzip 
gebe ich demjenigen die Rente nicht, weil er sie nicht 
braucht. Das hat auch wesentliche Nachteile. Dieses Prin- 
zip ist in Oesterreich, in Nordamerika und Deutschland 
eingeführt. Das Versorgungsprinzip bringt mit sich, daß 
bei den Hinterbliebenenrenten eine Abstufung nach der 
sozialen Lage gemacht werden kann, daß aber z. B. bei 
Eltern die Bedürftigkeit vorgeschrieben wird. Das Ent- 
schädigungsprinzip nimmt schon Rücksicht auf den frühe- 
ren Beruf. In Deutschland haben wir eine Ausgleichs- 
zulage. Der gewöhnliche Arbeiter, dann derjenige, der 
eine weniger verantwortungsvolle Tätigkeit ausgeübt 
hat, bekommt die Mittelzulage, derjenige, der eine Tätig- 
keit ausgeübt hat, die ein besonderes Maß von Kennt- 
nissen erfordert, bekommt die höchste Ausgleichszulage. 
Dieses Prinzip ist in Deutschland und teilweise in Eng- 
land am meisten ausgebildet. In England haben wir ein 
System der Wahlrente. Der Kriegsbeschädigte kann, wenn 
er zur Bemessung kommt, zwischen der gesetzlich festge- 
setzten Teilrente wählen oder kann Beweise führen, daß 
er durch seine Schädigung um so und so viel Schillinge 
jetzt weniger verdient als er früher verdient hat oder als 
er jetzt verdienen würde, wenn er nicht qeWädiqt wäre. 
Und genau diesen Betrag, diesen Unterschied zwischen 
	        
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