Volltext: Nr. 4 1926 (Nr. 4 1926)

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Nachrichte« 
Nr. 
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Offen® Steilen• 
Land- und Forstwirtschaft: 1 bis 2ledige Melker, 
1 Meierfamilie mit 2 bis 3 Arbeitskräften, 1 landwirt¬ 
schaftliche Magd, 1 Dampfpflugmaschinist. 
Industrie in Steinen, Erden, Ton usw.: 1 Modelleur 
und Formgießer für Oefen, 30 Würfelmacher, 15 Ritzer, 
2 ledige Hafner. 
Metallverarbeitung: 1 lediger Gabelschmied, 2ledige 
Pichter, 2 ledige Glänzer, 2 ledige Querschleifer, 1 lediger 
Eßmeister, 1 lediger Richter, 1 lediger Glänzer. 
Industrie in Maschinen, Apparaten usw.: 1 Modell- 
schlosser, ledig. 
Industrie in Holz- und Schnitzwaren: 1 lediger Reis- 
strohbesenbinder, 1 Hartholztischler. 
Industrie in Leder, Hauten usw.: 1 Bürstenbinder 
Bttrstenbrettlbohrer). 
Textilindustrie: 5 gelernte Vorspinnerinnen, ledig, 
L Webmeister, 1 Schlichter, 1 Abfallspinner, 2 Fabrik- 
Arbeiter (in Baumwollspinnerei), 5 Tuchweber. 
In verschiedenen Gewerben vorkommende Berufs- 
zweige: 20 ledige Hilfsarbeiter. 
Kaufmannisches Personal: 1 lediger Buchhalter. 
Anfragen wegen dieser Posten sind zu richten an die 
Industrielle Bezirkskommission in Linz oder an das nächst- 
gelegene Arbeitslosenamt. 
OSuäftmftei. 
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Adressenanderungen. Bekanntgabe an die zuständige Bezirks- 
hauptmannschaft, an die Rechnungsabteilung unter Anführung der 
Kuchauszugsnummer und an den Landesverband. 
Anmeldungen. Nach der VIII. Novelle können solche Kriegs- 
opfer, die die Anmeldung übersehen haben, dieselbe mit einem 
Ansuchen um gnadenweise Nachsicht der Fristversäumnis einbrin¬ 
gen. Als Belege sind notwendig: Bestätigungen für die Militär- 
Dienstleistung, Dokumente, aus denen die Kriegsb»fchädigung, be- 
hiehungsweife der Tod infolge der Kriegsdienstleistung hervorgeht 
und die Nachweise, daß der Anmeldende bedürftig ist. Dis Ansuchen 
sind bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft einzubringen. 
Krankengeld. Wenn bei häuslicher Pflege die ärztliche BeHand- 
Iung eine regelmäßige Erwerbstätigkeit ausschließt, gebührt 
Krankengeld. Aerztliche Bestätigung hiefür notwendig. Kranken- 
kasseversicherte müssen den Anspruch auf Krankengeld bei ihrer 
Krankenkasse und beim Gemeindearzt anmelden. Krankengeld ge- 
bührt nicht, wenn während der Erkrankung ein monatliches Ein- 
kommen von mindestens 1,200.000 Kronen verbleibt. (Ohne Rente.) 
Laienanwalt. Als solcher ist Kamerad A u g u st i n vom Vor- 
stand bestellt. Vor jeder Rekursverhandlung bei ihm vorsprechen. 
Orthopädische Behelfe. Wenn solche mit Bescheid zuerkannt sind, 
bei der Invalidenfürsorge den Anspruch erheben und eventuell 
Stücke zur Reparatur dort abgeben. Jeder Kriegsbeschädigte kann 
aber die orthopädischen Behelfe auch anderweitig anfertigen lassen. 
Bezahlung der Rechnung erfolgt nur bei Preisangemessenhoit. 
Gegen eventuelle Abweisung Rekurs einbringen. 
Prothesenwerkstätte. Linz, Garnisonstraße Nr. 1 (alte Landwehr- 
kaserne). Reisekosten werden nur ersetzt, wenn Einberufung durch 
die Werkstätte erfolgt ist. 
Rekurse. Solche immer durch die Organisation einbringen. Die 
vom Landesverband vorgedruckten Formulare hiezu benützen und 
genau ausfüllen. Formulare bei jeder Ortsgruppe erhältlich. Vor 
der Rekursverhandlung mit dem Laienanwalt sprechen. Rekurse 
stets rekommandiert schicken. Frist nicht versäumen. 
Auskünfte, a) Landesverband, Kanzlei, Linz, Promenade 11 
^rückwärts im Hofe). Parteienverkehr täglich von 9 bis IL Uhr. 
Znvaliden-Entschädigungskommission, Linz, Adlergasse Nr. 1, Par¬ 
teienverkehr jeden Donnerstag und Samstag vormittags. Rech- 
nungsabteilung der Invaliden-Entschädigungskommission, Garni- 
fonstraße Nr. 1 (alte Landwehrkaserne). Mitgliedsbuch, Bescheids 
und sonstige Dokumente zu Vorsprachen immer mitbringen. 
Aerztliche Zeugnisse» Gemeindearzt oder zuständiger Be- 
zirksarzt. 
Todesfalleanmeldung. Bei Bezirkshauptmannschaft unter Bei. 
bringung des Totenscheines. Sterbefälle immer dem Landesverband 
bekanntgeben. 
Begutachtung. Dieselbe wird nach dem neuen Verfahren nur 
durch den Amtsarzt allein vorgenommen. Jeder Kriegsbeschädigte 
hat das Recht, das Ergebnis der Begutachtung sich noch vor Aus- 
stellung des Bescheides bekanntgeben zu lassen. Er kann dann die 
Begutachtung durch einen Vertrauensarzt verlangen. Nach Aus- 
stellung des Bescheides gilt ein solches Verlangen schon als Re¬ 
kurs. Jedenfalls soll jeder zuvor beim Landesverband einen Rat 
einholen. 
Familienzuwachs. Anmeldung bei der Bezirkshauptmannschaft 
(Invalidenfürsorge) unter Beibringung des Taufextraktes. 
Heilstätten. Anmeldung auf Heilstättenbehandlung beim Ge» 
meindearzt. (Vordruck E ausfüllen lassen.) Einberufung abwarten. 
Heilbehandlung. Anmeldung beim Gemeindearzt oder behan- 
delnden Arzt. Vordruck E ausfüllen lassen. 
Kriegsmvalider 
welcher einen Befähigungsnachweis für die Erzeugung von 
Limonaden und Kracherl besitzt, wird gesucht. Zuschriften an 
Gottlied %mltRmnenM 1? bei6Mdillg,S.H. 
Gtervetafei. 
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Ksn»erQdi«ne» ««d &ame*a&en: 
Schwab Engelbert, gest. 17. Februar 1926, 
Ortsgruppe Stetzr; Trompeter Auna, gest. 
26. Februar 1926, Ortsgruppe Kleinmünchen- 
Ebelsberg ; Auer Johann, gest. 1. März 1626, 
Ortsgruppe Scharding; Kinz Georg, gest. 
4. Marz 1926, Ortsgruppe Stetzr; Oeller 
Franz, gest. 7. März 1926, Ortsgruppe Alrichs- 
berg; Müller Franz, gest. 7. März 1926, Orts- 
gruppe Mrichsberg; Schiefer Heinrich, gest. 
9. März 1926, Ortsgruppe Linz, Sektion IV; 
Lehner Anna, gest. 12. März 1926, Ortsgruppe 
Stetzr; Pühringer Franz, gest. 12. März 1926, 
Ortsgruppe Stetzr; KohlbSck Theresia, gest. 
18. März 1926, Ortsgruppe Linz, Sektion I; 
Neubauer Katharina, gest. 21. März 1926, 
Ortsgruppe Linz, Sektion I; Jnnerlohinger 
Alois, Ortsgruppe Seewalchen. 
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Herausgeber: Landesverband der Kriegsbeschädigten in 
Linz. — Redakteur: Anton Weidinger, Linz. — Druck! 
„Gutenberg" Linz.
	        
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