Volltext: Nr. 3 1926 (Nr. 3 1926)

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Nachricht«« 
Nr. 3 
Rekurse gegen Bescheide der Invaliden-Entschädi- 
gnngs-Kommission sind sofort einzubringen, damit die 
Nekurssrist nicht versäumt wird. Die Mitglieder Wollen 
sich in allen Fällen der bei den Ortsgruppen erhältlichen 
Nekursformulare bedienen. Der Bescheid, gegen den Be- 
schwerde geführt wird, ist dem Rekurse beizuschließen. 
Persönliche Zuschriften an den Landesverband wollen 
unter allen Umständen unterlassen werden, da es aus 
prinzipiellen Gründen abgelehnt werden muß, derartige 
Zuschriften zu beantworten. Die Mitglieder müssen sich 
an ihre Ortsgruppen wenden. 
Unterausschuß der kriegsbeschädigten Bundesangs- 
stellten. In einer Sitzung hat sich der Unterausschuß mit 
dem neuen Abänderungsentwurf zum Artikel IV des 
Verwaltungsersparungsgesetzentwurses der Regierung 
beschäftigt und einmütig festgestellt, daß derselbe voll¬ 
kommen den Wünschen der oberösterreichischen kriegsbe- 
schädigten Angestellten entspricht. Es wurde aber' als 
wünschenswert befunden, den Punkt V des Abände- 
rungsentwurfes genauer zu präzisieren. Einige kleinere 
Organisationsfragen wurden bei dieser Sitzung auch mit- 
erledigt und der Wunsch ausgesprochen, daß eine voll- 
ständige Mitarbeit aller kriegsbeschädigten Kollegsn 
nötig wäre. 
Unterstützungsansuchen. Da die Unterstützungsver- 
läge nahezu erschöpft sind, werden die Mitglieder auf- 
merksam gemacht, daß solche nur in ganz besonders be- 
rücksichtigungswürdigen Fällen bewilligt werden können. 
Unterstützungsansuchen sind genau zu begründen und 
durch die zuständige Ortsgruppe einzubringen. Ansuchen, 
die keinen Vermerk der Ortsgruppe (Sektion) tragen, be» 
ziehungsweise nicht befürwortet sind, werden nicht er» 
ledigt. Mündlich in der Verbandskanzlei vorgebrachte 
Ansuchen können auf keinen Fall mehr berücksichtigt 
werden. Die Ansuchen sind unbedingt durch die ^ustän- 
dige Untergruppe einzubringen und können erst dann in 
der Vorstandssitzung behandelt werden. Da, besonders in 
der letzten Zeit, sich die Fälle wiederholen, daß Invalide 
nach Linz fahren, um bei der J.-E.-K. oder beim Ver- 
bände etwas zu erledigen, zur Rückfahrt angeblich keine 
Mittel haben, wird ausdrücklich aufmerksam gemacht, daß 
der Verband nicht in der Lage ist, die oft ziemlich hohen 
Fahrtspesen zur Verfügung zu stellen. Einige Orts- 
aruppen pflegen die Mitglieder der Reihe nach zum Ver- 
band zu schicken mit einem Befürwortungsschreiben, da- 
mit ihnen sofort eine Unterstützung gewährt wird. Dieser 
Vorgang ist unmöglich und müssen auch solche abgewiesen 
werden. In den Versammlungen ist ausdrücklich darauf 
hinzuweisen. 
cAUÄMZsftsß. 
Wegweiser sllr Kriegsbeschädigte u. Kriegerhinterbliebene 
Adressenänderungen. Bekanntgabe an die zuständige Bezirks- 
hauptmannschaft, an die Rechnungsabteilung unter AnjÄhrung der 
Buchauszugsnummer und an den Landesverband. 
Anmeldungen. Nach der VIII. Novelle können solche Kriegs- 
opfer, die die Anmeldung übersehen haben, dieselbe mit einem 
Ansuchen um gnadenweise Nachsicht der Fristversäumnis einbrin* 
gen. Als Belege sind notwendig: Bestätigungen für die Militär- 
dienstleistung, Dokumente, aus denen die Kriegsbsschädigung, be« 
ziehungsweise der Tod infolge der Kriegsdienstleistung hervorgeht 
und die Nachweise, daß der Anmeldende bedürftig ist. Die Ansuchen 
find bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft einzubringen. 
Krankengeld. Wenn bei häuslicher Pflege die ärztliche BeHand- 
lung eine regelmäßige Erwerbstätigkeit ausschließt, gebührt 
Krankengeld. Aerztliche Bestätigung hiefür notwendig. Kranken- 
kasseverj cherte müssen den Anspruch auf Krankengeld bei ihrer 
Krankenkasse und beim Gemeindearzt anmelden. Krankengeld ge¬ 
bührt nicht, wenn während der Erkrankung ein monatliches Ein- 
kommen von mindestens 1,200.000 Kronen verbleibt. (Ohne Rente.) 
Laienanwalt. Als solcher ist Kamerad Augustin vom Vor- 
stand bestellt. Vor jeder Rekursverhandlung bei ihm vorsprechen. 
Orthopädische Behelfe. Wenn solche mit Bescheid zuerkannt sind, 
bei der Znvalidenfürforge den Anspruch erheben und eventuell 
Stücke zur Reparatur dort abgeben. Jeder Kriegsbeschädigte kann 
aber die orthopädischen Behelfe auch anderweitig anfertigen lassen. 
Bezahlung der Rechnung erfolgt nur bei Preisangemessenhsit. 
Gegen eventuelle Abweisung Rekurs einbringen. 
Prothesenwerkstätte. Linz, Garnisonstraße Nr. 1 (alte Landwehr» 
kaserne). Reisekosten werden nur ersetzt, wenn Einberufung durch 
die Werkstätte erfolgt ist. 
Rekurse. Solche immer durch die Organisation einbringen. Die 
vom Landesverband vorgedruckten Formulare hiezu benützen und 
genau ausfüllen. Formulare bei jeder Ortsgruppe erhältlich. Vor 
der Rekursverhandlung mit dem Laienanwalt sprechen. Rekurse 
stets rekommandiert schicken. Frist nicht versäumen. 
Auskünfte, a) Landesverband, Kanzlei, Linz, Promenade 11 
(rückwärts im Hofe). Parteienverkehr täglich von 9 bis 12 Uhr. 
Jnvaliden-Cntschädigungskommission, Linz, Adlergasse Nr. 1, Par- 
teienverkehr jeden Donnerstag und Samstag vormittags. Rech- 
nungsabteilung der Invaliden-Entschädigungskommission, Harni- 
sonstraße Nr. 1 (alte Landwehrkaserne). Mitgliedsbuch, Bescheids 
und sonstige Dokumente zu Vorsprachen immer mitbringen. 
Aerztliche Zeugnisse. Gemeinöearzt oder zuständiger Be¬ 
zirksarzt. 
Todesfalleanmeldung. Bei Bezirkshauptmannschaft unter Bei- 
bringung des Totenscheines. Sterbefälle immer dem Landesverband 
bekanntgeben. 
GemischtwarenhandelsGeschäst 
//mit Flaschenbierhandel und Tabak-Trafik// 
wird an einen Kriegsinvaliden, der die Berech- 
tignng zum Betrieb des Gemischtwarenhandels 
besitzt, zu verpachten gesucht. Zuschriften oder 
Anfragen an den Landesverband richten. 
Stervetafel. 
Avirvetrauer« Vs-S $isiftg>ei5cti 5*r 
fttimera&itmett uns Stameraftens 
HSrmandinger Josef, gest. 21. Dezember 1925, 
Ortsgruppe Thomasroith; Hock Franz, gest. 
Ortsgruppe Attnang; Waitzmann Johann, 
gest. S. Jänner 1926,Ortsgruppe Stehr; 
Bayer Franz, gest. 23. Janner 1926, Orts- 
grnppe Henhart; Rothaller Josef, gest. 
12. Februar 1926, Ortsgrnppo Mauerkirchen. 
Qit ywven — 
iQrem QXnoeftenfen. 
R. i. P. 
Herausgeber: Landesverband der Kriegsbeschädigten in 
Linz. — Redakteur: Anton Weiding«r, Linz. — Druck: 
„Gutenverg" Linz.
	        
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