Volltext: Nr. 10 1924 (Nr. 10 1924)

RaGriGten 
des «anvesvervanves DverS?terre»W-s ve-s ÄentraS5?e5Ve»ndes der KesssSes- 
orottulfottoiicn ver Kriegswvattven u. KriegeryintervSßevenen £in) o. D. 
Redaktion, Verwaltung nnd Expedition: Linz, Promenade II, Tel» 782. — Redaktionsschluß am IS« jeden Monates. 
Ersweint monotHQ cimwo». «frei« pro 1500 k. 
R». 10. «inj, am 1. Sttover 1924. 2. Äayrgang. 
?e5if5t,2i>crJtt?ttrlcten4 — Wie erlangt man die Begünstigungen der vm. Novelle zum Invaliden-Entschädiannasaesetz? — 
«TKlWiAßli ^ine Wendung zum Bessern ? - Renten und Zolltarif. - Genfer Sanierung und Kriegsopfer. - 
Erlasse der I., E.- K. Linz. — Bericht über d. Vermögensgebarnng. — Verbands-Angelegenheiten. — Sterbetafel. — Auskunftei. 
Berleumdermanieren. 
Wir tun es nur mit Widerwillen, von gewissen Leu- 
ten, zu denen auch der Herr T o s e t t o aus Bad Ischl 
gehört, zu schreiben. Man muß wirklich sehr vieles über- 
winden, um sich mit solchen Elementen beschäftigen zu 
können. Wir sind davon überzeugt, daß Herr Tosetto nie- 
mals das erreichen wird, was er anstrebt und sein Lebens- 
ziel ist. Dazu fehlen ihm alle Voraussetzungen. Und eben 
darum, weil ihm diese fehlen, muß er Wege begehen, die 
unter gesitteten Menschen so gewertet werden, wie dies 
eben allgemein üblich ist. Wir würden uns deswegen auch 
heute nicht mit ihm beschäftigen, wenn es nicht schließlich 
darum notwendig wäre, einmal den wirklichen Tosetto zu 
kennzeichnen, weil es Menschen gibt, die, in Unkenntnis 
der Person, einer ganz falschen Einschätzung derselben 
unterliegen.. 
Wenn Tosetto von der Notwendigkeit der Gründung 
einer vom Zentralverband der Kriegsinvaliden und 
Kriegerhinterbliebenen Oesterreichs unabhängigen Jnva- 
lidenorganifation spricht, begründet er dies immer damit, 
daß die Politik eine Spaltung in den Reihen der Inva¬ 
liden herbeigeführt habe und die Gründung seines Ber- 
bandes eine Folge dieser angeblichen Politik war. Dabei 
wirft er mit Schlagworten nur so herum. Zu etwas an- 
derem scheint sein Wissen nicht auszureichen. Am besten 
gefällt er uns, wenn er vom „jüdischen Geist" spricht. Was 
er darunter meint, versteht ja der arme Kerl selbst nicht. 
Er denkt sich, wenn so viele andere sich dieses Schlagwortes 
bedienen, warum soll ich es nicht tun! Oder ist feine Moral 
so schwach, daß der „jüdische Geist" ihm verhängnisvoll 
werden könnte? Da würden wir ihn erst recht bedauern! 
Wir brauchen wohl nicht zu betonen, daß wir unsere 
Aufgabe, die Kriegsopfer-Interessen zu vertreten, immer 
ernst genommen haben. Niemals hat die Politik uns da- 
von abhalten können, die Rechte der Kriegsopfer zu wah- 
ren und zu verteidigen. Vielleicht sind wir gerade deshalb 
in den Verdacht gekommen, Politik zu betreiben. Wir 
haben eben in der Vertretung der Interessen der Kriegs- 
opfer alle Möglichkeiten ausgeschöpft und dabei die Er¬ 
fahrung gemacht, daß einzig die Minoritätspartei den 
Wünschen der Kriegsopfer am meisten entgegengekom¬ 
men ist. 
Wir wollen nicht so böse sein und dem Herrn Tosetto 
nachsagen, daß er die Interessen der Kriegsopfer nicht 
vertreten würde. Aber vorerst fehlt ihm hiezu vor allem 
einmal die notwendige intellektuelle Eignung, die auch 
bestimmt nicht mehr in Erscheinung treten wird; ganz ab- 
gesehen, daß sein Organisationsbereich ein so winziger ist, 
daß sich sein Einfluß von selbst ergibt. 
In der Wahl seiner Mittel, um Mitglieder zu gewin- 
nen, ist er von keinen Hemmungen berührt. Jetzt versucht 
er es damit, zu behaupten, daß wir das Wiedersehensfest 
verhindert hätten. Zu diesem Fest selbst haben wir als 
Organisation überhaupt nicht Stellung genommen und 
was die Meinung jedes einzelnen anlangt, haben wir uns 
nicht veranlaßt gesehen, jemanden einen Maulkorb anzu¬ 
legen. 
Wir sind aber nicht gewillt, dem Herrn Tosetto das 
Lügen zu gestatten, wenn es uns berührt. Wir fordern 
ihn auf, für feine Behauptungen die Beweise zu erbrm- 
gen. Jnsolange er dies nicht vermag, wird er den Vor- 
wurf eines leichtfertigen und gewissenlosen Menschen zu 
ertragen haben. Wir werden ihm auch in Zukunft nicht 
gestatten, Verleumdermameren im Kampfe gegen die Or¬ 
ganisation der Kriegsopfer zu gebrauchen. 
Wir werden uns mit Herrn Tosetto nur dann beschäf- 
tigen, wenn wir es für notwendig erachten und wenn es 
gilt verleumderische Anwürfe ins rechte Licht zu rücken. 
In allen sonstigen Dingen ist uns der Herr Tosetto ge- 
rade so viel wert, daß etwas zum ignorieren übrig bleibt. 
Wie erlangt man die Begünstigungen 
der »III. Novelle znm Znvaliden- 
kntschödignngzgesetz? 
In unserer letzten Nummer haben wir eine Erläute- 
rung jener Paragraphe des Invaliden-Entschädigungs- 
gesetzes gegeben, die durch die VIII. Novelle eine Abände¬ 
rung erfahren haben. 
Im Folgenden wollen wir eine kleine Anleitung geben, 
was man zu tun hat, um die verschiedenen Begünstignn- 
gen der VIII. Novelle zu erlangen. 
Zu § 11 (Invalidenrenten): Die Anweisung der er¬ 
höhten Rentenbeträge ist zum Teil bereits im September 
erfolgt. Die noch nicht angewiesenen erhöhten Renten 
werden sicherlich im Oktober zur Anweisung gelangen. 
Im Falle irgend welche Unklarheiten bestehen sollten, 
wende man sich sofort an den Verband. — Erwähnt wird, 
daß die Auszahlung der Renten noch nach der alten Orts- 
klasseneinteilung erfolgte. 
Zu § 15 (Kinderzuschüsse, Hilflosen- und Blinden- 
Zuschüsse): Um den Rentenzuschuß auch über das 18. Le¬ 
bensjahr hinaus zu erhalten, wenn das Kind in beruflicher 
Ausbildung steht oder einem Studium obliegt, ist es not- 
wendig, ein Ansuchen um Weiterbelassung des Zuschusses 
an die zuständige Bezirkshauptmannschaft (Invalidenfür- 
sorge) zu richten. Dem Ansuchen ist eine amtlich beglau¬ 
bigte Bestätigung, daß das Kind tatsächlich in der Lehre ist 
oder dem Studium obliegt, beizuschließen. 
Um in den Bezug des halben Hilflosen- oder Blinden- 
Zuschusses nach § 15, Absatz 4, zu gelangen, ist es not- 
wendig, ein Ansuchen um Zuerkennung ebenfalls an die 
zuständige Bezirkshauptmannschaft (Jnvalidensürsorge) zu
	        
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