Volltext: Nr. 4 1924 (Nr. 4 1924)

H. b. Ib. 
Erscheint monatlich W N RA D gIU W j)reis pro Stück 
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des 
Landesverbandes Oberöfterreich desZentralverbandesder Landesorganisationen 
der Kriegsinvaliden und Hinterbliebenen Öfterreichs in Linz a. D. 
Redaktion, Verwaltung und Expedition: Linz, Promenade Rr. lt. — Redaktionsschluß am 15. jeden MonatS. 
Nr. 4. Linz, am 1.April 1924» 2. Jahrgang. 
Ortsgruppen Achtung! 
Die Ortsgruppen werden ersucht, die Erlag- 
scheine der Wirtschaftsstelle Konto Nr. 21.330 
nicht mehr zu verwenden, weil dieses Konto von 
uns ausgelassen wurde. 
Die Weröandsleitung. 
Kuratoriumsspende. 
Auf Grund eines Beschlusses des Kriegs¬ 
geschädigtenfonds - Kuratoriums wurden vom 
Reinertrag der Fondsgüter 500,000.000 Kronen 
den Kriegsopferorganisationen zugesprochen. 
Auf den Landesverband Oberösterreich ent¬ 
fällt ein Betrag von 37,000.000 Kronen, der 
an die Ortsgruppen zur Aufteilung gelangt. 
Zu diesem Zwecke ist der beiliegende Er- 
hebnngsbogen genauestens auszufüllen. Die auf 
den angegebenen Mitgliederstand entfallenden 
Beitragsmarken für das erste Vierteljahr sind 
zu beziehen und zu bezahlen. 
Die säumigen Ortsgruppen können nicht 
berücksichtigt werden. 
Beitrittsgebühr. 
Die Beitrittsgebühr wurde mit 3000 Kronen fest- 
gesetzt und erfolgt die Aufteilung derselben wie nachstehend 
verzeichnet: Landesverband 2000, Ortsgruppe 1000 Kronen. 
Die Mitgliederlegitimationen find beim Landesverband 
erhältlich. 
Rente pro April 1924. 
Die Rente für den Monat April gelangt im gleichen 
Ausmaße wie in» März zur Anweisung. 
Der Uerbandstag. 
(Fortsetzung.) 
Die Vertretung beim Invaliden-Entschädiguugs- 
Gericht wurde Herrn Dr. Jungwirth übertragen und sah 
sich der Verband gezwungen, infolge der finanziellen 
Schwierigkeiten nur mehr die Äälfte der Kosten zu tragen, 
während die zweite Äälfte von der Partei selbst aufge- 
bracht werden muß. Der Referent erwähnt noch, daß die 
Ausgaben für den Rechtsbeistand bedeutend höhere wären, 
wenn nicht Äerr Dr. Jungwirth in entaegenkommenster 
Weife für den Verband gearbeitet hätte. Auch in privaten 
Angelegenheiten wurde von den Mitgliedern ein Rechts- 
schütz verlangt. Dies mußte jedoch im zweiten Äalbjahr 
1923 eingestellt werden, da die Ansuchen in großer An- 
zahl und für alles nur erdenkliche einliefen und die Be- 
willigung dieser Ansuchen den Verband finanziell ruiniert 
hätte. 
Eine ganz außerordentliche Anstrengung erforderten 
die Vorarbeiten zur Durchführung der VIII. Novelle zum 
I.-E.-G, da nicht nur die Mitglieder darüber informiert 
werden mußten, sondern auch die Abgeordneten und Be- 
Hörden bis ins Detail unterrichtet worden sind. 
Ein Kapitel für sich bilden die Kriegsgeschädigten- 
Fondsgüter. In dem Fondskuratorium hat sich eine Aen- 
derung in der Leitung vollzogen und wurde zum Vor- 
sitzenden der ehemalige Nationalrat Dr. Nesch und zum 
Stellvertreter der ehemalige Nationalrat Dr. Arsinn er- 
nannt. In der Sitzung des Kuratoriums vom 7. Juni 
wurde endlich die Aufteilung des Reingewinnes vorge- 
nommen und ein Betrag von 1°2 Milliarden Kronen 
für die Kriegsopferfürsorge bestimmt. Während das Ge¬ 
barungsjahr noch als ein Liebergangsjahr zu bezeichnen 
war, kommen im Jahre 1922 zum erstenmal die ganzjährigen 
Ergebnisse zur Darstellung. Den wertvollsten Besitz bilden 
die Fondsgüter und unter diesen in erster Linie das ober- 
österreichische Gut Mattighofen. Dieses Gut schließt mit 
Ende 1922 mit einem Reinertrag von 3.318,796.970 Kronen. 
Das Gut Pöggstall in Niederösterreich ist das zweit 
erträgnisreichste und erzielte einen Reinertrag von 
1.258,850.040 Kronen. Die dem Kriegsgeschädigtenfonds 
gehörenden Vermögenschaften wurden von der Negierung 
Renner den Kriegsopfern als Sühne für das Verbrechen 
das an den Kriegsopfern verübt wurde, gegeben. Das 
Erträgnis dieser Güter soll in den Kriegsopferfond fließen 
und zur Unterstützung von in Not geratenen Kriegsopfern 
verwendet werden.. Der angeführte Betrag von l°2Mil- 
liarden Kronen wurde auf alle Bundesländer aufgeteilt 
und mit demselben eine Ferienaktion durchgeführt. 
Die Negierung trägt sich nun mit der Absicht, diese 
Güter, nachdem sie erträgnisreich geworden sind, für ihre 
Zwecke einzuziehen. In einer am 7. Jänner 1924 statt- 
gefundenen Sitzung wurde der Vorschlag gemacht, eine 
Entschädigung für den Entzug dieser Güter zu geben.
	        
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