Volltext: Nr. 6 1923 (Nr. 6 1923)

des tandes-Uerbandes Oberönerreicb des zentral Verbandes der Landes- 
organilstion -n der Wegsinvaliden u. Hinterbliebenen Öfterreicbs in Linz a v. 
Krlcdeinl monatlich einmal. 
Redaktion, Verwaltung und Expedition: Linz, Promenade Nr. 11. 
Preis pro Stück lsoo Rr. 
— Redaktionsschluß am 18. jeden Monats. 
Linz, am i. Oktober 
i. Zalirgsng 
— Die Ungerechtigkeiten des § 29. 
— Verschiedene Mitteilungen. — 
Kriegsopfer werden gerade jetzt sehr genau beobachten müssen, 
wie die Regierung sich zu unseren Forderungen, die wirklich 
in bescheidenen Grenzen gehalten sind, stellen wird. Es stehen 
die Nationalratswahlen vor der Tür und wenn die Regierungs- 
Herrschaften der Ansicht sein mögen, daß die Antwort auch nach 
die finanzielle Lage dieses Staates wohl zu würdigen und be- 
greifen aus diesen Gedanken heraus so manches, was sonst 
schwer sein würde, es tun zu können. Wir würden es jedoch 
nicht verstehen, wenn die Regierung unter dem Vorwand, daß 
daß die finanziellen Verhältnisse es nicht gestatten, auf die 
Forderungen der Kriegsopfer einzugehen, wenn man auf der 
anderen Seite Ausgaben macht, die überhaupt nicht am Platze 
sind. Wir verweisen nur auf das sogenannte VßikriegKschulben¬ 
gesetz. das für das laufende Jahr einen Betrag von 393 Mil- 
liarden erfordert, während die ganze Kriegsopferfürsorge den 
Staat mit 328 Milliarden belastet. Aus dem einen Beispiel 
ersieht man klar und deutlich, daß die Ausrede auf die nicht 
vorhandenen Mittel nicht Stand halten könnte. Man streiche 
auf der einen Seite des Budgets, die die Reichen bevorzugt 
und stelle es auf die andere Seite, die es zu einem halbwegs 
menschenwürdigen Leben unbedingt notwendig hat und der es 
infolge ihrer körperlichen Leiden nicht möglich ist, auf eine 
andere Art sich etwas zu verdienen. 
Im Nachstehenden bringen wir die vom Zentralverbande 
überreichte Denkschrift vollinhaltlich zur Verlautbarung. Hoffen 
wir, daß es möglich sein wird, diese gerechten Ansprüche durch- 
zusetzen. 
Stehen wir alle einig und geschlossen zusammen, dann 
wird es sicher um ein Bedeutendes leichter sein, unserer guten 
Sache zu einem Erfolg zu verhelfen. 
DenKTcinift 
des Zentralverbandes der Landesorganisationen der Kriegs- 
invaliden und Kriegerhinterbliebenen Oesterreichs, Wien, VII., 
Lerchenselderstraße 1, betreffend einige wichtige Forderungen 
der österreichischen Kriegsopfer bezüglich Aenderung des Jnva- 
lidenentschädigungsgesetzes vom 25. April 1919, St.-G.-Bl. 
Nr. 245, der Abänderung des § 3l des Arbeitslosenversiche- 
rungsgesetzes vom 24. März 1920, St.-G.-Bl. Nr. 153 und 
einiger sonstiger gesetzlicher Vorschriften, welche die Kriegsbe- 
schädigten und Kriegerhinterbliebenen betreffen, gerichtet: An die 
hohe Bundesregierung der Republik Oesterreich! An den National- 
rat der Republik Oesterreich! An den Bundesrat der Republik 
Oesterreich! 
KU5 üem Zndalt: Die Generalforderungen des Zentralverbandes. 
Verbandsangelegenheiten. 
M alle Abonnenten, 
Jene Bezieher unseres Blattes, die bis heute den Abonne- 
mentsbeitrag nicht eingezahlt haben, werden ersucht dies ehestens 
zu tun, da sonst die Zusendung der „Nachrichten" eingestellt 
werden müßte. Die Verwaltung. 
Einberufung von Versammlungen. 
Durch unleren Zentralverband haben wir der Regierung 
die Forderungen überreicht. Zur Durchsetzung derselben wollen 
alle Drtsgruppen noch vor dem 21. Oktober Versammlungen 
mit der Lagesordnung: „U)as erwarten Sich die Kriegsopfer von 
den Nstionalratswsblen?" einberufen und biezu alle im Bereiche 
der Ortsgruppe wohnhaften national- und Bundesräte einladen. 
Jene Ortsgruppen, die Versammlungen abhalten, wollen 
dies sofort dem Landesverband unter Angabe des Ortes, der 
Zeit und des Lokales mitteilen, fluch ist die Anzahl der be¬ 
nötigten Plakate zu melden. Referenten lind beim verband 
anzusprechen. Eine Resolution wird jeder Ortsgruppe, die eine 
Versammlung abhält, zugehen und ist diese der Versammlung 
zur Beschlußfassung vorzulegen und dann direkt der Bundes¬ 
regierung zu übermitteln. 
Die Senersttortwungen <k$ XentrsIverbanSes. 
Wir haben bereits in der letzten Nummer darauf hin- 
gewiesen, daß unsere durch deu Zentralverband ausgearbeiteten 
Forderungen deputativ der Regierung überreicht wurden. Alle 
Punkte unserer Denkschrift beruhen auf Vorschlägen, die aus 
dem Kreise der Kriegsopfer heraus entstanden sind. Es handelt 
sich einzig und allein um Dinge, die keine Regierung, wenn 
sie nur halbwegs human denkt, unbesehen ablehnen darf. Wir 
verlassen uns nur auf unser gutes Recht und hoffen, daß die 
Regierung, die ja angeblich alle Klassen und Stände gleich be- 
handelt, zeigen wird, daß es ihr mit dieser gleichen Behand- 
lung auch ernst ist. Dabei möchten wir schon die Frage auf- 
werfen, ob es überhaupt möglich ist, eine Kategorie von 
Menschen, die durch körperliche Gebrechen und Krankheiten in 
ihrer Leistungsfähigkeit bedeutend geschwächt sind, gleich ge- 
sunden Menschen zu behandeln. Es ist nur eine soziale Pflicht 
sich dieser Leidenden besonders anzunehmen. Genug schon 
mußten wir Kriegsopfer dulden, seit man angefangen hat, die 
Sanierung auch auf Kosten der Kriegsinvaliden zu machen. 
Nun ist Gelegenheit, einen Teil der Schuld zu sühnen. Wir
	        
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