Volltext: Nr. 4 1923 (Nr. 4 1923)

Nachrichten ~ 
des Ca»de$-Uerba*des Oberöflerreicb de« Zcmral-üerbandes der Lande»- 
organilafionen der Kriegsiwalideti u. Btoter&üebenen öfferreicb» in £i«z a. v. 
€rlcbeint monatlich einmal. Preis pro Stück isoo Hr. 
Redaktion, Verwaltung und Expedition: Linz, Promenade Nr. 11. — Redaktionsschluß am 18. jeden Monats. 
nr. 4 
£inz, am i. Jlnpft 
i. Jahrgang 
JüttS üem Zndslt: Generalnovellierung des Invalidenentschädigungsgesetzes. -- Verschiedene Mitteilungen. — Verbandsangelegen- 
heiten. — Mitteilungen der Propagandaabteilung. 
tienerainovellierung 
des 3n9a!i<ten*€ntrcbädidung$^efetze$. 
(2. Fortsetzung und Schluß.) 
Den Buudesaugestellten unri) die Rente gestrichen, weil 
sie ohnedies ihr Gehalt haben und sich besonderer Begünsti- 
gungen durch das 90iger Gesetz erfreuen. Mir wollen hier¬ 
von einer Schilderung der „Begünstigungen" durch das 90iger- 
Gesetz absehen» geben zu, daß ein Bundesaugestellter aus die 
Rente verzichten kann, aber das eine müssen wir fordern, daß bei 
Ausscheiden aus dem Buudesdienste, oder wenn der Angestellte 
in Pension tritt» er seine volle ihm gebührende Rente wieder er- 
halt. Eine große Ungerechtigkeit ist feruers, daß diejenigen 
Kameraden, die von staatswegen abgebaut wurden, ebenfalls 
nur mehr die halbe Rente erhalten. Von der Tragweite 
dieser Maßnahme scheinen sich die meisten „Abgebauten" noch 
nicht bewußt zu sein, denn bis heute haben diese noch keine 
Anregung gemacht, diesen Umstand abzuschaffen. Die Bundes- 
angestellten bilden sonderbarerweise eine. Gruppe, die durch 
ihre Uneinigkeit beispiellos dasteht. Der eine Teil zieht dahin, 
der andere dorthin, wieder ein Teil hat eine kolossale Angst 
um seinen Posten zu kommen, wenn er dadurch, daß er sich 
einer Organisation anschließt, der Gunst seines Gottes 
verlustig wird. Die Abfertigungssnmme dauert nicht immer. 
In kurzer Zeit wird dieser Betrag, der für die jetzige Zeit 
niedrig genannt werden muß, verbraucht sein, die Abgebauten 
müssen sich einen Erwerb suchen und wissen nicht, ob sich nicht 
in kürzester Zeit durch die Aenderung des Berufs ihr Leiden 
verschlimmert, sodaß sie ihre Rente dringend brauchen, weil 
die Betroffenen wesentlich aus sie angewiesen sind. Das eine 
ist jedoch sicher, daß in späterer Zeit viele erwerbsunfähig 
werden und der Gemeinde zur Last fallen müssen, wenn nicht 
rechtzeitig vorgebaut wird. 
Wir fordern auch die Valorisierung der Abfertigung^- 
summen für die Invaliden mit einem Prozentsatz von 15—25 
und 25—35 Erwerbsunfähigkeit. Die derzeitigen Abfertigung^ 
summen sind gerade geeignet, die Abgefertigten aufzureizen. 
Der langwierige Weg einer Klage an das Invaliden- 
Entschädiguugs-Gericht hat schon zum wiederholten Male Anlaß 
zu Beschwerden gegeben. Den Kriegsbeschädigten ist vielfach 
die Möglichkeit genommen, ihre Interessen dort wirksam zu 
vertreten und der Rechtsvertreter des Zentralverbandes, der, 
nebenbei gesagt, viele Millionen dem Verbände kostet, ist oft 
nicht in die Lage versetzt, aus den Akten das wichtigste heraus- 
.zufinden, die 'Klage wird zu Ungunsten des Rekurierenden 
entschieden, das Geld wurde umsonst ausgegeben. Nur dann 
kann jeder Einzelne wirklich auf Erfolg seiner Klage rechnen, 
wenn er mit seinem Vertreter sprechen, ihm sein Anliegen vor- 
bringen kann. Dies ist nur dann möglich, wenn in jedem ein- 
zelnen Bundeslands ein Gericht besteht. Dabei ist es nicht 
notwendig, daß ein ständiges Jnvaliden-Entschädigungs-Gericht 
besteht, welches dem Staate ungeheure Summen kostet. Unsere 
Forderung geht dahin, daß in jedem Bundeslande an Stelle 
des ständigen Jnvalideu-Entschädiguugs-Gerichtes ein Schieds- 
gericht, bestechend aus drei ordentlichen Richtern, aufgestellt 
wird. Dieses Schiedsgericht tritt fallweise zusammen und würde 
dem Staate bedeutend billiger kommen, dem Verbände eben- 
falls un) den gleichen Zweck erreichen. Dem Rekuriereuden 
ist eine direkte Vertretung ermöglicht, da dem Schiedsgerichte 
Vertrauensärzte, Vertreter des Verbandes usw. beigezogen 
würden. 
Wenn nun in Betracht gezogen wird, daß wir in einem 
Zeitpunkte der allgemeinen Sanierung Forderungen an den Staat 
stellen, die Geld kosten, müssen wir schon im Vorhinein mit der 
Gewißheit rechnen, daß von den Regierungsmännern aus allen 
Trompeten Sturm geblasen wird. Wie schon so oft, werden 
wieder Verhandlungen gepflogen, die Gerechtigkeit und Not- 
wendigkeit der Forderungen anerkannt und eingesehen, man 
würde uns gerne helfen, der Finanzminister muß aber zum 
größten Bedauern die Mitteilung machen, daß die Staatstassen 
leer sind, daß das Staatsvermögen „versaniert" ist. Die 
Kriegsopfer, die soviel für das Vaterland geopfert haben, sind 
nicht ohne Ueberlegung an die Regierung mit Forderungen 
herangetreten und erst dann, wenn sich immer und immer 
wieder ergeben hat, daß die Renten zu niedrig waren, sind 
wir daran gegangen, zu fordern, und zwar mit Rücksicht auf 
unser armes Reich nur so viel als unbedingt notwendig war. 
daß sich die Invaliden und Witwen über Wasser halten konnten. 
Die Renten für die Hinterbliebenen sind aber trotzdem in keinem 
Verhältuiße zu den tatsächlichen Auslagen, sodaß eine noch- 
malige Forderung auf Erhöhung der Rente für die Hinter- 
bliebenen notwendig ist. Auch die Aenderung de£ § 29 bedarf 
einer Reinigung und genaueren Umschreibung. Die schwierigsten 
Kämpfe werden auszufechteu sein, die Kriegsopfer müssen einig 
die Forderungen erheben, der Regierung zeigen, daß nicht aus 
den Gehirnen der einzelnen Juvalidenführer, sondern aus der
	        
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