Volltext: Nr. 2 1923 (Nr. 2 1923)

^ da das X' ■■et/,diese Schädlgung als nicht durch 
militärisches Ereignis hervorgerufen betraehtet. Wäre' ihm dies 
wohl auch zugestossen, wenn er nicht kriegsbeschädigt gewesen 
wäre?.Solche und änliche Fälble gibt es mehr, weshalb Abhilfe 
dringend notwendig ist. Auch »in Leiden, welches unmittelbar 
als Folge der KriegsbeSchädigung entstanden ist, muss aner¬ 
kannt werden. 
Welche Witwe hat es nicht schmerzlich verspürt ,v dass 
bis heute die Heilbehandlung der Witwen noch inner nicht bewilligt 
wurde. Die Regierung stellt sich auf den Standpunkt., dass die 
Witwen mit ihren Kindern kein Anrecht auf Heilbehandlung haben, 
weil ihre Leiden nicht im. ursächlichen Zusammenhange mit der 
Kriegsdlenstleistung stehen. Wir 'argumentieren anders. Die -Witwen 
mit ihren Kindern haben wärend der Kriegszeit Not und Elend im 
unbegrenzten lasse durchgemacht, Hunger und Kälte im Verein mit 
der Sorge um ihre Lieben udraussen" haben den Gesundheitszustand 
gar mancher Witwe herabgesetzt, so dass auch die Krankheiten • 
vieler Witwen'zwar nicht1im ursächlichen Zusammenhänge' mit der 
Kriegsdienstleistung, aber doch eine unbedingte Folge des Krieges 
sind. Der Gatte uncl Vater hat die Pflicht, für die Familie 
zu sorgen, sie zu ernähren und roiiss auch gewärtigen, -dass das 
eine oder andere Familienmitglied einmal erkrankt und dann für 
die daraus 'entstehenden - Konten-, aufkommen muss. Die Krankenkassen 
umfassen oereits die Angehörigen der Versicherung, hur der Staat, 
der, nachdem er der Familie den Gatten und-Vater geraubt hat, 
will sich von seiner Verpflichtung drücken und überläset die 
kranken Witwen und Kinder der öffentlichen Wohltätigkeit oder der 
Gemeinde im Falle einer Erkrankung. Das muss geändert werden.,selbst 
eine reaktionäre Regierung muss trotz Gerifer Konvention und 
Sanieruhgspr.ogramtii die Wichtigkeit, und Gerechtigkeit dieser Forde¬ 
rung der Witwen, anerkennen. Wir verlangen daher, dass der Staat 
die Krankenversicherung für die Witwen trägt und müssen auf dieser 
Forderung energisch beharren. 
Die Prothesenträger oder Träger .'von: orthopädischen 
Behelfen, welche durch'das Trägen der Apparate. einen bedeutenden 
Mehrverbrauch von Wäsche und Kleidern aufzuweisen haben (dies wird 
wohl der beschränkteste Mensch begreifen) sind gegenüber Nichtpro- 
thesenträgerh sehr im Nachteil, da sie keinen besonderen Zusehuss 
erhalten. Schon anlässlich der 7. llovellierung haben wir 'diese 
Forderung gestellt, jedoch an der Starrköpfigkeit und Kurz- 
sichtigkeit der Regierung ist dieses Verlangen gescheitert. Diese 
Forderung, muss neuerlich erhoben werden,da sie gerecht und drin¬ 
gend notwendig ist. 
Wie oft ist es der Fall;-4-da» Invalide zur Begut¬ 
achtung, Überprüfung usw., die nicht in der Lage sind, sich 
selbst fortzubewegen, geschleppt werden müssen.und. für die Hilfs¬ 
person wird ausser den Fahr t auslagen nichts vergütet. Oft muss die 
Hilfsperson einen ganzen Tag bis zur Erledigung der Angelegenhext 
in einem anderen Orte warten und die dadurch entstandenen Auslagen 
muss sich der Invalide selbst tragen. Es wäre gewiss recht und 
billig, wenn der Staat dieser Hilfsperson ihre notwendigen Aus¬ 
lagen decken würde. 
Das Invaliden-Entschädigungs-Gesetz sagt, das eine 
Heilbehandlung so lange zu afol^.en -hat,bis' eine Besserung des 
Zustand es aiclit mehr au erwarten ist. Was wird dann mit unseren 
Hilflosen, bei. denen eine Besserung überhaupt nicht mehr zu erwar¬ 
ten Ist? Müssen di ose "dayfot mit ihren oft schrecklichen Qualen 
bis an ihr Lebensende gemartert werden oder werden sie dadurch 
gezwungen, Hand an sich selbst -zu legen, damit -der Staat um einen 
" Staatspfründn^r '", der als lästiges Anhängsel betrachtet wird, 
weniger zu verborgen hat? Da können wir nicht ruhig;zusehen 
und müas , foi-dern, dass" auch rin Unheilbarer- über seinen Wunsch 
den ärztlichen Rat und ärztliche Behandlung bis an sein 
Lebensende fr . Anrprich nehmen, kann. Wenn sein Zustand schön nicht 
mehr besser wird, müssen ihm'wenigstens die Schmerzen gelindert 
werden.
	        
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