Volltext: Th. 1 [=A. Geschichte von Schärding], H. 2 (Th. 1, Heft 2, 1886)

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Um selbe Zeit machte sich von Seite verschiedener Gewerbsleute zu Schärding 
das vielfache Aufnehmen von Geldern aus den Stiftungs-Cassen, wiewohl in minderen 
Beträgen, bemerkbar, und es wird überhaupt über harte, erwerbslose Zeiten geklagt?) 
Im Jahre 1698 war wegen des Besitzes des unteren, unterhalb der Pram- 
mündnng gelegenen Wörthes von Seite des churfürstlichen Manthamtes zu Schärding 
Streit erhoben worden, indem dieses den Besitz dieser An der fürstlichen Kammer 
vindiziren wollte; doch laut Erkenntnis der fürstlichen Regierung zn Burg- 
hansen wurde dieser Wörth der Stadt Schärding zugesprochen; diese verlieh den 
Wörth hierauf an Blasius Goldberger, Spitelbaner und Josef Hartwagner, Stroh¬ 
müller in Allerheiligen zu Leibgeding. -) Heutzutage ist dieser unter dem Namen 
„Spitelbanern-An" bekannt gewesene Wörth von den Strvmflnthen dahin geflößt 
und verschwunden. 
So neigte sich wieder' ein Jahrhundert zu Ende, in seiner ersten Hälfte so 
reich an bitteren Ereignissen, in seiner zweiten Hälfte jedoch mehr rnhig und im 
Frieden verlaufend, währenddem das Land Bayern von den Wehen des 30jährigen 
Krieges sich erholen konnte. Doch das neue Jahrhundert begann abermals mit 
Kampf und Krieg und brachte neues Weh, erneuerte Drangsale über Bayern und 
über das Innthal! 
i) Notelbücher der Stadt Schärding. 
S) Magistrats-Archiv Schärding. Um 1343 hatte Kaiser Ludwig der Bayer dem 
Schärdinger Bürger Chunrat Törsch einen oberhalb des Klosters Formbach im Inn gelegenen 
Wörth zu Lehen gegeben, jedoch war dieser Wörth 1381 von den Stromwellen größtentheils weg¬ 
geschwemmt und dahingeronnen. Dessen Sohn, Simon Törsch, unterwand sich gewaltthätiger und 
widerrechtlicher Weise des Besitzes eines weiter unterhalb gelegenen Wörthes, worüber Streit 
und Prozeß entstand, bis endlich die Törsch'schen Erben, nachdem das Kloster Formbach mittels 
Urkunden und Zeugen den rechtlichen Besitz dieses Wörthes von Alters her, bewiesen hatte, 
mittels des von den siegelmäßigen Bürgern von Schärding, Heinrich dem Zeller von Riedan 
und Stephan dem Zeller von Zell gesiegelten Reverses ddo. 10. August 1381 allen Ansprüchen 
auf besagten Wörth entsagten. Mon boic. T. IV., S. 173, Nr. XLYII.
	        
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