Volltext: Aus der Vergangenheit der Pfarre Putzleinsdorf im Mühlviertel

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meinen doppelt so groß als die Ordinari- 
steuer. Dazu war inzwischen noch ein 
Viehaufschlag (auch Kälbergeld genannt) 
gekommen. 
Weit drückender noch als die regel¬ 
mäßigen Steuern waren die wenigstens 
ursprünglich unregelmäßigen, z. B. das 
Rüstgeld, eine Abgabe zu Rüstungen, 
also für Kriegszwecke., Sie wurde wäh¬ 
rend der Türkenkriege und des spanischen 
Erbfolgekrieges schon oft gefordert, und 
zwar gewöhnlich in der 3- oder 4-fachen 
Höhe der Ordinaristeuer und ist später 
fast zu einer alljährlichen Last geworden. 
Eine andere außerordentliche Steuer war 
anfänglich auch die Vermögenssteuer, die 
aber richtiger Einkommensteuer genannt 
werden sollte und wenigstens um 1700 
schon erwähnt wird. Zum Zwecke ihrer 
Vorschreibung wurde das jährliche Ein¬ 
kommen eines „Behausten" Untertanen 
nach einem sechsjährigen Durchschnitt 
ausgerechnet und davon dann 1/10 als 
Vermögenssteuer angefordert. Aller¬ 
dings erhielten gerade Bauern und 
Häusler häufig einen Nachlaß. Im 
Jahre 1746 wurde abermals eine neue 
Abgabe eingeführt, die sogenannte Kopf¬ 
steuer, die alle traf, nicht bloß die „Be¬ 
hausten". Ein angesessener Bauer zahlte 
48 kr., wenn er ein Gespann hatte, 
sonst die Hälfte, ein Taglöhner 12 Ir., 
Knechte und Mägde 4 kr. 
Um den Bauernstand nicht noch wer¬ 
ter mit Abgaben bedrücken zu müssen, 
besteuerte Maria Theresia auch den 
Grund und Boden des Adels und der 
Kirche, für den bisher keine Grund¬ 
steuer vorgeschrieben war, allerdings 
nur halb so hoch als den bäuer¬ 
lichen Grundbesitz. Für die Bürgerhäu¬ 
ser des Marktes Putzleinsdorf lautete 
die neue im Jahre 1758 durchgeführte 
Grundsteuerbemessung (Markt Putzlein¬ 
storffischer Zehentanschlag im Landes- 
archiv, Musealarchiv, Akten der Herr¬ 
schaft Altenhof-Falkenstein) folgender- 
maßen: Gegebener Zehent (bei jedem 
Haus) in Korn 1 Metzen 2 Viertel 
= 1 fl. 30 kr., in Hafer 3 Metzern 
2 Viertel = 1 fl. 45, „Geströbanschlag" 
beim Korn 45 kr., beim Hafer 21 kr.. 
Summe 4 fl. 21 kr. = 261 kr. Der 
zehnte Teil des in Geld umgerechneten 
Zehents, d. i. 26 kr. 1 Pf. wurde 
als künftige Steuer bestimmt. Der 
Pfarrhof lieferte nur  1 1/2 Metzen Hafer 
als Zehent. Darum betrug dann auch 
die neue Steuer nur 7 kr. Vergleicht 
man den neuen Steueransatz mit der ur¬ 
sprünglichen Urbaristeuer der Bürger (5 
Batzen = 20 kr.), so sieht man, daß 
auch die Reform Maria Theresias für 
die Untertanen keine Herabsetzung bedeu¬ 
tete. Das umso weniger, als in der 
Folge noch verschiedene andere gelegent¬ 
liche Abgaben unter den mannigfaltigsten 
Titeln gefordert wurden, z. B. eine 
Fortifikationssteuer zur Wiederherstel¬ 
lung der ungarischen Festungen, eine In- 
teressensteuer, teressensteuer, und andere. 
Von diesen neuen Ablieferungen an den 
Staat, waren auch Kirchen und Seel¬ 
sorger nicht freigelassen, ja sie wurden 
noch mit Extrabelegungen heimgesucht. 
Die Kirche in Putzleinsdorf leistete um 
1762: 11 fl. 59 kr. Interessensteuer, 
2 fl. Fortifikationssteuer, 1 fl. Reli- 
ginsfondsteuer. Der Vikar zahlte: 3 ff. 
Caritativum, 1 fl. Religionsfondsteuer, 
4 fl. 3 Batzen Schuldensteuer und für 
seine 2 Dienstboten auch 1/2 fl. Dazu 
kamen noch Darlehensanforderungen wie 
im Jahre 1764, da man vom Gesamt- 
klerus von Oberösterreich 4000 fl. for¬ 
derte ; auf den Vikar von Putzleinsdorf 
trafen 6 fl. Wenn die Steuern etwas 
unregelmäßig einliefen, drohte man den 
Geistlichen mit der Sperre der Ein- 
künfte. Darum meinte der Dechant von 
Sarleinsbach, als er wieder einmal eine 
Forderung der Behörden an seine Pfar¬ 
rer unb Vikare weiterbeförderte, sie soll¬ 
ten sich geduldig fügen, denn „sine san¬ 
guinis effusione non est speranda re- 
demptio“, d. H. ohne Blutvergießen ist 
kein Heil zu hoffen. (Nach Hanrieoers 
Pfarrchronik.) 
Josef II. besteuerte den Grundbe- 
sitz des Adels und Klerus gleich hoch 
wie den Bäuerlichen und liefe dazu eine 
genaue Vermessung und Abschätzung des 
Bodens und seines Ertrages durchführen. 
Die Arbeit dauerte mehrere Jahre, die 
neue Steuer sollte vom 1. November 
1789 an gelten. Eine Milderung der 
Staatslasten Brachte auch diese Steuer- 
regulterung nicht. 
 
4. Kapitel. 
 
Militärisches. 
 
Fehlen auch zeitgenössische Aufzeich¬ 
nungen, so ist doch die Annahme voll 
berechtigt, daß bie Bauern und Bürger 
von Putzleinsdorf am Bauernaufstand 
des Jahres 1626 stark beteiligt waren. 
Nahm er doch in ber unmittelbaren 
Nähe, in Lembach unb dem Wirtshaus 
zwischen Volkerstorf unb der Kleemühle 
(Haba genannt) seinen Anfang. Am 
17. Mai 1626 kamen 5 Kreuzscharen
	        
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