Volltext: Aus der Vergangenheit der Pfarre Putzleinsdorf im Mühlviertel

war das Getränke in den Wirtshäusern. 
Der Markt hatte vor dem Brande 1675, 
ein eigenes Brauhaus gehabt, das 
jetzige Haus Nr. 20. Ueber der Tor¬ 
einfahrt, der einzigen gemauerten aus 
alter Zeit im Markte, befand sich die 
Malztenne. Aber nach dem Brande 
konnte die Bürgerschaft die Brauerei 
nicht mehr aufrichten und nun forderte 
die Herrschaft, daß man das Bier aus 
der herrschaftlichen Brauerei in Hoch¬ 
haus bei Hofkirchen beziehe. Der lang¬ 
wierige Pr0zeß, der deshalb geführt 
wurde, endete mit dem Siege der Herr¬ 
schaft, man mußte also das Bier aus 
ihrer Brauerei beziehen. 
Manche Wirte jedoch führten gelegent¬ 
liche auch „fremdes Bier" zu. Die Herr¬ 
schaft sandte darum wiederholt gehar¬ 
nischte Erlasse an den Markt „gegen das 
geschwärzte Bier". Schon dadurch trat 
eine böse Verstimmung ein. Sie wurde 
noch erhöht, als sich gegen Ende des 
17. Jahrhunderts einige Bürger An¬ 
lagen zum Branntweinbrennen einrich¬ 
teten, die Herrschaft aber ihnen die Kes¬ 
sel wegnahm. So darf es uns nicht 
wundernehmen, daß die Bürgerschaft in 
den folgenden Jahren auch sonst die frü¬ 
here Willfährigkeit beiseite ließ. Im 
Jahre 1704 wagte man sogar eine Ein¬ 
sprache „gegen die gehäuften Anforde¬ 
rungen und Scherereien". Aber man er¬ 
reichte nichts, im Gegenteil, die Herr¬ 
schaft verlangte jetzt die Vorlegung der 
alten Marktrechte zur Überprüfung, 
weil man sie anzweifelte, und das ko¬ 
stete den Markt die empfindliche Summe 
von 167 fl. Man zahlte das Lehrgeld 
nicht umsonst. Gewinn war die Einsicht, 
daß es besser sei. sich die Herrschaft selbst 
mit eigenen Opfern bei guter Laune zu 
erhalten. 
Ueber das Verhalten der Herrschaft 
Altenhof als Patronatsinhaber beim 
Kirchenbau (1705—1707) fand sich lei¬ 
der feine Angabe. 
 
3. Kapitel. 
 
Die alten Steuern. 
Die älteste Steuer war die Kö- 
nigssteuer, ursprünglich, wie der Name 
andeutet, eine Abgabe an den deutschen 
König. Sie blieb immer gleich. Als 
Gesamtsumme der bei der Herrschaft Fal¬ 
kenstein jährlich eingezahlten Königs¬ 
steuer gibt das Urbar des Jahres 1562 
an: 10 Pfund, 3 Batzen und 3 Pfen¬ 
nige. Dazu ist aber zu bemerken, daß 
auch viele Untertanen anderer Herrschaf¬ 
ten ihre Königssteuer nach Falkenstein 
 
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entrichteten, im ganzen bei zweieinhalb 
Pfund. Gerade diese fremden Steuer¬ 
träger sind im Urbar namentlich und 
einzeln aufgeführt, die Falkensteinischen 
Untertanen nur dann, wenn sie ledige 
Grundstücke besaßen. Sonst ist die Kö- 
nigssteuer schon bei den Untertanen- 
Diensten an die Herrschaft inbegriffen. 
Im allgemeinen war die Königssteuer 
nicht hoch, bei einem mittleren Bauern¬ 
gut meist 2 oder 3 Wienerpfennige. Da¬ 
gegen mußte die vorgeschriebene Zeit 
der Entrichtung genau eingehalten wer¬ 
den. Es heitzt darüber im Urbar: „Die 
Untertanen sind sie jährlich zu den Weih¬ 
nachten, alsbald der heilige Tag er¬ 
scheint, darzu aber niemand erfordert 
wird, in Wiener (Pfennige) oder für je¬ 
den 3 weiße Pfennige zu reichen und 
zu dienen schuldig; und welcher dieselbe 
zwischen (dem) genannten und der hl. 
3 König Tag bei scheinender Sonne 
nicht gereicht, dessen Haus oder Grund 
ist dieser Herrschaft hl. „an 
Mittl" (= unwiderruflich) verfallen; und 
so gedachter Herrschaft also ein Haus 
oder Grund verfällt, so werden auf des¬ 
selben Hausdach 3 Schindel und auf 
einem Grund 3 Wasen zu einem Zei¬ 
chen solcher Verfallung umgelegt, das 
von alter Herkommen." 
 Empfindlicher als die Königssteuer 
und in den im Urbar angeführten Lei¬ 
stungen nicht inbegriffen, war die landes¬ 
fürstliche, die sogenannte Urbari- oder 
auch Ordinari-Steuer. Für den Markt 
und das Gericht Putzleinsdorf findet 
sich ein Verzeichnis dieser Steuer vom 
Jahre 1623 im Landesarchiv in Linz 
(Musealarchiv. Akten der Herrschaft AI- 
tenhof-Falkenstein). Darnach betrug sie 
für die Bauernhäuser, je nach der Größe 
7 Batzen bis 1 Gulden 4 Batzen 15 
Pfennig, für die Bürgerhäuser 5 Batzen. 
Von den 4 „Häuseln" an der alten 
„Freidhofmauer", dem ehemaligen Mes¬ 
ner- und Hirterhäusl, an deren Stelle 
jetzt die Volksschule steht, und den zwei 
noch vorhandenen (heute Moll und Fier- 
linger), heißt es im Steuerregister, daß 
sie „dieser Zeit mit keiner Steuer be¬ 
legt seien." Für ledige Grundstücke, die 
ein Hausinhaber noch zu seinem Gut 
dazu gewonnen hatte, mußte eigens Ur- 
baristeuer gezahlt werden. 
Verschieden davon war die später 
eingeführte Landsteuer (heute etwa Lan- 
desumlage), die zur Bestreitung der Lan¬ 
desverwaltung an die Landesregierung 
gezahlt werden mußte. Sie war um die 
Mitte des 18. Jahrhunderts im allge-
	        
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