Volltext: Aus der Vergangenheit der Pfarre Putzleinsdorf im Mühlviertel

eigenen Fischer, der von Georgi bis 
Michaeli wöchentlich „eine Passauermaß 
Gründ! und Pfrillen" nach Altenhof lie¬ 
fern sollte. . 
Ueber das Freigeld der Falkenstei- 
ner Untertanen war bestimmt: „Wann 
sich durch Kauf Verwandlungen (Be¬ 
sitz veränderungen) zutragen, so ist der 
Hingeber (Verkäufer) den zehnten Gul¬ 
den zu (als) Freigeld und der Käufer 
halb soviel, das ist den fünften Gulden 
(von 100 Gulden 5 Gulden) als Zu¬ 
stand oder Anfart zu reichen (schuldig). 
Geschieht darum (dabei) aber allgemein 
ein Nachlaß nach Gelegenheit des Ver¬ 
mögens. So aber ein Vater seinem 
Sohn oder Tochter übergibt, so wird um 
das Freigeld nicht von dem völligen 
Gut, sondern allein von der Summe, so 
dem Vater übergeben wird, abgebrochen 
(abgerechnet) und durch den Sohn oder 
Eidam (Schwiegersohn) um den Zustand 
oder (die) Anfart nach Gelegenheit des 
Guts mit der Herrschaft abgekommen. 
Wann aber ein Untertan mit Tod ab¬ 
geht, werden alle desselben Güter ge¬ 
schätzt, und damit die Wittib oder ein 
Erbe, der sich um die Stiftung annimmt, 
(es) erschwingen möge, in einen leid¬ 
lichen Anschlag gebracht, davon man 
alsdann gleichergestalt wie vorgemeldt 
mit der Herrschaft um das Frei- und 
Zustandgeld, es möge geschehen durch 
den Besitzer oder die Erben, nach Aus¬ 
weisung des Vertrags abzukommen schul¬ 
dig ist." 
Die Bestimmungen über das Sie¬ 
gel- und Schreibgeld lauten: „Von ei¬ 
nem Kauf-, Uebergabs-, Verzicht- und 
Heiratsbrief wird von jedem Zusiegeln 
1 Pfund Pfennige, von Schuldzetteln, 
Quittungen, Mahnungszetteln u. dgl., 
so mit der Pettschaft gefertigt werden, 
2 Schilling Pfennige gereicht. (Als) 
Schreibgeld wird von jedem oben ge» 
meldten Kauf-, Uebergabs-, Verzicht- 
und Heiratsbrief 2 Schilling Pfennige, 
von Schuld-, Mahnungszetteln,, Quit¬ 
tungen und gleichmäßigen Briefen 1 
Schilling 12 Pfennige gegeben." 
Aehnlich wie bei der Herrschaft Fal¬ 
kenstein waren die Leistungen auch bei 
den anderen. 
 
c) Sonstige Beziehungen zur 
Herrschaft Salburg. 
Die große Bedeutung der Grund¬ 
herrschaften in den früheren Jahrhun¬ 
derten läßt es begreiflich erscheinen, daß 
sich die Untertanen (Zeiten allgemeiner 
Unruhen abgerechnet) deren Wohlwollen 
9 
und Geneigtheit durch möglichstes Ent¬ 
gegenkommen zu sichern trachteten, daß 
sie gerne sich darbietende Gelegenheiten 
zur Ergebenheitsbezeugung benützten. 
Davon machten auch die Putzlemsdor- 
fer keine Ausnahme. Die häufigsten Ge¬ 
legenheiten dieser Art boten wohl die 
herrschaftlichen Jagden, die auch in den 
Marktaufzeichnungen einen verhältnis¬ 
mäßig breiten Raum einnehmen. Schon 
im 17. Jahrhundert werden sie öfters 
erwähnt aber im 18. dann besonders 
ausführlich behandelt. Die gräfliche Fa¬ 
milie erschien jetzt noch öfter als frü¬ 
her zur „Hohen Jagd" und zur Er¬ 
leichterung dieser „Heimsuchungen" 
(Hanrieders Pfarrchronik) wurde der so¬ 
genannte Grafenweg von Mennerstorf 
gegen Moos hergestellt. Der Bürger¬ 
schaft von Putzleinsdorf kamen die Jag¬ 
den immer teuer zu stehen, besonders 
wegen des großen Gefolges und Tros¬ 
ses. In der ersten Hälfte des Jahres 
1714 sind drei herrschaftliche Jagden 
verzeichnet, die letzte am 2. Juni. Die 
Gesellschaft bestand außer dem Herrn 
Grafen aus der „Gnädigen Frau 
Schwiegermutter, 2 Schwägerinnen, 2 
Geistlichen, 2 Kammerdienern, 1 Tafel¬ 
decker, 3 Trompetern und 1 Stallmeister 
und — 8 Pferden". Die Kosten der 
Zehrung betrugen 8 fl. 29 kr. Am 20. 
November 1715 wurde auf dem „Hör- 
bi" (Gemeinde Atzesberg) gejagt und 
zur Jause um 2 fl. 12 kr Bier, Brot 
und Käse dahingebracht. Gleich darauf 
stellte „Jhro Hochgräfliche Gnaden" eine 
Treibjagd an und ließ „die umliegenden 
Sträuch und Hölzer ausklopfen". Dazu 
mußte der Markt 11 Personen schicken. 
Die „Zöhrungskosten" waren übrigens 
in der Folge noch bedeutend höher als 
am 2. Juni 1714, im Jahre 1719 be¬ 
trugen sie einmal 27 fl. 18 Ir- Dazu be¬ 
merkt Hanrieder treffend: „Die Bürger¬ 
schaft war über solche Ausgaben zum 
Jagdvergnügen der Herrschaft gar nicht 
ungehalten, es war ja bei anderen Herr¬ 
schaften auch nicht anders. Ja, man 
suchte sogar die Huld des Gnädigen 
Herrn durch außerordentliche Geschenke 
(Präsente) zu gewinnen, weil es an¬ 
dere Orte auch so machten." So ver¬ 
ehrte man dem Grafen 1715 einmal 
6 Dukaten („Kremnitzer, so mit Laschi- 
Agio 25 fl. 30 kr ausmachten"). Auch 
dem Pfleger händigte man damals 3 
Gulden ein „zur Verehr um einer ganz 
wissentlichen Sach, damit in gewissen 
Sachen auch unseres Marktes gedacht 
werde". Berichtet der Marktschreiber.
	        
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