Volltext: Beschreibung der Pfarre und Gemeinde Hohenzell bei Ried im Innkreis und deren Umgebungen

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Behörden untergeordnet wurden. Hohenzell blieb dem Be¬ 
zirksamt Nied zugewiesen; die Gemeinden Nied au und 
Dorf wurden dem Bezirksamte Rab zugetheilt. 
Den Gemeinden wurde der übertragene Wirkungskreis 
nicht nnr fast gänzlich entzogen, sondern die staatliche Be¬ 
aufsichtigung griff auch in alle Zweige der inneren Ge¬ 
meindeverwaltung ei». Doch das Neichsgesetz vom 4. März 
1862 uni) das Landesgesetz vvin Jahre 1864 restitnirten 
die selbstständige Verwaltung der Gemeinden im ausge¬ 
dehnten Maße und wies den Gemeinden selbst das Schul- 
patronat und die Verwaltung des Armeninstitntes zu. 
Durch die Verfassuugsurkuude vom 26. Februar 186l 
wurde de» Völkern Oesterreichs die konstitutionelle Staats- 
verfassuug wieder gegeben, vermöge welcher der Monarch 
die gesetzgebende'Gewalt mit den Reichs- lind Landes - 
Vertretungen theilt. Nach der Landes - Wahlordnung für 
Oberösterreich vom Jahre 1861 bilden die Bezirke Nied, 
Obernberg und Hag den Wahlbezirk Ried für die Land¬ 
gemeinde», welcher 2 Abgeordnete in den Landtag entsendet?) 
i) Für die Wahlperiode 1861: wurden als Deputirte gewählt 
Fr a u z S e»r l, Herrschaftsbesitzer zu Hag- 
Stahremberg; 
Aiiton Wurm, von NeUmarkt; 
Für die Wahlperiode 1864: Franz Seprl, wie oben-, 
Autou Poth, Gastwirth zu Eber- 
schwang; 
Für die Wahlperiode 1867: Franz Seprl, wie oben; 
Joseph Knoglinger, Oekouom aus 
Eberschwang; 
Für die Wahlperiode 1870 und 1871: Johauu Schreins, Oekouom 
zu Kirchdorf am In; 
Joseph Grub er, Oekouom zu Lacke», 
Pfarre Taiskirchen; 
Für die Wahlperiode 1878: Jo hau» Schrems, wie oben; 
Franz Peham, Oekouom zu Pram; 
Für die Wahlperiode 1884: Johauu Schrems, wie oben; 
I. Roitiuger, Oekouom zu Weibern.
	        
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