Volltext: Invalidenentschädigungsgesetz [457]

Kinderzuschuß. 
8 15. Der Kinderzuschuß beträgt für jedes bezugs— 
berechtigte Kind ein Zehntel der Rente. Zum Beispiel beim 
Vollrentner 8 12160 (erste Ortsklasse) oder 8 10750 (dritte 
Ortsklasse). 
Neuanmeldungen von Pflege-, Adoptiv- oder Stiefkindern 
kommen nicht mehr in Betracht (8 24b, 6), sondern nur noch 
leibliche Kinder des Invaliden — eheliche und uneheliche — 
für deren Unterhalt er aufkommt. 
Im Gegensatz zum früheren Gesetz wird in Zukunft der 
Kinderzuschuß in keinem Fall über das 18. Lebensjahr des 
Kindes hinaus gewährt. Wegen der Geburtsanmeldung siehe 
nachstehendes Formular. 
Gesuch um Kinderzuschuß. 
Altdorf, am .. 
Anton Reiner 
Altdorf Nr. 14 
GescheZßahl VII-4506 
Bem.Zahl 53.423 
Kinderzuschuß. 
7 
.2 
J 
An die Invalidenentschädigungskommission 
in J 
Ich teile mit, daß mir am ....* ... ein Kind 
geboren wurde und ersuche um Zuerkennung des Kinder— 
zuschusses, da es sich in meiner Versorgung befindet. 
Unterschrift. 
12 
9* 
ei 
J, 
g 
n 
52 
Bestätigung des Pfarramtes: 
Krankengelbd. 
817. Der Krankengeldbezug richtet sich nach der Art der 
Heilbehandlung. 
) Steht der Invalide in Spitalspflege, so gebührt ihm 
außer der freien Verpflegung und ärztlichen Behandlung ein 
Taggeld von 70 g.
	        
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