Volltext: Invalidenentschädigungsgesetz [457]

Erläuterungen zum Invaliden— 
beschäftigungsgesetz. 
Das Gesetz entstand aus der Absicht, alle Möglichkeiten 
einer Hilfe für die Invaliden auszunützen. Die Durchführung 
dieses Geseßzes von seinem ersten Auftreten an hat seine 
eigene Geschichte und sein Geist wurde manchmal sowohl von 
den Unternehmern als auch von den Invaliden nicht richtig 
erfaßt. Bei beiderseitigem guten Willen und Verstehen ist das 
Gesetz für den Invaliden eine Wohltat und für den Unter— 
nehmer ein Teil der Schuldabzahlung, zu der das ganze Volk 
denen gegenüber verpflichtet ist, die es im Kriege schützten. 
Auf der Suche nach Arbeit. 
Es liegt im Interesse jedes arbeitslosen Invaliden und 
jeder arbeitslosen Witwe, daß sie sich FFters im Jahr bei 
ihrer Bezirkshauptmannschaft (in selbständigen Städten beim 
Invalidenamt) entweder schriftlich oder mündlich melden. Auf 
dieser Meldung ist außer der genauen Adresse der 
frühere Beruf, die Art der Kriegsverletzung 
und. die angestrebten Beschäftigungen sowie die 
Nummer und das Datum des Einstellscheines an— 
zugeben, ebenso ob der Invalide verheiratet ist und 
auch außerhalb seines Wohnsitzes eine Arbeit 
übernehmen könnte. 
Falls die Bezirkshauptmannschaft keine freien Posten in 
der angestrebten Berufsgattung dem K. B. zuweisen kann, ist 
es empfehlenswert, daß sich der Invalide bzw. die Witwe an 
ihre Organisation wenden, damit diese auch bei anderen 
Stellen wegen der Postenvermittlung anfrägt. 
Wenn der Kriegsbeschädigte eine landwirtschaft— 
liche Anstellung anstrebt, so ist es empfehlenswert, daß 
er sich direkt bein Arbeitsumt der „Osterreichischen 
landwirtschaftlichen Gesellschaft“ meldet. Dieselbe 
befindet sich für die Bundesländer Wien, Niederösterreich und 
Burgenland in Wien J, Schauflergasse 6, für die anderen 
Bundesländer in der jeweiligen Landeshauptstadt. 
CLandwirtschaftskammer, Bauernkammer.
	        
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