Volltext: Instruktion zu den Normal-Lehrplänen für Volksschulen

zu den Normal-Lehrplänen. 43 
und gleichwohl ordentlich gerade zu schreiben. Für die Be- 
dürfnisfe des Praktischen Lebens dürfte es sich empfehlen, 
auf Geläufigkeit in den obersten Abtheilungen einiges Ge- 
wicht zu legen. 
Was die Formen der Buchstaben betrifft, so erscheint 
wohl die Forderung gerechtfertigt, daß in den verschiedenen 
Klassen einer Schule an denselben Formen festgehalten 
werde. Im Einzelnen sind überflüssige Schnörkel und Ver- 
zierungen zu vermeiden; die Größe der Buchstaben sei die 
gewöhnlich im schriftlichen Verkehre übliche, das Zeichen 
für jeden klar und bestimmt, so daß sich die kleinsten Theile 
deutlich unterscheiden lassen. Feine Haarstriche, kräftige 
Schattenstriche, gehörige Entfernung der Buchstaben und 
Wörter von einander, ein ununterbrochener Zusammenhang 
verbundener Buchstaben, Darstellung derselben unter einem 
Neigungswinkel von 50—55°, Gleichmäßigkeit in Lage, 
Höhe, Stärke der Buchstaben: diesen und ähnlichen Bedin- 
gnngen einer deutlichen und gefälligen Schrift wolle der 
Lehrer bei der Korrektur der Schreibübungen sein volles 
Augenmerk zuwenden. 
Es darf wohl nicht erst darauf hingewiesen werden, 
daß der Schüler streng zu verhalten ist, bei allen schrift¬ 
lichen Arbeiten weß Gegenstandes immer schön zu schreiben, 
wie denn auch jede Aufgabe von dem Sinne für Ordnung, 
Sauberkeit und Regelmäßigkeit Zeugnis ablegen sollte. 
I») Zeichnen. 
A. Mn Volksschulen. 
1. Aller Zeichenunterricht an Volksschulen ist Mafien- 
untericht, d. h. alle Schüler einer Klasse sind gleichzeitig 
mit einer und derselben Aufgabe zu beschäftigen. 
2. Die zu zeichnenden Formen müssen demnach vom 
Lehrer angesichts der Klasse und unter entsprechenden Erläu- 
terungen korrekt und möglichst groß an die Schultafel, und 
zwar derart gezeichnet werden, daß die Schüler- bei ihren 
Arbeiten der des Lehrers zu folgen vermögen. 
3. Der Unterrichtsgang muß ein mäßig fortschreitender 
sein, damit ein allmähliches Vorwärtsschreiten der Schüler 
ermöglicht werde. 
4. Alles Zeichnen an den Volksschulen ist Freihand-
	        
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