Volltext: Instruktion zu den Normal-Lehrplänen für Volksschulen

zu den Normal-Lehrplänen. 13 
dahin gebracht wurden, die betreffenden Sprachgesetze mit 
Leichtigkeit anzuwenden, dann wird es keiner Schwierigkeit 
unterliegen, gewissermaßen zum Abschlüsse dieses Theiles 
der Grammatik den Begriff des einfach erweiterten Satzes 
den Schülern zu vermitteln. 
Aus dem Gesagten ergibt sich, was übrigens auch im 
Lehrplane angedeutet wurde, daß die Satzlehre (Syntax) 
in den Vordergrund des grammatischen Unterrichtes zu 
stellen ist, und daß die Wortlehre in dem Maße in das 
Gebiet des Unterrichtes hereinbezogen wird, als die fort- 
schreitenden Kenntnisse der Schüler in jener eine mehr oder 
weniger eingehende Behandlung dieser ermöglichen und er- 
heischen. Selbstverständlich wird auch hier der Weg der In- 
dnktion einzuschlagen sein; auch hier gilt der Satz: zuerst 
Anschauung, dann Begriff, zuerst vergleichende Betrachtung 
einer bestimmten Art von Spracherscheinungen an gut ge- 
wählten, charakteristischen Beispielen, dann erst Abstraktion 
der das Gleichartige zusammenfassenden Sprachregel. 
Bei Beobachtung des Lehrplanes wird auch einem bisher 
in Volksschulen wenig beachteten Theile des grammatischen 
Unterrichtes mehr Aufmerksamkeit zugewendet werden, der 
Wortbildungslehre. Auch bezüglich ihrer gelten die schon ent- 
wickelten methodischen Grundsätze; auch hier wird der Unter- 
richt ein Zusammenfassen gleicher und verwandter Erscheinnn- 
gen sein. Für die Entwicklung des Sprachgefühles und des 
Sprachbewußtseins ist dieser Theil der Sprachlehre besonders 
wichtig; zum Abschlüsse desselben könnten von den Schülern 
unter Anleitung des Lehrers größere Wörterfamilien ge- 
bildet und zusammengestellt werden. 
Wiederholt wurde auf die Wichtigkeit schriftlicher Uebun- 
gen für die Sicherung grammatischer Kenntnisse hingewiesen; 
aber diese Uebuugeu haben auf allen Unterrichtsstufen auch 
der Fertigkeit im schriftlichen Gedankenausdrucke zu dienen. 
Wenn es der Schule obliegt, ihre Zöglinge zur Selbstäu- 
digkeit zu führen und dieselben an eine Thätigkeit und Ar- 
beitslust zu gewöhnen, die auch über das schulpflichtige 
Alter hinaus anhalten soll, so dürfte nicht leicht ein Zweig 
des Unterrichtes in dem Maße diesem Zwecke förderlich sein, 
als dies von den Uebnngen im schriftlichen Gedankenaus- 
drucke behauptet werden kann. Diese werden schon in der 
Elementarabtheilung beginnen und bis zum Austritte der
	        
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