Volltext: Blätter zur Geschichte des 300jährigen Marktes Kematen am Innbach am 11. Juni 1920

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Am 11. Juni 1620 wurden folgende Märkte bewilligt: 
1. Markt am Sonntag nach Lichtmeß. 
2. Markt am Sonntag nach Michaeli und jedesmal 14 Tagb 
vor und 14 Tage nach Michaeli. 
3. Wochenmarkt am Donnerstag. 
Zufolge der Neuordnung vom 23. Juni 1830 durch Kaiser 
Franz I. wurden folgende Marktzeiten festgesetzt: 
1. Fafchingsdienstag (in neuerer Zeit gewöhnlich Faschings¬ 
züge). 
2. Am 1. Mai (Viehmarkt), dermalen gehalten als Kirch¬ 
tag am Echutzsest des heil. Jojef (Kirchenpatron) am 3. Sonn¬ 
tag nach Ostern. 
3. Wochenmarkt alle Donnerstage. 
4. Bei Einsallen eines Sonn- oder Festtages aus eine 
dieser Marktzeiten ist dieselbe am Wochentage darauf abzuhalten. 
Besonders berühmt waren bie Kematner Viehmärkte. (Kurz-Chron.) 
Gewerbe. 
Da in Kematen besonders das Weberhandwerk blühte, so > 
seien uns auch über die sogen. Weberzunft einige Zeilen aesiattet. 
Die Weberzunft in Kemalen bildete sich unter den daselbst 
wohnenden Leinwebern. Die nachweisbaren Weberhäuser sind: 
Nr. 2, 4, 15, 16, 20, 21, 33, 50 und 62. 
1628 wurde von Kaiser Ferdinand II. eine erneuerte 
Weberordnung erlassen, welche unter anderem auch folgende 
Bestimmungen enthielt: Ein neuer Meister durfte durch 2 Jahre 
keinen Lehrjungen halten; die Lehrzeit dauerte 4 Jahre. Kein 
Meister durfte mehr als 3 Webftübte haben, er durfte nicht 
mehr Garn kaufen, als er mit der Hand verarbeiten konnte. 
Das Auhausen des Garns und der Wolle war verboten, doch 
konnte jedermann sein eigenes Erzeugnis auf den Märkten
	        
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