Volltext: Grenzen des christlichen Eigentumsrechtes

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liehen Eigentumsbegriff nach Sinn und Zweck, 2. seine 
praktische Auswirkung im wirtschaftlichen und sozialen 
Leben als Eigentumsrecht sich zu vergegenwärtigen. 
Wenn wir vom christlichen Eigentumsbegriff sprechen, 
so verstehen wir das nicht in dem Sinn, als ob das Christen 
tum eine neue, über das Naturrecht hinausgehende Lehre 
vom Eigentum gegeben hätte. Wir verstehen darunter 
vielmehr die Lehre des Naturrechtes über das Eigentum, 
wie sie als natürliche Voraussetzung der positiven Offen 
barung von dieser anerkannt, verteidigt und irrtumslos uns 
von der Kirche überliefert ist. 
I, Das Eigentum nach Sinn und Zweck. 
Jedes Eigentum hat religiösen, individuellen und 
sozialen Charakter und muß deshalb nach seiner reli 
giösen, individuellen und sozialen Weltstellung betrachtet 
werden. 
A. Die religiöse Weltstellung des Eigentums, seine 
Beziehung zu Gott ist die absolute Geschöpflichkeit. Gott 
ist der Herr von allem, weil er alles erschaffen hat. Dem 
Herrn ist deshalb die Erde und ihr Umkreis vollkommen 
zu eigen. Ihm lebt alles, da alles, was ist, durch ihn er 
schaffen wurde. Bei Johannes heißt es (1, 9—11): „Da 
kam das wahre Licht in diese Welt, das jeglichen er 
leuchtet. Es war zwar schon in dieser Welt; die Welt ist 
ja durch es gemacht; doch hat die Welt es nicht erkannt. 
Es kam in sein Eigentum.“ Aus diesem Verhältnis zu Gott 
kann kein Weltding, kein Geschöpf jemals herausfallen. 
Da alles, was ist, eben Gott gehört kraft seiner Schöpfer 
macht und Schöpfertat. Alles Erschaffene ist unmittelbar 
Gottes Eigentum. 
B. a) Abstraktes menschliches Eigentumsrecht Als 
Schöpfergott hat der Herr des Himmels und der Erde 
seinen irdischen Geschöpfen eine Rangordnung gegeben, 
insofern er die irdischen Sachgüter der Herrschaft des 
Menschen unterstellte. Als Gott den Menschen als Mann 
und Weib erschaffen hatte, segnete er sie und sprach zu 
ihnen: „Seid fruchtbar, mehret euch, erfüllet die Erde 
und machet sie euch untertan! Beherrschet des Meeres 
Fische und des Himmels und jegliches Getier, das sich 
auf Erden regt! Und Gott sprach: Seht, ich gebe euch 
alles Kraut, das Samen trägt und das sich irgendwo auf 
Erden findet, ebenso alle Bäume, die Baumfrüchte und 
Samen tragen und die euch zur Nahrung dienen können“ 
(Gen 1, 28—29). 
Mit diesem Schöpferwort hat Gott die Gesamtheit 
der Sachgüter der ganzen Menschheit in Adam und Eva 
zum Dienste übergeben. Damit ist das Herrschaftsrecht
	        
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