Volltext: 700 Jahr-Feier der Stadt Eferding

strafe, gesühnt werden konnten. Der Diebstahl — hier als 
Regelfall für schwere Verbrechen zu betrachten —, zumindestens 
der schwere und der Gewohnheitsdiebstahl war aber dem 
Landgerichte vorbehalten, weil er blutige Strafe nach sich zog. 
Die bürgerliche Gerichtsbarkeit erstreckte sich auch außerhalb 
über das (einen Burgfried bildende) Gebiet, zwischen dem 
krummen Bach und Tratwört und die Lände und die dort ge¬ 
landeten Schiffe. Allerdings hatte sich der Bischof eine Art 
Gerichtsherrlichkeit üb erStadt und Burgfried v orbehalten, wie er 
auch das Gericht (1254 an Otto Franco) verpachtete. Die 
Stadt war also von der Niedergerichtsbarkeit des schaunbergi- 
schen Landrichters befreit und bildete einen eigenen kleinen 
Gerichtsbezirk. 
Im Laufe eines Jahrhunderts hatte Eferding sich vom 
Dorfe beim Rentamt zum Markte und zur Stadt empor¬ 
geschwungen. Diese Entwicklung läßt noch der heutige Stadt¬ 
plan gut erkennen. Die Stadt erhebt sich nach Ausweis der 
Funde zum Teil wenigstens über der römischen Ansiedelung. 
Der die sonst flache Umgebung merklich über¬ 
ragende Punkt ist in die scharfe Krümmung des die Stadt 
westlich, nördlich und teilweise östlich einfassenden Baches 
(der enrva aha) vorgeschoben und trägt das fürstliche Schloß, 
das jedenfalls an der Stelle des passauischen Fronhofes sich 
erhebt. Dort und vielleicht westlich davon, wo die prächtige 
Pfarrkirche steht, ist der älteste Teil des heutigen Eferding. 
Daran schloß sich die Marktsiedelung des zwölften Jahrhunderts, 
die heutige Starhembergstraße und vielleicht auch einen Teil 
des Raumes zwischen der Schlosserstraße und dem unteren 
Graben umfassend. Mit der Erhebung zur Stadt hängt dann 
die Anlage des großen Marktplatzes, des Kaiser-Franz-Josef- 
Platzes und der links und rechts davon gelegenen Häuserblocke 
mit den tiefen, schmalen Hofstätten zusammen. Möglicher¬ 
weise ist damals auch die Häuserreihe südlich der Schmiedstraße 
angelegt worden. Die übrigen Stadtteile sind jedoch jüngeren 
Ursprungs. So hat das heutige Stadtbild in seinem Grundriß 
die,einzelnen Phasen vom Beginne des Aufblühens des Ortes 
bis zur Gegenwart treu bewahrt und wir vermögen daran 
die stetig steigende Bedeutung der freundlichen Stadt zu ver¬ 
folgen und zu ermessen. 
Zur Sicherung des Handelsplatzes genügte anfänglich 
die Befestiguüg des Fronhofes. Die junge Stadt aber mußte 
anfänglich der Befestigung entbehren; denn erst Mitte des 
13. Jahrhunderts hat Bischof Rüdiger, wie einem Vertrage 
zwischen ihm und Herzog Otakar von Oesterreich von 1253 zu 
entnehmen ist, eine solche angelegt. Im folgenden Jahre 1254 
wird eine porta civitatis, ein Stadttor, erwähnt. 
Damit hatte die Entwicklung Eferdings zur Stadt ihren 
Abschluß gefunden. Ihr ferneres Gedeihen lag nun in der 
Tüchtigkeit der sich selbst verwaltenden Bürgerschaft und be¬ 
sonders in dem Verhältnis zu ihrem Stadtherrn, welches, 
soweit die Quellen späterer Zeit erkennen lassen, immer ein 
gutes gewesen ist. Die Grundlage ihrer Rechtsstellung war 
und blieb für alle Zeit die Urkunde von 1222, die im bischöf¬ 
lichen Archive aufbewahrt wurde. Unverändert scheint sie 
fast zwei Jahrhunderte in Geltung geblieben zu sein. 
Die Bischöfe von Passau haben im Laufe des nächsten 
Jahrhunderts ihre Stadt wiederholt zu Lehen ausgetan, 
endlich 1367 an die Grafen Ulrich I. und Heinrich VIII. von 
Schaunberg verkauft, sich aber die Lehensherrlichkeit darüber 
vorbehalten. Seit sich Graf Heinrich VIII. 1383 dem Herzog 
Albrecht III. von Oesterreich unterwerfen und Eferding von 
ihm zu Lehen nehmen mußte, hatte die Stadt drei Stadtherren: 
den Bischof von Passau, den Herzog von Oestsrreich und den 
Grafen von Schaunberg. Doch nur dieser übte die Stadt¬ 
herrlichkeit in der Tat aus. Nach dem Aussterben der Grafen 
1559 folgten im Erbweg an die Herren von Starhemberg 
bis 1848. 
Die Satzungen von 1222 haben allem-Anschein nach die 
für die Stadt so bedeutungsschweren Zeiten des 14. Jahr¬ 
hunderts überdauert. Die während dieser Zeit stark geänderten 
Verhältnisse machten aber nun eine Neugestaltung der städti¬ 
schen Verfassung notwendig. So hat Graf Johann II. 1415 
(erneuert mit einigen Abänderungen 1428) ein neues, umfang¬ 
reiches Stadtrecht verliehen. Auch ihm war eine verhältnis¬ 
mäßig lange Geltungsdauer beschieden. Doch die tiefgreifende 
Umgestaltung des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens im 
Zeitalter der Rezeption des römischen Rechtes, dev Entstehung 
des modernen Behördenwesens und der Entdeckungen forderte 
nach einigen vorhergegangenen Teilreformen eine durch¬ 
greifende, zeitgemäße Erneuerung der Stadtverfassung. So 
hat Erasmus von Starhemberg 1597 ein neues Stadtrecht er¬ 
lassen, das nicht nur ein Denkmal wahrhaft väterlicher Fürsorge 
für das Wohl der Stadt und ihrer Bürger ist, sondern auch 
eine weitschauende Voraussicht bekundet. Denn 250 Jahre 
konnte es in Geltung bleiben, bis es durch die Stürme des 
Jahres 1848 außer Kraft gesetzt worden ist. 
Quellen und wichtigste Literatur: Oberösterr. Landesarchiv, 
Linz. — Stadtarchiv Eferding. — Urkundenbuch des Landes ob der 
Enns. — Monumenta Boica. — Kopal: Geschichte der Stadt 
Eferding. — 34. Jahresbericht des Museum Francisco-Carolinum 
Linz 1876. — Joh. La Hufen: Zur Entstehung der Verfassung 
bayrisch-österreichischer Städte, Berlin 1908. — Sander: Geschichte 
des deutschen Städtewesens 1922. — 6 ch m oller: Deutsches Städte¬ 
wesen in älterer Zeit 1922. 
Cferbing während ber 'BauernunruQen 
Von Dr. Eduard Straßmayr. 
Wie im Leben des einzelnen Menschen bestimmte Zeit¬ 
abschnitte markant hervortreten und Gedenktage gefeiert 
werden, so ist auch die Entwicklungsgeschichte alter Gemein¬ 
wesen durch Marksteine besonders gekennzeichnet, durch denk¬ 
würdige Ereignisse, welche auf deren Schicksale maßgebenden 
Einfluß genommen haben und daher einen Anlaß zu würdigen 
Erinnerungsfesten bilden. 
Wenn Eferding sich rühmen darf, auf eine 700jährige 
Stadtgeschichte zurückzublicken, hat es auch alle Ursache, ein 
so seltenes Jubiläum in Festesfreude zu begehen. Eine bunte 
Fülle von Bildern aus der reichen Vergangenheit des Ortes 
zieht da an unserem Auge vorüber. Bald waren es Zeiten 
kräftigen Aufblühens, dann brachen wieder Epochen schwerer 
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Kriegsnöte und wirtschaftlicher Bedrängnis an, welche die 
Bürgerschaft zu bestehen hatte. Daß in der Jahrhunderte Lauf 
die Stadt alle Wechselfälle des Geschicks überdauerte, zeugt 
von kräftigem, deutschem Bürgersinn. 
Unsere Aufmerksamkeit nehmen besonders jene Vorgänge 
gefangen, welche sich an der Wende des 16. und 17. Jahrhunderts 
abgespielt haben. Im ganzen Lande zählten nicht bloß der 
Adel und die Städte zu Luthers eifrigen Anhängern, sondern 
auch die Bauernschaft und selbst ein Teil des Klerus wandten 
sich der neuen Lehre zu. Als nun die Legierung am Ende des 
16. Jahrhunderts ernste Maßregeln in Anwendung brachte, 
um die Untertanen zum Katholizismus zurückzuführen und 
die evangelischen Prediger aus dem Lande zu weisen, ent-
	        
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