Volltext: 700 Jahr-Feier der Stadt Eferding

und 14 Tage nach dem Markt im Stadtgebiet und eine. Meile 
im Umkreis, das heißt der Loslösung von Zunft- und der Ver¬ 
kaufbeschränkung, da ansonsten nur die bestimmten Hand¬ 
werker ihre Waren feilbieten durften. Das „Hütlein" war 
wieder das Marktzeichen, daß am Wochenmarkt der „Fürkauf" 
strenge verboten war, daß nämlich Fremde den ganzen Markt¬ 
tag im Großen nichts einkaufen durften, Bürger der Stadt 
aber nur an Vormittagen nicht. 
Die Wirtschaftsordnung des Mittelalters sorgte eben 
trefflich daftir, daß den armen Leuten nicht unnütz durch 
Zwischenhändler die täglichen Lebensartikel verteuert wurden. 
Was heute durch Hausierverbote und Schutzgesetze gegen 
den unlauteren Wettbewerb für den heimischen, soliden Ge¬ 
schäftsmann erreicht werden soll, war in der Blütezeit der 
Zunft durch die strengen, wohldurchdachten Zunftordnungen 
für die Verhältnisse der damaligen Zeit ein Wirtschaftsgesetz, 
dem sich auch städtische Verwaltungen fügen mußten. 
In diesen Zeiten war der Markt einer Stadt ein wichtiges 
Glied des Wirtschaftslebens und umumgänglich notwendig, 
teils zur Versorgung der Bevölkerung mit Bedarfsartikeln, 
Burgruinen um Eferding: Ruine Stauf im Aschachtal. 
die ansonsten nur in großen Städten zu kaufen waren, teils 
zur Verbilligung der Waren. 
Die Marktzeit war auch dem Tanz und der Lustbarkeit ge¬ 
widmet, da man viel Neues sehen und hören konnte und dabei 
das Spiel der fremden und einheimischen Musikanten Alt und 
Jung erheiterte und zum Tanz aufforderte. 
Das Einläuten des Jahrmarktes am Vortage (so in Efer¬ 
ding um 11 Uhr vormittags) und das Ausstecken des 
Stadtschwertes waren Zeichen, daß für den Markttag (in 
größeren Orten auch durch 8 bis 14 Tage) das Stadtrecht viele 
Freiheiten gewähre und der Schutz der Obrigkeit auch für die 
Freiheiten voll und ganz angesprochen werden könne. 
Die Stadtkammeramtsrechnungen der Stadt Eferding 
aus. dem 16. Jahrhundert gewähren uns wohl nur dürftige 
Einblicke in die letzten Jahrmarktstage jener Zeiten. 
Die Kaufleute, welche den Handel im Großen betrieben, 
hatten am Hauptplatze ihre Hütten aufgestellt. Manch wäl- 
lischer Handelsmann aus dem sonnigen Süden war mit seinen 
Plachenwägen nordwärts gezogen und bot auch in dem Donau¬ 
städtchen Eferding neben all den fremden Kaufleuten aus 
deutsche:: Landen feine Tuche, Samt und Seide feil. Die 
Hutmacher und die Kürschner mit ihren dazumal vielbegehrten 
Erzeugnissen waren unter den Inhabern von Jahrmarkts¬ 
hütten besonders stark vertreten, von denen im Jahre 1579 
530 
26 angeführt wurden. Daneben gab es viele andere kleine 
Verkaufsstände, die von den Abgaben scheinbar nicht betroffen 
wurden. Die hölzernen Hütten ließ die Gemeindeverwaltung 
durch den Stadtzimmermeister und seine Gesellen aufstellen. 
Die hiefür dem Stadtkammeramt erwachsenden Ausgaben 
wurden auf die Miete der Hütten aufgeteilt. 
Die Blütezeit der Märkte konnte wohl vorübergehend 
durch Krieg und Unruhen gestört werden, ihre Bedeutung als 
wichtiger Faktor im Wirtschaftsleben verlor sich im Zeitalter 
der Maschinen und der modernen Betriebsmittel, aber der 
Besuch von Käufern und von Verkäufern war auch noch in den 
Achtzigerjahren des vorigen Jahrhundertes bedeutend. 
Ich erinnere mich noch lebhaft, wie ich mit meinen Spiel¬ 
genossen freudig das feierliche Läuten der großen Glocke als 
Vorzeichen des Marktes begrüßte und an die langen Buden und 
Standreihen am Hauptplatze, die in wenigen Stunden am 
Vortage des Marktes aufgerichtet wurden und zwischen denen 
sich am Marktplätze die Landbevölkerung aus weitem Umkreise 
mit den Einwohnern der Stadt, Kopf an Kopf, durchdrängte. 
Aus dem Jahre 1862 ist eine gedruckte Wochen- und Jahr¬ 
marktordnung der Stadt Eferding im städtischen Archive 
erhalten, genehmigt von der hohen k. k. Statthalterei. Es wird 
in dieser Ordnung der tägliche kleine Markt, die Wochenmärkte 
am Donnerstag und vier Jahrmärkte (19. März, 24. Juni, 
29. September, 30. November, das sind der Josefi-, Johanni-, 
Michaeli- und Andrämarkt), der Hornviehmarkt am Dienstag 
nach St. Gallus und der Schweinemarkt am 29. November 
erwähnt. 
Als älteste Jahrmärkte sind der Markt zur Kirchweih 
und zu St. Andrä zu bezeichnen (1370 schon urkundlich er¬ 
wähnt). Der Kirchtag war ursprünglich ein Gedenktag der 
Erbauung der Kirche. Aus diesem „Kirchta" wurden aber in 
vielen Orten nachträglich mehrere solcher. Der „Kirchta" 
oder Kirchtag verblieb für das Dorf der Markt, ohne die Rechte 
desselben zu besitzen. 1579 bestanden in Eferding der Markt 
zu Andrä und am Sonntag Reminiscere (2. Fastensonntag). 
Kaiser Josef I. bestätigt der Stadt Eferding 1706 das Pri¬ 
vileg:. a) am Samstag vor Michaeli einen Jahr- und Vieh¬ 
markt und b) am Dienstag oder Erchtag einen Wochenmarkt 
abzuhalten. 
Kaiser Leopold II. bestätigte die alten Rechte der Jahr¬ 
märkte, Vieh- und Wochenmärkte zu Michaeli und den Wochen- 
markt an jedem Donnerstag. Der Josefimarkt, dessen Pri¬ 
vileg unbekannt ist, dürfte aus dem Markt am Sonntag nach 
Reminiscere hervorgegangen sein, der Michaelimarkt aus dem 
Markt zu St. Hyppolit (13. August), St. Hyppolit ist der 
Kirchenpatron der Eferdinger Stadtpfarrkirche. 
Der Johannismarkt ist jedenfalls der jüngste unter den vier 
Jahrmärkten Eferdings. Ist dessen Privileg auch unbekannt, 
so ist schon nach 1700 urkundlich nachzuweisen, daß an diesem 
Tage im Lebzelterhause Vogl und in allen 24 Gasthäusern 
der Stadt Met ausgeschenkt und auch viel getanzt wurde, 
St. Johannis und die Sommersonnenwende besonders ge¬ 
feiert wurde. 
Auch auf der sagenumwobenen Springwiese gab es ein 
Frühlingsfest, verbunden mit einem Verkauf von allerlei 
Backwerk und Süßigkeiten. Die meisten Wandlungen hat der 
Wochenmarkt durchgemacht, zuerst Samstag (1370), dann 
Mittwoch (1416), Dienstag (1706), Donnerstag (1831). Das 
letzte Privileg verlieh Kaiser Franz I. der Stadt Eferding, es 
beinhaltet: 
1. Die Abhaltung eines Jahr- und Viehmarktes zu Mi¬ 
chaeli, 2. den Wochenmarkt Donnerstag jede Woche, 3. die 
Jahrmärkte zu Andreas, Josefi und Johanni, 4. den Schweine¬ 
markt am Tag vor Andrä, 5. den Viehwochenmarkt an jedem 
Freitag. Aber auch diese Markttage wurden durch Erlässe 
der k. k. Statthalterei noch mehrmals abgeändert.
	        
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