Volltext: Die Grundlagen für die Preisbemessung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse im Jahre 1919 [61/62/63]

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Folge sein müßte. Auch der Himveis auf etwaige Geldrücklagen aus 
den letzten Jahren könnte, abgesehen von der heterogenen Art ihrer 
Entstehung, nicht als durchschlagend erachtet werden, da diese der 
steuerlichen Erfassung vorbehalten bleiben und die fortschreitende 
Geldentwertung einen vollwertigen Sachersatz für ehemals 
investierte Werte nicht mehr gestattet. Hierzu kommt, daß für 
den geordneten Gang des landwirtschaftlichen Betriebes die Stetigkeit 
der Preise ein Haupterfordernis ist. Jede Sprunghaftigkeit, nach 
welcher Seite sie auch auftreten möge, beeinflußt den Betrieb in 
ungünstiger Weise. 
Zu diesen allgemeinen Erwägungen gesellt sich vom technischen 
Standpunkt aus die Rücksicht, daß die gegenwärtige Preisfestsetzung 
nicht nur die Ernteprodukte des Jahres 1919 betrifft, deren Ge 
stehungskosten in der Vergangenheit liegen, sondern daß im engsten 
Zusammenhang mit den Bodenerzeugnissen die Preisbemessung der 
animalischen Produkte steht, deren Erzeugungskosten nicht in der 
Vergangenheit, sondern in der Gegenwart liegen und Tag für Tag 
neu entstehen. Hieran kann eine angemessene Preisbemessung nicht 
vorbeigehen. Würden aber die Preise der tierischen Produkte, den 
neuzeitlichen Kosten gemäß, relativ stärker erhöht als diejenigen der 
Bodenerzeugnisse, so widerspräche ein derartiges Verfahren der ganzen 
seit 1917 beobachteten und noch heute berechtigten Preispolitik. 
Die Preishöhe wird daher so zu bemessen sein, daß in jeder» 
Fall die für die Ernte 1919 aufgewandten Kosten einschließlich einer 
angemessenen Verzinsung der investierten Kapitalien gedeckt werden, 
daß die Preise jedoch zugleich die Weiterführung der Wirtschaft unter 
den gegenwärtigen Verhältnissen ermöglichen und untereinander in 
einem Verhältnis abgestimmt sind, welches die Erzeugung in die 
jenigen Wege lenkt, welche dem Interesse der Allgemeinheit am besten 
zu dienen geeignet sind. 
Die Preise können jedoch nicht derart eingestellt werden, daß die 
Preissteigerung von Betriebsmitteln, welche offensichtlich erst für die 
Erzeugung der nächsten Ernte (1920) zur Anwendung kommen, be 
reits in den gegenwärtigen Erntepreisen diskontiert ist. Jeder Kauf 
mann muß erst seine Ware erzeugen, bevor ihm seine Kosten ersetzt 
werden, und auch der Landwirt wird nichts anderes verlangen 
können. Eine andere Frage ist es jedoch, ob die Landwirtschaft bei 
der sprunghaften Erhöhung aller Produktionskosten nicht mit Recht 
verlangen könnte, daß ihr, solange eine öffentliche Bewirtschaftung 
besteht, im voraus zugesichert wird, daß die Preise der landwirtschaft 
lichen Produkte unter allen Umständen in Einklang mit den ge 
stiegenen Erzeugungskosten gebracht würden, und daß eine aus Sach-
	        
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