Volltext: Die Grundlagen für die Preisbemessung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse im Jahre 1919 [Heft 61/62/63]

Lohnsteigerung (vergl. Anl. V 2), sie bewegt sich demnach etwa 
175 % über dem Friedenspreis, steigt jedoch in einigen Gegenden 
bis zu 250 %. Bewertet man außerdem die Minderleistungen je 
Stunde, so kommt man zu dem Ergebnis, daß die tatsächlichen Kosten 
einer bestimmten Arbeitsleistung im allgemeinen mindestens eine 
Verdreifachung erfahren. 
Wie stark die Gestehungskosten durch steigende Löhne, sinkende 
Erträge, verkürzte Arbeitszeit und Minderleistung pro Stunde ver 
ändert werden, geht aus den nachstehenden Berechnungen hervor: 
Rechnet man auf 1 ha (betreibe bei mittleren Erträgen ein 
schließlich Druscharbeiten und Gespannführer (aus 2 Pferde 1 Mann) 
jm Durchschnitt 20 Arbeitstage, so berechnet sich die Wirkung einer 
Lohnerhöhung um 150 % auf den Tag bei verschiedenen Erträgen 
wie folgt: 
1913: 20 Tage ü M == M 40,- 
demnach entliehen an Lohn- 
kosten bei einem Ertrag ooir 
40 
16 dz je ha: je dz -jg — M 2,50, 
1919: 20 Tage a M 5, - --- M 100,— 
bei einem Ertrag von 12 dz 
je ha: Lohnkosten je dz — M 833 
d. h. mehr M 5.83 
+ 233,2 o/o. 
Hierbei hat die Minderleistung je Stunde noch keinen zahlen 
mäßigen Ausdruck gefunden. 
Würde der Ertrag der gleiche bleiben, so wäre lediglich/mit 
einer Verteuerung um 150 % zu rechnen. Das Sinken der Erträge 
um 2 Zentner je Morgen verursacht hier eine weitere Erhöhung oetz 
Lohnaufwandes je Zentner um 83 %. Dies zeigt überzeugend die 
Wichtigkeit der Vermehrung aller Betriebsmittel zwecks Steigerung 
der Produktion. Würde es nämlich gelingen, durch Anwendung 
künstlicher Düngemittel den Ertrag um 2 Zentner je Morgen auf 
18 dz je Hektar zuheben, so ergäbe sich folgender Lahnaufwand: 
von -jg- — M o,oo je dz 
gegenüber dem Friedensaufwand uon M 2,50 
— mehr M 3,05 
— + 122 O/o 
wozu allerdings die vermehrten Kosten der größeren Ernte kommen.
	        
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