Volltext: Die Futtermittelwirtschaft im Kriege [59]

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fabriken durch diese Stelle. Der Reichsfuttermittelstelle verblieb die 
Versorgung der Tiere in der Heimat mit Hartfutter. Auf Grund der 
verordnungsgemäß festgesetzten Rationen wurde der Futterbedarf der 
einzelnen Kommunalverbände durch genau geführte Statistik ermittelt; 
der Reichsgetreidestelle wurden die zugelassenen Verfütterungsmengen 
mitgeteilt und die erforderlichen Freigaben und Zuweisungen an die 
Kommunalverbände aufgegeben. Besondere Sorgfalt wurde auch den 
Gestütspferden zugewendet. Die Versorgung der Vollblutpferde ge 
schah im Benehmen mit dem Unionklub. Bei Stockungen in der An 
lieferung von zugewiesenem Hafer wurde für Abhilfe gesorgt. Die 
Zahl der in kriegswirtschaftlich wichtigen Betrieben benötigten Pferde 
wurde ermittelt und wiederholt nachgeprüft; so konnte eine regel 
mäßige, wenn auch knappe Belieferung stattfinden und hierdurch der 
Verkehr in den Städten, soweit er der Zufuhr von Lebensmitteln und 
für die Kriegszwecke benötigten Gegenstände diente, durchgehalten 
werden. An die sogenannten Luxuspferde wurde Hartfutter nicht 
geliefert. Die knappe Haferernte verhinderte leider die volle Zu 
teilung der an sich schon geringen Haferrationen; ab 1. Juni 1917 
konnte den Zuschußverbänden kein Hartfutter mehr zugewiesen werden. 
In vielen Fällen wurde durch Freigabe von Gerste oder Zuteilung 
von Gerstenschrot nachgeholfen. Wo Hafer unbedingt notwendig war, 
wie bei den Serumpferden und Gestütspferden, wurden die nötigen 
Mengen aus Heeresbeständen abgegeben. Der Körnerfutterverbrauch 
im Wirtschaftsjahr 1917/18 betrug 2152 335 Tonnen, wovon auf 
Bayern 227 756 Tonnen trafen. Für die Ernte 1918 wurden die zur 
Verfütterung freigegebenen und zuzuweisenden Hafermengen erneut 
rechnerisch ermittelt. Infolge der gegen Ende des Jahres ange 
ordneten Demobilmachung kehrten eine größere Anzahl Pferde in die 
Heimat zurück. Sie wurden zu einem großen Teil von städtischen 
Fuhrhaltern gekauft. Dadurch hat sich das Haferbedürfnis, besonders 
in den industriereichen und in den größten Städten beträchtlich er 
höht. Die Haferlage, insbesondere das dringende Bedürfnis nach ge 
steigerter Nährmittelherstellung, gestattete jedoch nicht, die den 
Städten auf Grund des im Kriege vorhandenen Pferdebestandes zu 
gewiesenen Hartfuttermengen zu erhöhen. Nur den landwirtschaft 
lichen Betrieben, die sich Militärpferde zur Fortführung ihrer Wirt 
schaft angeschafft hatten, wurde gestattet, für dieselben die gesetzliche 
Ration aus eigenen Beständen zu verfüttern. Unter diesen Be 
schränkungen konnte überall der Hartfutterbedarf bis zum Ende des 
Wirtschaftsjahres gedeckt bezw. freigegeben werden; allerdings mußte 
auch in diesem Wirtschaftsjahre in einzelnen Fällen das Verfüttern 
von Gerste statt des fehlenden Hafers erlaubt werden.
	        
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