Volltext: Die Futtermittelwirtschaft im Kriege [59]

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wurden die thüringischen Staaten zu einem gemeinschaftlichen Futter 
mittelamte in Weimar zusammengefaßt. 
Die Reichsfuttermittelstelle nahm ihre Tätigkeit anfangs 
August 1915 auf. Dem Wirkungskreise entsprechend, wurden vier 
Abteilungen gebildet: 1. für Hafer, 2. für Gerste, 3. für zucker 
haltige Futtermittel und 4. für Kraftfuttermittel, einschließlich Kleie. 
Abteilung Hafer. 
Die Abteilung für Hafer arbeitete in engstem Benehmen mit 
der Zentralstelle für Beschaffung der Heeresverpflegung und war be 
müht, gegenüber den Anforderungen der Heeresverwaltung den Be 
darf der Heimat nach Tunlichkeit sicherzustellen. Sie regelte inner 
halb der gesetzlich festgesetzten Grenzen die Versorgung der landwirt 
schaftlichen Pferde, der Zucht- und Nutztiere und bestimmte die Hafer 
zulagen, die für Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der Zucht 
hengste und der Grubenpferde notwendig waren. Sie stellte für die 
Hafernährmittelfabriken die erforderlichen Bezugsscheine aus und er 
möglichte so diesen Fabriken, sich aus der Ernte 1915 60 % ihres 
Friedensbedarfs zur Verarbeitung durch Vermittlung der Hafer 
einkaufsgesellschaft zu beschaffen. Ferner traf sie Vorkehrungen, 
um für das kommende Jahr den erforderlichen Saathafer bereit zu 
stellen. Bis Ende Juni 1916 waren an das Heer 1631 722 Tonnen 
Hafer geliefert; das Kontingent der Nährmittelfabriken konnte im 
Laufe des Wirtschaftsjahres von 45 000 auf 70 000 Tonnen erhöht 
werden; außerdem standen für die besetzten Gebiete 13 000 Tonnen 
Saathafer zur Verfügung. Die Haferernte 1916 wurde in erster 
Linie an das Heer abgeliefert. Daneben galt es, die Leistungsfähigkeit 
der N ä h r m i t t e l i n d u st r i e zu steigern. Durch Erweiterungen 
und Neubauten wurde die Möglichkeit der Verarbeitung von 370 000 
Tonnen jährlich geschaffen. Infolge von Kohlenmangel und auch mit 
Rücksicht auf den stets steigenden Haferbedarf des Heeres konnte jedoch 
das aufgestellte Programm nicht voll erreicht werden; immerhin ver 
mochten die Fabriken bis Mitte Mai 1917 etwa 250 000 Tonnen 
Hafer auf Grund der Erlaubnisscheine zu kaufen; für den Rest des 
Wirtschaftsjahres wurden sie aus Beständen der Heeresverwaltung 
beliefert. Die Gewährung der nach den erlassenen Bestimmungen zu 
lässigen Haferzulagen an die schwerarbeitenden Pferde und an die 
Tiere in den wissenschaftlichen Anstalten, insbesondere den Serum 
instituten, wurde von der Reichsfuttermittelstelle überwacht. Nach 
dem durch die Reichsgetreideordnung für die Ernte 1917 die Be 
wirtschaftung des Hafers auf die Reichsgetreidestelle übergegangen 
war, erfolgte die Belieferung des Heeres und der Hafernährmittel
	        
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