Volltext: Die Futtermittelwirtschaft im Kriege [59]

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Stocken. Eine Preiserhöhung allein versprach keine wesentliche 
Besserung, es wurde daher auf das System der Landlieferungen zu 
rückgegriffen. Die Bekanntmachung vom 7. Oktober 1916 (RGBl. 
S. 1141) ordnete die Sicherstellung von 1 Million Tonnen Wiesen- 
und Kleeheu an, die in monatlichen Raten von 100 000 Tonnen bis 
zum 31. Juli 1917 zu liefern waren. Der Verteilung auf die Bundes 
staaten wurde das Ergebnis der im Juni 1915 vorgenommenen An 
bauerhebung und ein durchschnittlicher Hektarertrag zugrunde gelegt. 
Der Viehstand wurde hierbei wie im Vorjahre berücksichtigt. Die 
Verpflichtung zur Sicherstellung und Ablieferung wurde den Liefe 
rungsverbänden übertragen, die sich bei der Durchführung der Ver 
mittlung der Gemeinden bedienen konnten. Die Höchstpreise, die so 
wohl für den ersten wie den zweiten Schnitt (Grummet, Ohmd) 
gelten sollten, wurden bei Kleeheu auf 90 M, bei Wiesen- und 
Feldheu auf 80 M für die Tonne festgesetzt; der Zuschlag für ge 
preßtes Heu betrug 7 M für die Tonne. Bei zwangsweiser Herbei 
führung der Lieferung war ein Abzug von 10 M zu machen. Der 
Lieferungsverband oder die Gemeinde erhielt für Vermittlung und 
sonstige Unkosten eine Vergütung von 6 M für die Tonne. Die 
Preise erhöhten sich für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1917 
um 7,50 M, für die Zeit vom 1. April bis 31. Juli 1917 um 15 M 
für die Tonne. Der Bedarf des Heeres konnte auf Grund dieser 
Regelung gedeckt werden. Auch gestattete der gute Ernteertrag die 
freihändige Eindeckung des Bedarfs der Spanntiere in den Städten 
und in den kriegswichtigen Betrieben; nur in einzelnen Fällen mußten 
Beihilfen in beschränktem Umfange aus Beständen der Heeresver 
waltung erfolgen. 
Das Jahr1917 brachte wieder eine äußerst knappeHeu- 
ernte; in einigen Teilen des Landes war infolge der lang an 
dauernden Trockenheit geradezu eine Mißernte zu verzeichnen. Dem 
gegenüber waren die Anforderungen der Heeresverwaltung ganz be 
deutend; auch war für die Versorgung derStädte und derBetriebe,deren 
Spanntiere im Interesse der Kriegswirtschaft leistungsfähig erhalten 
werden mußten, eine Rücklage an Heu vorzusehen. Es war klar, daß 
nur durch eine straffe Erfassung ein Zusammenbruch der Rauhfutter 
wirtschaft und damit eine ernste Gefährdung der Schlagfertigkeit des 
Heeres vermieden werden konnte. Es wurde daher auch für das 
Wirtschaftsjahr 1917 das System der Landlieferungen beibehalten 
(Bekanntmachung vom 12. Juli 1917, RGBl. S. 599). Die auf 
zubringende Menge wurde auf 1200 000 Tonnen Wiesen- und Klee 
heu festgesetzt und die Ablieferung in monatlichen Teilbeträgen an 
geordnet. Da sich bei der Verteilung des Lieferungssolls auf die
	        
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