Volltext: Die Futtermittelwirtschaft im Kriege [59]

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mächtigung Gebrauch, für Melasse, die aus Rohzucker alter Ernte 
nach dem 30. September 1917 hergestellt wurde, den neuen Preis 
zuzulassen. 
Die Anordnungen vom 21. Oktober 1916 wurden unter 
2. November 1917 lZentralblatt für das Deutsche Reich S. 406) 
dahin geändert, daß der Höchstgehalt von Zucker der in der Melasse 
bezahlt werden durfte, von 50 % auf 54 % erhöht wurde, und daß 
die Vorschriften über Sackpreise den veränderten Verhältnissen ange 
paßt wurden; ferner wurde die Lagergebühr für Schnitzel auf 8 
für Melasse auf 3 erhöht. Die Abgabepreise wurden den ver 
änderten Übernahmepreisen angepaßt und hierbei auch die erhöhten 
Kosten für das Mischen berücksichtigt. 
Für das Betriebsjahr 1918/19 (Verordnung vom 
4. Oktober 1918, RGBl. S. 1229) wurde die Menge der an die 
Rübenanbauer zurückzugebende Melasse auf % v. H. des Gesamt 
gewichts der gelieferten Rüben erhöht, mithin verdoppelt; die Über 
nahmepreise wurden zugleich als Höchstpreise für den freien Verkehr 
bezeichnet. Während die übernahmepreise für nasse Schnitzel bei 
behalten wurden, mußten die Preise für Melasse und Trockenschnitzel 
mit Rücksicht auf die bedeutend gestiegenen Kohlenpreise erhöht werden; 
sie wurden für Trocken-und Melasseschnitzel auf 13,50 M, für Zucker 
schnitzel auf 15 M, für Melasse mit einem Zuckergehalt von 50 % 
auf 8,50 M für 50 kg festgesetzt. Der zulässige Wassergehalt der 
Trockenschnitzel wurde von 11 auf 12 % erhöht. (Anordnungen vom 
9. Oktober 1918, Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 1057.) Da 
der Bedarf an Trockenschnitzeln und auch an Melasse für die Allge 
meinheit stets ein sehr großer blieb, war die Reichsfuttermittelstelle — 
Geschäftsabteilung bestrebt, auch über die ablieferungspflichtigen 
Mengen hinaus zuckerhaltige Futtermittel von den Fabriken oder 
Landwirten zu erwerben; sie wurde wie im Vorjahre ermächtigt, 
für diese Futtermittel in freihändigem Ankauf die Höchst 
preise um % zu überschreiten. Der übernahmepreis für die Ab 
läufe wurde mit 10 M für 50 kg bestimmt. Auch die Abgabepreise 
wurden für das Betriebsjahr 1918/19 neu geregelt und hierbei auf 
die gesteigerten Transportkosten und Sackpreise Rücksicht genommen. 
Die Steigerung der Frachttarife machte wiederholte Erhöhungen 
der Abgabepreise ab 1. April und 1. Juni 1919 notwendig. 
Die ursprüngliche Absicht, die Nebenerzeugnisse der Zucker 
herstellung nur zu Futterzwecken zu verwenden, konnte nicht durch 
geführt werden. Ein nicht unerheblicher Teil der Trockenschnitzel 
mußte für die Herstellung von Ersatzmitteln für Kaffee bereitgestellt 
werden. Die Melasse wurde auch für andere Zwecke dringend be-
	        
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