Volltext: Die pflanzlichen und tierischen Oele und Fette, ausschließlich der Molkereiprodukte, in Frieden und Krieg [Heft 33]

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fettmenge bei der Verarbeitung frischer Knochen verbleibt, und die 
bei der gegenwärtig vorherrschenden Pflanzenkost ein wertvolles 
Mittel für deren Zubereitung sowie eine nützliche Suppengrund 
lage bilden, ferner Gelatine und Leim, Viehsutter, Dung und 
Beinwaren, und endlich wird die mineralische Knochensubstanz auch 
zur Phosphorgewinnung für Munitionszwecke herangezogen. 
Die Knochenbeschaffung für all diese wichtigen Fabrikationen 
ließe sich zweifellos am ergiebigsten gestalten, wenn es möglich wäre, 
alles Schlachtvieh bereits vor dem Weiterverkauf völlig zu entbeinen. 
Da jedoch das entbeinte Fleisch nicht genügend haltbar ist, ferner das 
Auslösen der Knochen in rohem Zustande mit einem gewissen Fleisch 
verlust verbunden ist, und es endlich nicht wünschenswert scheint, der 
Bevölkerung die Möglichkeit, Knochen zu kaufen, zu entziehen, selbst 
wenn dadurch ein gewisser Verlust an den in den Knochen enthaltenen 
Werten bedingt wird, mußte von einer derart durchgreifenden Maß 
nahme abgesehen werden. 
Den Umfang der Aufgabe, die es zu lösen galt, kennzeichnet die 
Schätzung, daß im Frieden trotz der damals ohne Schwierigkeit zu 
Gebote stehenden Transportmittel und Arbeitskräfte jährlich Knochen 
im Werte von 25 bis 26 Millionen Mark in Deutschland von der 
knochenverarbeitenden Industrie nicht erfaßt wurden und größten 
teils völlig ungenützt verloren gingen. 
Unter den Kriegsverhältnissen, bei dem Mangel an Arbeits 
kräften. Pferden, Transportmitteln aller Art, den Gütersperren und 
dergleichen Hindernissen mehr, wurde das Erfassen immer 
schwieriger, und obendrein nahmen die zu Gebote stehenden 
Knochenmengen entsprechend dem Rückgänge der Schlachtungen unv 
dem Ausfall der Knocheneinfuhr bedeutend ab. 
Eine Reihe verschiedener Wege sind versucht worden, um trotz 
aller Schwierigkeiten die zur Verarbeitung gelangenden Knochen 
mengen dennoch zu vermehren. Nicht alle sind erfolgreich gewesen; 
diejenigen aber, die sich als zweckmäßig erwiesen haben, sind fort 
entwickelt und nunmehr allgemein eingeführt worden und haben 
endlich zu einer stetigen Steigerung des Knochenanfalles geführt. 
Die Grundlagen für die Möglichkeit vollständigerer Erfassung 
gab bereits die Bundesratsverordnung vom 13. April 1916, derzu- 
folge alle größeren Knochenmengen angemeldet 
werden mußten, Vergraben und Verbrennen und anderweitiges Ver 
geuden von Knochen untersagt und auch das Verfüttern von Knochen 
stark eingeschränkt wurde. Diese Bestimmungen sind durch spätere 
Ergänzungen vom Mai und Oktober 1916 und endlich durch eine
	        
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