Volltext: Die Schwerarbeiterfrage [Heft 26/27]

II. 
Die Lebensmittel-Zulagen für 
die schwerarb eitende Bevölkerung 
in der Kriegsernahrungswirtschaft 
des Reiches 
Von Or. Richard Lenz, Berlin. 
Leiter des Statistischen Amtes des Kreises Teltow (Wirtschaftskartenabteilung), 
z. Zt. im Kriegsernährungsamt. 
Die zwangsläufige Bewirtschaftung der wichtigsten Lebens 
mittel, wie Brot, Mehl, Fleisch, Speisefett und Kartoffeln, machte 
die Festsetzung von Einheitssätzen für den Verbrauch im ganzen 
Deutschen Reiche notwendig. Auf den Kopf der Bevölkerung 
wurde eine Grundration bestimmt, die erstens für die Ver 
teilung dieser Lebensmittel von den Zentralstellen an die Zwischen- 
und Unterverteilungsstellen die Grundlage bildet, dann aber 
auch weiter für die Zuteilung an die Verbraucher selbst. An dieser 
Einheitsration, als der einzig festen Grundlage für eine möglichst 
gerechte Verteilung, mutz und wird auch im vierten Kriegsjahre 
streng festgehalten, wenn sich auch im Laufe der Entwickelung der 
Ernährungswirtschaft gezeigt hat, daß die Zuführung der von 
Reichs wegen festgesetzten Ration in gleicher Höhe bis an den Ver 
braucher nicht immer möglich ist. Insbesondere erfordert der Ver 
schiedene Bedarf der einzelnen Bevölkerungsklassen eine unter 
schiedliche Behandlung. Dies wurde auch von vornherein vom 
Reiche erkannt und berücksichtigt, indem die Reichssätze nicht für 
die Unterverteilung bindend gemacht wurden, vielmehr die 
Kommunalverbände als Unterverteilungsstellen, von einigen 
Richtlinien abgesehen, freie Hand behielten, die Sätze je nach dem 
Bedürfnis der einzelnen Bevölkerungskreise abzustufen, also 
höher oder niedriger anzusetzen. Hierbei mutzten sie sich 
ober naturgemäß im Rahmen der Gesamtmenge halten, die ihnen 
auf Grund der Einheitsration für die Bevölkerung zugewiesen
	        
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