Volltext: Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft [Heft 17/18/19]

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Zum anderen sollten die erlassenen Verbote eine Ankaufs 
erschwerung bilden, die man für notwendig hielt, um den ungesund 
stark einsetzenden Einkäufen, die angeblich für Heereszwecke, in 
Wirklichkeit aber aus Spekulationsgründen durchgeführt wurden, 
entgegenzuarbeiten. 
Der weiterhin gegen die Verbote gemachte Einwurs, daß das 
Schlachtverbot für weibliche Rinder unter 7 Jahren die Abstoßung 
der schlechten Milchtiere unmöglich machte und damit die notwendige 
Säuberung des Viehbestandes von unproduktiven Fressern verhinderte, 
trifft insofern nicht zu, als das Verbot ja nur für die Dauer von 
3 Monaten Geltung hatte; die Abstoßung nach diesem Zeitpunkt war 
also möglich; dazu kommt, daß während der Geltungsdauer des Ver 
botes die Herbstweide, die denkbar billigste Ernährungsweise, den 
Viehhaltern zur Verfügung stand, wodurch eine Erhöhung der Fleisch 
ausbente durch den gerade in dieser Zeit erfolgenden Zuwachs erzielt 
werden konnte. Außerdem ermöglichte das Schlachtverbot den 
Winterstallmastgebieten, die das zur Mästung benötigte Vieh um 
diese Zeit einkaufen, eine gute Erwerbs Möglichkeit von Magervich. 
Tatsächlich haben bei der langen Dauer des Krieges die erlassenen 
Schlachtverbote insofern eine günstige Wirkung gezeitigt, als die 
damals vor der Schlachtung bewahrten männlichen Kälber und 
Jungtiere seit der Zählung am 1. Juni 1916, das ist der Zeit 
punkt, wo sie in die Klasse der zwei und mehr Jahre alten Ochsen und 
Bullen hineinwuchsen, wiederum eine Vermehrung dieser so wichtigen 
Viehgattung bewirkten, die bei den Bestandsaufnahmen am 1. Juni, 
1. September und 1. Dezember 1916 3,0, 3,2 und 2,9 v. H. den 
vorhergehenden Erhebungen gegenüber betrug. 
x Wenn ein Einwand gegen die damalige Verordnung erhoben 
werden kann, so ist es der, daß die Festlegung eines Mindestlebend 
gewichtes von 76 bei Kälbern die außerordentlich verschiedene 
Wüchsigkeit und Entwicklung der deutschen Rinderrassen nicht be 
rücksichtigte. Überall da, wo leichte Rinderschläge gehalten werden, 
handelt es sich um Gebiete mit schlechteren Futterverhältnissen, und 
hier lebt die meistens auch ärmere Bevölkerung ausschließlich von den 
unmittelbaren Erzeugnissen ihres Betriebes, wobei die Milch die 
Hauptrolle spielt, so daß die Notwendigkeit, den Kälbern, die sonst 
schon mit 40 bis 60 abgeschlachtet wurden, zur Erreichung von 
76llZ Lebendgewicht verhältnismäßig mehr Milch zu geben, eine 
starke Verschlechterung der menschlichen Ernährung mit sich brachte. 
Über die Wirkung des Schlacht Verbotes geben 
nachstehende Schlachtungszahlen Aufschluß:
	        
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