Volltext: Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft [Heft 17/18/19]

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wobei x das auf die Karte entfallende Schlachtgewicht darstellt. X be 
trägt also 416,6 L oder fünf Drittel der Normalfleischkarte. 
Die Behandlung der Selbstversorger verwickelte sich weiter, weil 
diese den Wunsch hatten, nicht nur aus ihrer Hansschlachtung zu 
leben, sondern auch teilweise anderes, frisches Fleisch zu beziehen. 
Dies konnte nur geschehen, indem die Kommunalverbände die Vor 
räte ans der Hausschlachtung nur auf einen Teil der Fleischkarten 
bezüge, aber entsprechend länger, verrechneten. Dann verblieben dem 
Selbstversorger einige Fleischkarten im Haushalte (Teilselbst 
versorger. 
Als die weitergehende billige Fleischzulage einsetzte, vermochte 
der Selbstversorgerhaushalt an ihr nicht teilzunehmen. Es ging 
nicht an, auch für rund 18 Millionen Selbstversorger die Menge 
weiter zu erhöhen, eine Härte, die der einzelne Selbstversorger im 
dauernden Genusse seiner größeren Vorräte tragen mußte. Nur 
Teilselbstversorger konnten teilweise an der kommunalen Zusatzkarte 
teilnehmen (Verordnung vom 15. April 1917), soweit sie damit bis 
zu 500 o- Wochenkopsmenge kamen. 
Z. Die kommunale Regelung des Verbrauchs. 
Wie unter II ausgeführt, befanden sich die Kommunalverbünde 
vom 1. Oktober 1916 ab einer bis ins kleinste ausgebauten formalen 
Ordnung der Rationierung gegenüber. Es galt nun für sie, dafür 
zu sorgen, daß der formalen Ordnung materielle Erfüllung werde, 
daß also jedem das Seine möglichst zukomme. 
Es ist selbstverständlich, daß es nicht genügte, gewissenhaft den 
Versorgungsberechtigten regelmäßig ihre Fleischkarten auszuhändigen. 
Beim Mangel einer peinlich geordneten Bewirtschaftung hätte dies, 
wie es auch tatsächlich vielfach sofort eintrat, zu Ladenpolonäsen 
„mit Fleischkarte" geführt, also wenig gebessert. 
Zwischen den beiden Polen, dem Verbraucher mit der Karte in 
der Hand und dem auf dem Bahnhof ankommenden lebenden Vieh, 
muhte vielmehr eine vermittelnde Verteilungsorganisation ein 
greifen. 
Bei der nachfolgenden Schilderung soll von den einfachsten Ver 
hältnissen des p l a t t e n L a n d e s abgesehen werden. Dort genügt 
es meistens, dem einzelnen Schlächter eine Schlachtung zu gestatten, 
die genau überwacht wird und aus deren Ertrag die versorgungs 
berechtigte Einwohnerschaft des Dorfes ihren Anteil nach Verhältnis 
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