Volltext: Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft [Heft 17/18/19]

III. 
Die Bewirtschaftung von Vieh und Fleisch 
durch die Reichsfleischstelle. 
Von Geh. Regierungsrat Prof. Dr. von Oster tag, Kgl. Württembergischem 
Oberamtmann Scholl, Kgl. Bayerischem Tkerzuchtinspektor Dr. Niklas. 
1. Die ersten Maßnahmen der R e i ch sfle i s ch ste l l e. 
Durch die Bundesratsverordnung vom 27. März 1916 war die 
Reichsfleischstelle ins Leben gerufen worden. Am 1. April 1916 
sollten ihre ersten Maßnahmen in Kraft treten. Die Lage, die sie 
antraf, war folgende: Die Versorgung des Heeres sowie der großen 
Bedarfszentren, der Großstädte und Industriegebiete, mit Fleisch 
war in einer Weife ins Stocken geraten, daß ein rasches Eingreifen 
unter allen Umständen notwendig erschien. Während die mit der 
Deckung des Heeresbedarss betraute Zentralstelle, zur Beschaffung der 
Hecresverpflegung in der vorausgegangenen Zeit die benötigten Vieh 
mengen durch den freien Handel aus allen Gebieten des Deutschen 
Reiches hatte aufbringen können, war diese Art der Beschaffung bei 
der ständig fortschreitenden Verminderung der Abgabefähigkeit der 
Viehbestände in immer größere Schwierigkeiten geraten. Solange 
es möglich war, von den Weidegebieten Norddeutschlands Vieh zu 
beschaffen, konnten sowohl das Heer als auch die Zivilbevölkerung 
ausreichend mit Fleisch versorgt werden. Dies war im Herbst und 
Anfang Winter des Jahres 1915 noch der Fall. Im Frühjahr 1916 
dagegen machten sich in der Viehaufbringung die Folgen der Rauh 
futtermißernte des Jahres 1915 in starker Weise dadurch geltend, 
daß alle diejenigen Gebiete, die unter normalen Verhältnissen in 
dieser Zeit den Fleischbedarf im wesentlichen decken, also die 
Stallmastgebicte, wie die p r e u ßische «ProvinzenSchlesien,Sachsen, 
Brandenburg und Posen, ihre gewöhnliche Wirtschaftsweise nicht 
hatten durchführen können und daher auch nicht oder nur in ganz 
wesentlich verringertem Umfang in der Lage waren, Schlachtvieh
	        
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