Volltext: Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft [Heft 17/18/19]

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Schweinenuftriebe auf den 40 bedeutendsten Schlachtvieh- 
märkten erkennen läßt. An Schweinen wurden den Märkten lebend 
zugeführt: 
1915)'. 
Stück 
Februar 
696 281 
März 
734 927 
April 
543 987 
Mai 
389'420 
Jum 
272 131 
Juli 
..... 246 098 
August 
227 272 
September 
238 111 
Oktober 
281 384 
Da das Angebot weit hinter der Nachfrage zurückblieb, so trat 
ein ständiges Steigen der Schweinepreise ein, die schließlich eine 
ungesunde Höhe erreichten. 
Demzufolge sah sich der Bundesrat am 4. November 1915 ver 
anlaßt, eine Verordnung über die Schweinepreise 
beim Verkauf zur Schlachtung zu erlassen, die für die Orte mit 
öffentlichen Schlachthäusern Geltung hatte. Die Verordnung sah 
Gewichtsklassen vor, die, um die Fetterzeugung möglichst zu fördern, 
in Stufen von je 20 llZ Zunahme einen steigenden Einheitspreis 
aufwiesen. Man unterließ es, für jeden Verkauf zur Schlachtung 
Höchstpreise festzusetzen, und wollte die Preisregelung in den Gemeinden 
ohne öffentliche Schlachthäuser durch die Preisfestsetzung für 
Schweinefleisch erwirken, indem man bestimmte, daß bei Abgabe an 
den Verbraucher der Preis für rohes Schweinefleisch 140 v. H. des in 
der nächstgelegenen Schlachthausgemeiude für das Lebendgewicht der 
Schweine ini Gewichte von 80 bis 100 geltenden Höchstpreises 
nicht übersteigen dürfe. Der Erfolg war eine völlige Verödung der 
Schlnchthöfe der größeren Städte, weil die Wurstfabriken und 
Räuchereien, die mit ihren Erzeugnissen nicht an den Höchstpreis 
gebunden waren, ganz besonders aber die Konservenfabriken, auf dem 
Lande zu ungebundenem Preise aufkauften. 
Der Auftrieb auf den 40 bedeutendsten Schlachtviehmärkten 
des Reichs sank in bedrohlicher Weise. Er betrug im: 
November 1915 207859 
Dezember 1915 174526 
Januar 1916 125 650 
Februar 1916 88167
	        
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