Volltext: Die Hülsenfrüchte in der deutschen Ernährungswirtschaft [Heft 16]

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abgegeben wurden, die wesentlich teurer waren als die inländischen, 
während eine gesonderte Preisbemessung für die ausländischen 
Hülsenfrüchte nicht angebracht war, so daß einDurchschnitts- 
preis genommen werden mußte. 
c) Verkehr mit Saatgut. Eine besondere Bemerkung 
verdienen die Erfahrungen, die im zweiten Kriegsjahre mit der Be 
schaffung und dem Vertriebe des nötigen Saatguts gemacht worden 
sind. Bei Erlaß der "Verordnung vom 26. August 1915 wurde als 
unbedingt notwendig erkannt, daß der Anbau im nächsten Jahre nach 
Möglichkeit zu fördern sei. Eines der wichtigsten Erfordernisse hierzu, 
die Beschaffung des nötigen Saatguts, glaubte man, am besten dadurch 
erreichen zu können, daß man in die bisherigen Beziehungen 
zwischen Saatguthandel und Landwirtschaft 
überhaupt nicht eingriff, sondern allen Landwirten die Erlaubnis 
gab, von ihrer Ernte beliebig viel Hülsenfrüchte als Saatgut zum 
eigenen Bedarf oder, falls sie bereits früher Saatgut verkauft hatten, 
auch zum Verkauf zurückzubehalten. Nur wurde beim Handel mit 
Saatgut, um Übervorteilungen nach jeder Richtung hin auszuschließen, 
eine 5 und 10 v. H. über dem gesetzlichen Höchstpreise liegende Preis 
grenze festgesetzt. Ferner wurde bestimmt, daß nur diejenigen Händler 
sich mit dem Verkauf von Saatgut befassen dürften, die bereits in den 
letzten zwei Jahren Saatgut gezogen und abgesetzt hatten. Weitere 
einengende Kontrollvorschriften bestanden nicht. 
Diese Regelung des Verkehrs mit Hülsenfrucht-Saatgut hat 
versagt, obwohl die Landwirte von der Befugnis, beliebig viel 
Mengen als Saatgut zurückbehalten zu dürfen, reichlich — es waren 
etwa 39 o. H. der überhaupt angemeldeten Mengen — Gebrauch 
gemacht haben. Dieses Beispiel zeigt, wie sehr der Krieg schon nach 
IV2 Jahren die früheren wirtschaftlichen Verhältnisse gewandelt hatte, 
und wie unrichtig es ist, zu glauben, daß eine Ausschaltung aller 
staatlichen Regelung mit einem Schlage die schönen Friedensver 
hältnisse wieder herbeiführen würde. Vielleicht hat auch die teilweise 
Bewirtschaftung der Hülsenfrüchte ihrerseits dazu beigetragen, den 
freigelassenen Verkehr mit Saatgut in der vorgesehenen Form un 
möglich zu machen. Tatsache ist jedenfalls, daß auch hier in letzter 
Stunde noch ein staatlicher Eingriff nötig war, um die aufgetauchten 
Schwierigkeiten zu beseitigen. 
Je näher die Saatzeit kam, um so stärker wurde die Nachfrage 
nach Saatgut; es häuften sich die Klagen, daß Saatgut nirgends zu 
bekommen sei. Dabei ergab sich, daß Landwirte vielfach nicht nur ihr 
Verkaufs-Saatgut, sondern auch ihr Saatgut für den eigenen Bedarf 
verbraucht hatten, vom Frieden her gewöhnt, daß sie im Frühjahr von
	        
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