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abgegeben wurden, die wesentlich teurer waren als die inländischen,
während eine gesonderte Preisbemessung für die ausländischen
Hülsenfrüchte nicht angebracht war, so daß einDurchschnitts-
preis genommen werden mußte.
c) Verkehr mit Saatgut. Eine besondere Bemerkung
verdienen die Erfahrungen, die im zweiten Kriegsjahre mit der Be
schaffung und dem Vertriebe des nötigen Saatguts gemacht worden
sind. Bei Erlaß der "Verordnung vom 26. August 1915 wurde als
unbedingt notwendig erkannt, daß der Anbau im nächsten Jahre nach
Möglichkeit zu fördern sei. Eines der wichtigsten Erfordernisse hierzu,
die Beschaffung des nötigen Saatguts, glaubte man, am besten dadurch
erreichen zu können, daß man in die bisherigen Beziehungen
zwischen Saatguthandel und Landwirtschaft
überhaupt nicht eingriff, sondern allen Landwirten die Erlaubnis
gab, von ihrer Ernte beliebig viel Hülsenfrüchte als Saatgut zum
eigenen Bedarf oder, falls sie bereits früher Saatgut verkauft hatten,
auch zum Verkauf zurückzubehalten. Nur wurde beim Handel mit
Saatgut, um Übervorteilungen nach jeder Richtung hin auszuschließen,
eine 5 und 10 v. H. über dem gesetzlichen Höchstpreise liegende Preis
grenze festgesetzt. Ferner wurde bestimmt, daß nur diejenigen Händler
sich mit dem Verkauf von Saatgut befassen dürften, die bereits in den
letzten zwei Jahren Saatgut gezogen und abgesetzt hatten. Weitere
einengende Kontrollvorschriften bestanden nicht.
Diese Regelung des Verkehrs mit Hülsenfrucht-Saatgut hat
versagt, obwohl die Landwirte von der Befugnis, beliebig viel
Mengen als Saatgut zurückbehalten zu dürfen, reichlich — es waren
etwa 39 o. H. der überhaupt angemeldeten Mengen — Gebrauch
gemacht haben. Dieses Beispiel zeigt, wie sehr der Krieg schon nach
IV2 Jahren die früheren wirtschaftlichen Verhältnisse gewandelt hatte,
und wie unrichtig es ist, zu glauben, daß eine Ausschaltung aller
staatlichen Regelung mit einem Schlage die schönen Friedensver
hältnisse wieder herbeiführen würde. Vielleicht hat auch die teilweise
Bewirtschaftung der Hülsenfrüchte ihrerseits dazu beigetragen, den
freigelassenen Verkehr mit Saatgut in der vorgesehenen Form un
möglich zu machen. Tatsache ist jedenfalls, daß auch hier in letzter
Stunde noch ein staatlicher Eingriff nötig war, um die aufgetauchten
Schwierigkeiten zu beseitigen.
Je näher die Saatzeit kam, um so stärker wurde die Nachfrage
nach Saatgut; es häuften sich die Klagen, daß Saatgut nirgends zu
bekommen sei. Dabei ergab sich, daß Landwirte vielfach nicht nur ihr
Verkaufs-Saatgut, sondern auch ihr Saatgut für den eigenen Bedarf
verbraucht hatten, vom Frieden her gewöhnt, daß sie im Frühjahr von