Volltext: Der Zucker im Kriege [Heft 12/13]

sch aft und Zuckerindustrie. Anfänglich, und zwar bis zur Mitte des 
vorigen Jahrhunderts, befanden sich fast alle Rübenzuckerfabriken im 
Besitze eines oder mehrerer Landwirte, welche die Rüben selbst bauten 
und in der eigenen Fabrik verarbeiteten. Die weitere Ausdehnung 
des Rübenanbaues brachte in der Folgezeit vielerorts eine Beteiligung 
auch kleiner Landwirte bei der Neuerrichtung von Fabriken mit sich. 
Heute sind nur noch wenige Fabriken in den Händen einzelner Per 
sonen. Immer weitere landwirtschaftliche Kreise wandten in den für 
die Kultur der Zuckerrüben geeigneten Gegenden ihre Aufmerksamkeit 
der Verwertung der im Rübenbau gewonnenen Erzeugnisse zu, und 
heute dürfte die Zahl der Rübenbauer, die nicht in einer oder der 
anderen Weise auch am Ertrage einer Zuckerfabrik beteiligt sind, keine 
allzu große mehr sein. 
Die verschiedenen Arten der Rübenzuckerfabriken lassen sich in 
typische Gruppen zusammenfassen: neben der alten Form, bei der das 
Unternehmen in dem Besitze eines oder mehrerer Landwirte ist, die 
selbst auf ihren Gütern Rüben bauen, die Fabriken, die als Aktien 
gesellschaften ihren Aktionären durch einen besonderen Vertrag die 
Rübenbaupflicht auferlegen. Drittens Fabriken, die als Gesellschaften 
mit beschränkter Haftung oder eingetragene Genossenschaften mit be 
schränkter Haftpflicht ihre Mitglieder im Gesellschaftsvertrag zum 
Rübenbau verpflichtet haben, schließlich die Fabriken, die für die Größe 
ihres Fabrikbetriebes von ihren Besitzern und Gesellschaftern nicht ge 
nügend Rüben erhalten und Zuschußmengen von umwohnenden, an der 
Gesellschaft nicht beteiligten Landwirten auf Grund von besonderen 
Verträgen erwerben. Zwischen diesen klarumrissenen Formen gibt es 
jedoch viele Zwischenstufen und Übergänge; so werden „Kausrüben" fast 
überall gern hinzugenommen, wenn sich die Möglichkeit dazu bietet. Die 
Gesellschasts- und Aktienfabriken, die ihre Mitglieder verpflichten, 
für jede Aktie oder jeden Anteil eine bestimmte Fläche mit Rüben 
anzubauen, gewähren ihnen dafür, sofern nicht überhaupt der Ge 
samtgewinn an sie ausgeschüttet wird, aber auch eine weitgehende 
Gewinnbeteiligung, nicht etwa nur in Gestalt von Dividenden, 
sondern auch in einem über den vertraglich festgesetzten Mindestpreis 
erhöhten Rübenpreise. Für diese Gewinnbeteiligung wählen die 
Fabriken recht verschiedene Formen. Manche von ihnen zahlen über 
haupt keine Dividende, sondern bringen den Gewinn ausschließlich in 
Gestalt des Rübengeldes zur Auszahlung. Hieraus ist die Tatsache 
zu erklären, daß von zwei benachbarten, gleich großen und gleich gut 
geleiteten Fabriken im gleichen Jahre die eine überhaupt keine Divi 
dende, die andere aber bis 15 % und mehr geben kann, und dabei 
doch die Beteiligten gleiche Erträge haben.
	        
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