Volltext: Produktionszwang und Produktionsförderung in der Landwirtschaft [Heft 5]

des Preisunterschiedes zwischen Früh- und Spätkartosfeln, der zu 
einer vorzeitigen Herausnahme auch erst später reifender Sorten 
führte. Wir kommen hier a n die Frage, inwieweit 
d a s i m m e r h i n m e ch anischc und rohe Mittel des 
L i e f e run g s zwäuge s ni ch t d u r ch bessere ersetzt 
werden kann, so daß eö nur nss ultima ratio, als äußerstes 
Mittel, übrig bliebe. 
VI. produktionsförderung. 
Es besteht in allen sachverständigen Kreisen 
kein Zweifel mehr darüber, daß die „Kriegs- 
e r n ä h r u n g s w i r t s ch a f t" sich nicht auf ein Er 
fassen und Verteilen der vorhandenen Nah 
rungsmittelbeschränken darf, sondern daß sie 
darüber hinaus die Produktion nach Möglich 
keit zu st e i g e r n versuchen muß. Auch das Kriegs 
ernährungsamt hat nach diesem Grundsätze gehandelt und ist an der 
Arbeit, diese Förderungspolitik planmäßig auszubauen. 
Notwendig ist dazu eine Unterstützung von allen Verwaltungen und 
Stellen, die einer darauf bezüglichen Einwirkung überhaupt fähig 
sind; also den allgemeinen Staatsbehörden, den landwirtschaftlichen 
Vertretungskörpern und nicht zum wenigsten der öffentlichen 
Meinung, unter deren Druck sich gewaltige Verschiebungen vollziehen 
können. 
Es ist die Einrichtung eines ReichSamtes für Pro 
duktionsförderung vorgeschlagen worden. Das Ergebnis 
der Erörterung, die darüber einsetzte, war die Ablehnung dieses 
Vorschlages. Es ist die pflichtmäßige Aufgabe sowohl der Staats 
regierungen wie der landwirtschaftlichen Verbände (Landwirtschafts 
kammern, Bauernvereine usw.), sich dieser Förderung im Kriege 
anzunehmen, wie sie es im Frieden bereits mit so großem Erfolge 
getan haben. Wer die Kriegsarbeit beider Stellen verfolgen konnte, 
wird überzeugt sein, daß von ihnen das Menschenmögliche in gemein 
samer, Hand in Hand arbeitender Tätigkeit geleistet worden ist. Es 
besteht durchaus kein Grund, diese vorzüglich eingearbeiteten Stellen 
durch eine neue zu ersetzen, die bestenfalls nur dasselbe tun könnte 
wie die alten, wenn nicht durch das Durcheinanderarbeiten der Ver 
waltungen sogar Störungen zu befürchten wären. Es ist möglich, 
daß gelegentlich einmal die von den einzelnen Landesregierungen ge 
troffenen Maßnahmen nicht ganz in einander eingreifen, daß in 
einem Bundesstaat eine Regelung anders erfolgt als in einem
	        
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