Volltext: Städtische Wohnungspolitik [21/22]

sorge getroffen, daß dem Gemeinderate und Stadtrate für 
die etwa künftig nötigen Maßnahmen eine geeignete voll' 
ziehende Stelle zu Gebote stehe. 
Errichtung eines Wohnungsamtes der 5tobt Wien. 
Ich habe vor kurzem die Errichtung eines Wohnungs¬ 
amtes der Stadt Wien verfügt. Demselben wurden außer 
den schon bisher erörterten Maßnahmen durch die Gemeinde 
im Wohnungswesen auch weitere wichtige Aufgaben zu¬ 
gewiesen: 
„Die Wirksamkeit als Zentralstelle bei Durchführung des 
vom Gemeinderate beschlossenen obligatorischen Wohnungs¬ 
nachweises sowie als Zentralstelle der Wohnungsaufsicht, falls 
deren Einführung in Wien beschlossen werden sollte. 
Überleitung der heutigen ausnahmsweisen Verhältnisse 
auf dem Gebiete des Wohnungswesens in den normalen 
Friedensstand, insbesondere auch Behandlung der Fragen der 
Zinsrückstände, sonstigen Mietzms- und Kündigungsfragen von 
grundsätzlicher Bedeutung. 
Vorbereitung aller Maßnahmen, welche sich für den Fall 
einer Kleinwohnungsnot als geboten erweisen sollten. (Frage 
der Verwendung der Barackenbauten oder sonstigen Not¬ 
standswohnungen.) 
Maßnahmen zur Förderung der privaten Bautätigkeit 
nach dem Kriege, insbesondere für Kleinwohnungen, unter 
besonderer Berücksichtigung der Kreditsrage." 
Wohnungszählung und Wohnungsnachweis. 
Von allen diesen Ausgaben erscheinen mir jene als die 
heute dringlichsten, welche die vorerwähnte Klarheit in der 
Beurteilung der Lage des Wohnungsmarktes bezwecken. Dem 
Gemeinderate wird daher die Vornahme einer Wohnungs¬ 
zählung empfohlen und im Anschlüsse an das Wohnungsamt 
die Einrichtung eines obligatorischen Wohnungsnachweises. 
Die letztere Maßnahme würde zwar eigentlich die Schaffung 
eines Wohnungsgesetzes als gesetzliche Basis zur Voraussetzung 
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