Volltext: Städtische Wohnungspolitik [21/22]

entbehrlichen Bargeldaufwand einzuschränken und in dieser 
Hinsicht dürfte dem Erbbaurechte auch über den Nahmerl der 
Wohnungsfürsorge hinaus große Bedeutung zukommen. Schon 
jetzt zeigt sich die Geneigtheit, große Geschäftshausbauten, 
Fabriksanlagen usw. aus dieser neuen kapitalsparenden Basis 
zu finanzieren. 
Kleinwohnungsbau der Gemeinden selbst. Bedenken. 
Nicht immer ist die mittelbare Förderung der Bautätigkeit, 
wie ich sie hier an der Hand von Baurechtsfällen erläutert 
habe, ausreichend. Es können Verhältnisse eintreten, welche 
die Gemeindeverwaltung zwingen, selbst als Bauherr aufzu¬ 
treten, Kleinwohnungshäuser zu erbauen und zu verwalten. 
Mit Recht bestehen gegen einen solchen Schritt allenthalben 
Bedenken. Die Gemeinde greift hier in ein bisher ausschließlich 
der privaten Unternehmung vorbehaltenes Gebiet. Es läßt 
sich schwerlich im einzelnen Falle feststellen, ob nicht durch den 
Wohnungsbau der naturgemäß kapitalskräftigeren Gemeinde 
ebensoviele oder vielleicht noch mehr Privatunternehmungen, 
welche den Wettbewerb der Gemeinde scheuten, unterblieben 
sind. Auch das Verhältnis zwischen der Gemeinde als Haus¬ 
herrin und ihren Mietern birgt manche Schwierigkeiten. Es 
läßt sich schwer von jenen Zusammenhängen lösen, welche sich 
aus dem Verhältnis der Gemeinde zu Gemeindeangestellten 
usw. ergeben. Trotz all dieser Bedenken hat sich die Gemeinde 
vor einigen Jahren, als ein empfindlicher Mangel an Klein¬ 
wohnungen auftrat, auch zu diesem Schritte entschlossen. Die 
städtischen Unternehmungen haben teils aus Mitteln ihrer 
Pensionsfonds, teils aus eigenen Geldern eine große Anzahl von 
Wohnhäusern für ihre Bediensteten hergestellt, so insbesondere 
die städtische Straßenbahn, die städtischen Gaswerke, die städti¬ 
schen Elektrizitätswerke. 
Eigene Kleinwohnungsbauten der Gemeinde Wien. 
Auf diesem Wege wurden nicht weniger als 3000 Klein¬ 
wohnungen geschaffen und weitere Bauten sind nur durch 
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