und Disputanten. In unserem Fischerhofe ist ein eigener
Saal mit solchen Trophäen aus Quirins Zeit ausge¬
schmückt.
Anmerkung. Eine der damaligen Thesen hat
sich bis heute gangbar erhalten, nämlich: »Datur actus
indifferens in individuo«, und ihr gerades Gegentheil:
»Non datur actus indifferens in individuo«. Beide Thesen
wurden unter Quirins Vorsitz oft vertheidigt. Der Sinn
derselben ist: Es frägt sich, ob es eine mit Bewusstsein
und Freiheit vollbrachte Handlung im menschlichen
Leben gibt, welche weder gut noch böse, sondern
moralisch gleichgiltig ist. Ja, sagen die Einen, Nein,
die Andern. »In individuo« heisst: bei einer wirklichen
menschlichen Person, in concreto et praxi, nicht in
abstracto et theoria. Die Kirche hat nicht entschieden;
noch ist der Disput pro et contra frei.
Wie schon gesagt, disputirte man nicht immer
pro laurea doctoris, sondern auch, um seine Befähigung
für eine Lehrkanzel zu erweisen, wozu auch ein min¬
derer akademischer Grad hinreichte, der Grad nämlich
eines Licentiatus oder Baccalaureus. Auf der Sorbonne
in Paris, der Muster-Universität, unterschied man nämlich
vier akademische Grade. Der erste und höchste' war der
eines Doctors oder Magisters; der zweite der eines
Licentiatus, i. e. licentiam habentis publice docendi in
academiis. Der dritte war der eines Baccalaureus oder
richtiger gesprochen Baccalarius formatus, welcher für
fähig erkannt wurde, zu den höheren akademischen
Würden zugelassen zu werden; und endlich der vierte
und mindeste Grad war der eines Baccalarius Cursor.
Dieser durfte die heilige Schrift erklären, welche Er¬
klärung man cursus theologicus nannte. Sprachlich kommt
das Wort Baccalaureus von bacca, welches jede kleine
runde Frucht, namentlich eine Beere, bedeutet. Davon