Volltext: Die gewerblichen Fortbildungsschulen in Linz

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eine solche für den oberösterreichischen Fortbildungsschul- 
rat erlassen, die sich den demokratischen Bestimmungen des 
Fortbildungsschulgesetzes anpassen. Die unklare Fassung 
der 88 34 bis 36 des Gesetzes wurde ergänzt durch einen 
Erlaß des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 
24. Mai 1927 betreffend die Organisation des Schulaus 
schusses der gewerblichen Fortbildungsschulen der Landes 
hauptstadt Linz. Die Schaffung einer Besoldungsordnung 
für die nebenberuflichen Lehrkräfte sowie die Regelung 
des Dienstverhältnisses der hauptberuflichen Lehrpersonen, 
außerdem die Festsetzung einer Altersgrenze für die Aus 
scheidung aus dem Fortbildungsschuldienst waren eben 
falls Notwendigkeiten. 
Der Fortbildungsschulrat hat seine Tätigkeit nicht 
bloß auf die Erledigung der administrativen und finan 
ziellen Angelegenheiten beschränkt, sondern auch darauf 
geachtet, daß in jenen Orten, in welchen die gesetzlichen 
Voraussetzungen zutreffen, neue Fortbildungsschulen er 
richtet wurden. In Linz wurde die Zahl der fachlichen 
Fortbildungsschulen vermehrt und in einer Reihe von 
solchen Schulen der Werkstättenunterricht eingeführt. Auf 
der schulärztliche Dienst in den Orten Linz, Wels und 
Grund einer Anregung des Linzer Schulausschusses wurde 
Steyr eingeführt; durch eine günstige Vereinbarung mit 
dem Krankenkaffeuverbande wird den Fortbildungsschü 
lern- und schülerinuen die zahnärztliche Behandlung zu 
teil. Eine Ferial- und eine Paufenordnung wurde ausge 
arbeitet. 
Erst durch die gesetzliche Regelung des oberösterreichi 
schen Fortbildungsschulwesens war der allmähliche aber 
sichere und systematische Aufbau möglich geworden, denn 
nunmehr konnten die hiefür notwendigen Mittel präli 
minarmäßig sichergestellt werden, die Einhaltung der für 
einen gedeihlichen Unterricht erforderlichen Vorschriften 
konnten von Gesetzes wegen verlangt werden, der Schul 
erfolg steigerte sich und damit stieg das Interesse bei den 
Gewerbetreibenden; der Schulbesuch wurde besser, die 
Lehrlinge interessierter, die Anwendung von Strafmitteln
	        
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