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auch heute noch eines der besten Fortbildungsschulgesetze.
Das im Landesgesetzblatt vom 16. August 1922 veröffent
lichte Fortbildungsschulgesetz wurde vom Bundesministe
rium einer Revision unterzogen; die Veröffentlichung des
Gesetzes mußte daher rückgängig gemacht werden. Die
Fortbildungsschulen wurden inzwischen eröffnet und der
Landesfortbildunasschulrat am 2. Dezember 1922 konsti
tuiert, das Gesetz hatte aber noch keine Gültigkeit. Erst
am 1. August 1923 trat es in Kraft, nachdem über Wei
sung des Bundesministeriums der Landtag noch einige
belanglose Aenderungen vorgenommen hatte.
Im oberösterreichischen Fortbildungsschulgesetz wurde
festgelegt, daß die gewerblichen Fortbildungsschulen dazu
bestimmt sind, die gewerbliche Ausbildung der Lehrlinge
und Lehrmädchen durch schulmäßigen Unterricht zu er
gänzen und ihre berufliche und staatsbürgerliche Erzie
hung zu fördern. Die Fortbildungsschulen sind Pflicht
schulen mit Oeffentlichkeitsrecht. So weit als möglich ist
die Schaffung fachlicher, zumindest aber die Bildung eige
ner Fachabteilungen an den allgemein gewerblichen Fort
bildungsschulen anzustreben. Für die Erhaltung der ge
werblichen Schulen haben das Land (50 Prozent), die
Gewerbetreibenden (40 Prozent) und die Gemeinden
(10 Prozent) beizutragen; letztere haben außerdem die
Schulräume beizustellen und für deren Beheizung, Be
leuchtung, Reinigung und Instandhaltung zu sorgen; der
Bund leistet nur Subventionen nach eigenein Ermessen.
Außer Spenden und Zuwendungen vor: Genossenschaften,
Vereinen und Arbeiterkammer fließen auch die Geld
bußen der Lehrherrn in den Fortbildungsschulfonds.
Eine der wichtigsten Bestimmungen des neugeschaffenen
Fortbildungsschulgesetzes beinhaltet, daß die Unterrichts-
stunden derart anzuberaumen sind, daß sie an Werktagen
in die übliche Arbeitszeit fallen; die Unterrichtszeit an
Samstagen darf drei Stunden nicht überschreiten; der
Samstagnachmittag ist nach Tunlichkeit freizugeben.
Damit ist der Abend- und Sonntagunterricht der Vor
kriegszeit beseitigt worden, eine Neuerung, die dem Lehr