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sche Klub legte kurz darauf (am 7. Mai 1920) dem Land-
tag eine diesbezüglichen Gesetzesentwurf vor, der gemein
sam mit einem Entwurf der christlichsozialen Partei m
einem Subkomitee des Schulausschusses eingehendst bera
ten wurde. Der Bericht des Finanz- und Schulausschusses
über den Antrag der Abgeordneten Gruber, Hafner und
Genossen und der Abgeordneten Kölbl, Brand und Genos
sen betreffend 'die gesetzliche Regelung des gewerblichen
Fortbildungsschulwesens in Oberösterreich wird mit fol
gendere Worten eingeleitet:
„Die Notwendigkeit der gesetzlichen Regelung des ge
werblichen Fortbildungsschulwesens wird wohl allseits an
erkannt und erscheint als eine der dringendsten Ausgaben,
denn nur ein den erhöhten Anforderungen gewachsener ge
werblicher Nachwuchs wird den erschwerten Kampf um sein
Dasein erfolgreich bestehen können. Es darf nicht geleugnet
werden, daß gegenwärtig das Gewerbe weit davon entfernt
ist, auf der Höhe feiner Leistungsfähigkeit zu stehen. Die Ur
sachen sind mannigfaltige, aber der Hauptsache nach ist zweifel
los auch hier der Krieg und feine Folgeerscheinungen der
Hauptgrund. Der gewerbliche Nachwuchs verfügt heute da
durch, daß derselbe vielfach nicht ausgelernt und 3, 4, Z Jahre
und länger dem Gewerbe entzogen war, nicht über jene Aus-
und Durchbildung, die ihn zur vollen Leistungsfähigkeit
eignen würden. Da kann neben und mit einer tüchtigen Mei-
sierlehre nur eine gute Fortbildungsschule gründlich Wandel
schaffen.
Wie in so vielen anderen Belangen, geht uns auch hier
das Deutsche Reich mit seinen diesbezüglichen Einrichtungen
mustergültig voran. Wollen wir für den kommenden von uns
allen angestrebten Anschluß an Deutschland dem Gewerbestand
beziehungsweise seinem Nachwuchs die sachliche Ausbildung
ermöglichen, daß er im Wettbewerb mit den reichsdeutschen
Brüdern in Ehren und mit Erfolg bestehen kann, so ist der
schleunige Ausbau unseres gewerblichen Fortbildungsschul
wesens unumgänglich notwendig."
Das vom oberösterreichischen Landtag beschlossene
Fortbildungsschulgesetz läßt deutlich erkennen, daß es
aus zwei verschiedenen Unterlagen zusammenstilisiert
wurde. Trotzdem war es im Jahre des Erscheinens und