Volltext: Die gewerblichen Fortbildungsschulen in Linz

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sche Klub legte kurz darauf (am 7. Mai 1920) dem Land- 
tag eine diesbezüglichen Gesetzesentwurf vor, der gemein 
sam mit einem Entwurf der christlichsozialen Partei m 
einem Subkomitee des Schulausschusses eingehendst bera 
ten wurde. Der Bericht des Finanz- und Schulausschusses 
über den Antrag der Abgeordneten Gruber, Hafner und 
Genossen und der Abgeordneten Kölbl, Brand und Genos 
sen betreffend 'die gesetzliche Regelung des gewerblichen 
Fortbildungsschulwesens in Oberösterreich wird mit fol 
gendere Worten eingeleitet: 
„Die Notwendigkeit der gesetzlichen Regelung des ge 
werblichen Fortbildungsschulwesens wird wohl allseits an 
erkannt und erscheint als eine der dringendsten Ausgaben, 
denn nur ein den erhöhten Anforderungen gewachsener ge 
werblicher Nachwuchs wird den erschwerten Kampf um sein 
Dasein erfolgreich bestehen können. Es darf nicht geleugnet 
werden, daß gegenwärtig das Gewerbe weit davon entfernt 
ist, auf der Höhe feiner Leistungsfähigkeit zu stehen. Die Ur 
sachen sind mannigfaltige, aber der Hauptsache nach ist zweifel 
los auch hier der Krieg und feine Folgeerscheinungen der 
Hauptgrund. Der gewerbliche Nachwuchs verfügt heute da 
durch, daß derselbe vielfach nicht ausgelernt und 3, 4, Z Jahre 
und länger dem Gewerbe entzogen war, nicht über jene Aus- 
und Durchbildung, die ihn zur vollen Leistungsfähigkeit 
eignen würden. Da kann neben und mit einer tüchtigen Mei- 
sierlehre nur eine gute Fortbildungsschule gründlich Wandel 
schaffen. 
Wie in so vielen anderen Belangen, geht uns auch hier 
das Deutsche Reich mit seinen diesbezüglichen Einrichtungen 
mustergültig voran. Wollen wir für den kommenden von uns 
allen angestrebten Anschluß an Deutschland dem Gewerbestand 
beziehungsweise seinem Nachwuchs die sachliche Ausbildung 
ermöglichen, daß er im Wettbewerb mit den reichsdeutschen 
Brüdern in Ehren und mit Erfolg bestehen kann, so ist der 
schleunige Ausbau unseres gewerblichen Fortbildungsschul 
wesens unumgänglich notwendig." 
Das vom oberösterreichischen Landtag beschlossene 
Fortbildungsschulgesetz läßt deutlich erkennen, daß es 
aus zwei verschiedenen Unterlagen zusammenstilisiert 
wurde. Trotzdem war es im Jahre des Erscheinens und
	        
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