Von Rohr nach Hall. gg
geboten ist, eine Jodbäder-Our an den Quellen selbst
zu gebrauchen.
Die Cur- und Musiktaxe muss von jedem Cur-
gaste für die ganze Saison bezahlt werden. — Die
Curtaxe beträgt nach I. Kategorie für Personen aus
den höheren Ständen und für Bemittelte 6 fl.; nach
II. Kategorie für minder Bemittelte 4 fl.; für die
Eamilienglieder und höhere Dienerschaft nach I. Kate¬
gorie 2 fl., nach II. Kategorie 1 fl. 50 kr.; für die ge¬
wöhnliche Dienerschaft in beiden Kategorien 50 kr.
per Person. Statt der an anderen Badeorten üblichen
Ständchen und Sammlungen für die Bademusik ist
hier eine fixe Musiktaxe eingeführt, welche 2L der
Curtaxe beträgt.
Von der Entrichtung der Cur- und Musiktaxe
sind befreit:
a) alle Jene, welche sich mit einem legalen Armuts¬
zeugnisse ausweisen;
b) jene Kurgäste, welche die Curkommission aus be¬
sonderen Gründen der Zahlung enthebt.
Das ärztliche Honorar richtet sich nach den
ärztlichen Leistungen, welche natürlich nicht bei allen
Curgästen in gleichem Masse nöthig sind. Für die
einfache Ordination der Bäder werden Honorare bis
20 11. verabfolgt. Armen wird unentgeltlich ordinirt.*)
Unterhaltungen. Während der Saison snioli.
!) Anderweitige Auskünfte besorgt die Bade-Ver
waltung.