Volltext: Zolltarif für das österreichische Zollgebiet [175/179]

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dou für 100 kg 
n Goldkronen 
allgemein vertragsm. 
Getränke der Klasse XII in luftdicht 
verschlossenen Verhältnissen sind von der Be— 
handlung nach dieser Klasse nicht ausgeschlossen. 
85. Bier: 
a) in Fässern ......“.. ... 
b) in Flaschen oder Krügen ..... 
Tara zu b): 20 Kisten, 12 Körbe. 
86. Gebrannte geistige Flüssigkeiten: 
a) Weinbrand (Kognak), Franz- 
branntwein, Liköre, Punschessenzen 
und andere mit Zucker oder 
anderen Stoffen versetzte gebrannte 
geistige Flüssigkeiten. .. ..... 
I. Kohnah und Armaqnak, 
Liköre.............. 
2. Maraschino do Lara in 
Flaschen mit VUVrsprungs- 
zeugnis . ......... .. 
b) Spiritus mit mindestens 850 
Alkoholgehalt ............ 
0) Arrak, Rum und andere gebrannte 
geistige Flüssigkeiten. ....... 
Anmerkung: Spiritus zur 
abgabefreien Verwendung für tech— 
nische Zwecke auf Erlaubnisschein, 
dann Spiritus, vergällt oder zur Ver— 
gällung eingeführt (Brennspiritus).. 
Tara: 18 Kisten, 10 Körbe (nur beim, Ein⸗ 
—— in Flaschen, Krügen u. dgl.), 6 über⸗ 
ässer. —— 
Außer dem ßoll ist die Branntweinsteuer 
zu entrichten. 
87. Wein und Most; Met: 
a) in Fässern ... .... ... ... 
Meine mit einem Alkonolqenhalt 
von melr als 18 Volumpro- 
zent s(ausgenommen hon- 
zentrierte Weine . . .... 
30— 
75. — 
400 — 
100— 
200— 
20·— 
30 — 
12 — 
30 - 
300—- 
200 - 
200 — 
20 —
	        
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